Betreff
Nutzung der vorhandenen Containeranlage Herderstraße 8 - 10 als Flüchtlingsunterkunft
Vorlage
2015/0564
Aktenzeichen
652-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

  1. Der Nutzung der vorhandenen Container am Standort Herderstraße 8 – 10 als Flüchtlingsunterkunft wird zugestimmt.

 

  1. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen einschließlich der Außenanlagen und der Einrichtung 623.500 € inklusive Mehrwertsteuer.

 

  1. Die erforderlichen investiven Mittel werden überplanmäßig aus der Finanzstelle 20000165012001 Grunderwerb, Finanzposition 782200 bereitgestellt.

 

  1. Mit der Durchführung der Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                                               In Vertretung

Buchhorn                             Märtens                                            Deppe

Begründung:

 

Im Februar-Sitzungsturnus haben die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen sowie der Rat der Stadt Leverkusen (Vorlage Nr. 2015/0400 vom 29.01.2015) die Verwaltung u. a. beauftragt, den Standort Herderstraße 8 - 10 für die Errichtung von einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft zu prüfen und die zur Realisierung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (Beschluss Nr. 2).

 

Am Standort Herderstraße 8 – 10 befindet sich zurzeit eine angemietete Containeranlage, die bis Ende Juli von der Kindertagesstätte Stralsunder Straße genutzt wird.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das dann frei werdende Containergebäude anzukaufen und in eine Flüchtlingsunterkunft umzubauen.

 

Das umgebaute Gebäude bietet Platz für ca. 60 Personen und soll wegen der Nähe zur Schule und Kindertagesstätte zur Unterbringung von Familien zur Verfügung stehen.

 

Durch die bisherige Nutzung als Kindertagesstätte steht im Außenbereich bereits ein Spielplatz mit ausreichend Spielgeräten zur Verfügung.

 

Planungsrecht:

 

Die Umnutzung der bestehenden Container ist gemäß § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich möglich, da sich die Flüchtlingsunterkunft als Anlage für soziale Zwecke in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Ein schallschutztechnischer Nachweis der Verträglichkeit und eine Baugenehmigung sind noch zu erwirken.

 

Kosten (brutto)

 

Kauf Containeranlage:                                                                   416.500 €

Möblierung:                                                                                         55.000 €

Umbauarbeiten:                                                                               130.000 €

Erneuerung bzw Ergänzung der Einzäunung:                          22.000 €

Summe:                                                                                             623.500 €

 

 

Terminplanung

 

Die Containeranlage wird Ende Juli frei, danach erfolgen die Umbauarbeiten. Dafür sind ca. 4 Wochen veranschlagt.

 

Die Flüchtlingsunterkunft soll nach Möglichkeit zum 01.09.2015 in Betrieb gehen. 

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0564

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ute Schmidl /.65./ 6544

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Finanzplan außerplanmäßig aus Finanzstelle 20000165012001, Finanzposition 782200 bereitgestellt.

 

Die Bereitstellung erfolgt über die Finanzstelle 65000170011126.

 

Finanzposition Ankauf:                 782600

Finanzposition Möblierung:         782600

Finanzposition Umbaukosten:     783100

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Investitionskosten:  623.500 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Jährliche Abschreibung: 62.350 €

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

[ja]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Eine Anwohnerinformation ist beabsichtigt.

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Um die Containeranlage zum 01.09.2015 als Flüchtlingsunterkunft in Betrieb nehmen zu können, ist eine kurzfristige Beschlussfassung erforderlich.

Da keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist die Maßnahme unabweisbar und von einer hohen Dringlichkeit.