Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Dringende Baumfällungen im Stadtbezirk III
Vorlage
2014/0215
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

a) Der Fällung einer Stiel-Eiche auf dem Friedhof Lützenkirchen wird zugestimmt.

 

b) Der Fällung von zwei Linden auf dem Friedhof Mülheimer Straße wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 17.10.14

 

gezeichnet:

Schönberger                                                                   Pockrand

Bezirksvorsteher                                                            stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60

Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet

Buchhorn

Begründung:

 

Bei den durchgeführten Regelkontrollen wurden an den betroffenen Bäumen schwerwiegende Schäden festgestellt. Nähere Einzelheiten und Fotografien sowie Lagepläne sind in den als Anlage beigefügten Expertisen enthalten.

 

Grundsätzlich sollen auf den Friedhöfen selber nur noch in Ausnahmefällen Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, da dort ohnehin ein dichter Baumbestand vorhanden ist. Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume an anderer Stelle können nur vorgenommen werden, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel hierfür bereitstehen. Da es sich bei Ersatzpflanzungen um eine freiwillige Leistung handelt, ist nicht absehbar, wann Mittel hierfür verfügbar sein werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0215

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hr. Bremicker/Hr. Parthey, 6770/6723

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 -Produktgruppe öff. Grün

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Nach Jahresvertragspreisen ca. 3.000 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Schadbilder der Bäume machen es erforderlich, die Fällung der Bäume mit der Priorität 2 einzustufen. Das bedeutet, dass die Bäume innerhalb eines Monats nach Feststellung des Schadens gefällt werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die zeitlichen Restriktionen orientieren sich an der Rechtsprechung. Die Begutachtungen erfolgten am 17.09.2014 bzw. 01.10.2014. Der nächste reguläre Beratungstermin der Bezirksvertretung am 13.11.2014 liegt deutlich außerhalb des noch zu verantwortenden Zeitfensters und kann aus Sicherheitsgründen nicht abgewartet werden.