- Abberufung und Bestellung jeweils eines Mitgliedes in der Hauptversammlung und im Aufsichtsrat der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS AG)
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt,
vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln, die KWS AG durch
Rechtsformwechsel von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln und sämtliche hierfür
gesellschaftsrechtlich notwendigen Schritte umzusetzen. Die GmbH firmiert unter
„wupsi GmbH“.
Der Rechtsformwechsel erfolgt auf der
Grundlage der beigefügten Entwürfe des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) sowie
des Umwandlungsbeschlusses (Anlage 2). Eventuellen Hinweisen der
Bezirksregierung und des zur Beurkundung beauftragten Notars, die in den
endgültigen Gesellschaftsvertrag eingearbeitet werden müssen, wird zugestimmt,
sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages
nicht verändern.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in
den Organen der KWS AG wird gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die
Beschlüsse des Rates umzusetzen.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach §
113 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der wupsi
GmbH die folgenden Personen als Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der
wupsi GmbH:
1. _______________________
2. _______________________
3. Herrn
Stadtkämmerer Frank Stein
Die Bestellung erfolgt unter
Berücksichtigung der entsprechenden Ausführungen in der Begründung. Mitglied
lfd. Nr. 3 ist der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene
Bedienstete der Stadt Leverkusen.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur
Umsetzung notwendigen Handlungen vorzunehmen und das Anzeigeverfahren nach §
115 Abs. 1 GO NRW durchzuführen.
5. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft
gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Hauptversammlung der
KWS AG ab:
Herrn Christian Melchert
6.
a) Der Rat der Stadt Leverkusen
bestellt nach Beschlussfassung zu 5. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und
2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Hauptversammlung der KWS AG:
___________________
6. b) Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der KWS AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die Wahl der nachfolgenden Person in den Aufsichtsrat der KWS AG vorzuschlagen bzw. vorzunehmen:
______________________
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Ausgangssituation und rechtliche Grundlagen
Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit einstimmigem Beschluss vom 23.03.2015 zur Vorlage Nr. 2015/0424 der Erklärung der Vergabeabsicht für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gem. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die KWS AG zugestimmt. In der vorgenannten Vorlage wurden die Voraussetzungen für die Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die KWS AG beschrieben. Zu diesen Voraussetzungen gehört auch die Kontrolle der zuständigen Behörde über das Unternehmen wie über eine eigene Dienststelle (Art. 5 Abs. 2 Buchstabe a der VO EG 1370/2007). Um rechtssicherer eine dienststellenähnliche Kontrolle über die KWS AG zu gewährleisten, wird vorsorglich die Rechtsform der KWS AG in eine GmbH geändert. Den Gesellschaftern einer GmbH steht ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung zu. Bei der künftigen Gesellschaft wupsi GmbH ist eine dienststellenähnliche Kontrolle gegeben. Für eine zeitnahe Sitzung der Hauptversammlung der KWS AG ist vorgesehen, den von der Gesellschaft zu fassenden Umwandlungsbeschluss und den hiermit in Verbindung stehenden Gesellschaftsvertrag der wupsi GmbH zu beschließen.
Mit Wirkung vom 01.02.2016 gehört Herr Christian Melchert der Verwaltung der Stadt Leverkusen an. In seiner bis zu diesem Zeitpunkt wahrgenommenen Funktion als Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen war Herr Melchert als Mitglied in Organen von städtischen Beteiligungsgesellschaften tätig. Er gehörte u. a. der Hauptversammlung sowie dem Aufsichtsrat der KWS AG an. Für die Umsetzung der Gremienbeschlüsse ist es unbedingt erforderlich, dass die Organe vollständig besetzt sind, sodass im Vorfeld der Umsetzung des Rechtsformwechsels in den Organen der KWS AG entsprechende Neubesetzungen vorzunehmen sind.
Zu 1., 2. und 4.,
Verfahren
Der vorgesehene
Text des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH ist als Anlage 1 beigefügt. Im
Kern geht es um den Formwechsel von der KWS AG in die wupsi GmbH. Das bisherige
Grundkapital der AG (5.524.200 Euro) und die paritätische Verteilung auf die
beiden Aktionäre (je 2.762.100 Euro) entspricht unverändert dem Stammkapital
der neuen wupsi GmbH und dessen Verteilung auf die Stadt Leverkusen und den Rheinisch-Bergischen
Kreis (RBK).
Der als Anlage 2
beigefügte Entwurf des Umwandlungsbeschlusses beinhaltet die gem. §§ 190 ff.,
226 f. und 238 ff. Umwandlungsgesetz erforderlichen Beschlüsse. Die Rechte und
Pflichten der Arbeitnehmer aus den mit der Gesellschaft bestehenden Arbeitsverträgen
werden unverändert fortgeführt. Auch der Betriebsrat besteht mit unveränderten
Rechten und Pflichten fort. Bestehende Betriebs- und Tarifvereinbarungen werden
von der wupsi GmbH fortgeführt. Zum Geschäftsführer der wupsi GmbH wird Herr
Marc Kretkowski bestellt.
Der Aufsichtsrat
wird als fakultativer Aufsichtsrat bei der wupsi GmbH fortbestehen und hat wie
bisher weiterhin neun Mitglieder, davon drei Arbeitnehmervertreter. Diese bleiben
ebenfalls zunächst im Amt, müssen aber bis spätestens zum 31.12.2016 gemäß den
Bestimmungen des § 108 a GO NRW neu bestellt werden. Hierzu erfolgt im 2.
Halbjahr 2016 eine separate Vorlage.
Gemäß § 115 Abs. 1
Buchstabe d) GO NRW ist die Änderung der bisherigen Rechtsform spätestens 6
Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich der Bezirksregierung Köln
anzuzeigen. Der entsprechende Gesellschaftsvertrag der wupsi GmbH ist notariell
zu beurkunden.
Sich eventuell
ergebende, die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht
verändernde Hinweise, formaler oder
untergeordneter Art, der Bezirksregierung oder des zur Beurkundung beauftragten
Notars, sollen in den Text des Gesellschaftsvertrages eingearbeitet werden.
Zu 3., Bestellung von
Mitgliedern in die Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH
Die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH sind nach den einschlägigen Vorschriften von Gemeinderecht und Gesellschaftsvertrag im Rahmen des Rechtsformwechsels neu zu bestellen. Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus 6 Mitgliedern. 3 Mitglieder vertreten den Gesellschafter RBK und 3 Mitglieder vertreten den Gesellschafter Stadt Leverkusen. Die die Stadt Leverkusen vertretenden Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden vom Rat der Stadt Leverkusen nach den Vorschriften des Kommunalrechts NRW bestellt. Gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen zu den zu bestellenden Mitgliedern gehören.
Die Mitglieder in der Gesellschafterversammlung werden mit der Maßgabe
entsandt, dass bereits zwei der vorgenannten Mitglieder zur einheitlichen
Vertretung der Stadt Leverkusen berechtigt sind.
Zu 5. und 6.a), Hauptversammlung KWS AG
Die Satzung der KWS AG trifft keine Aussage zur Anzahl der Vertreter/-innen in der Hauptversammlung. Derzeit sind 3 Mitglieder in die Hauptversammlung bestellt.
Zu 6.b), Aufsichtsrat
KWS AG
Gemäß § 6.1 der
Satzung der KWS AG besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Je 1 Mitglied
des Aufsichtsrats wird vom RBK und von der Stadt Leverkusen entsandt, 4
Mitglieder werden durch die Hauptversammlung, 3 Mitglieder durch die
Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt.
Bei Herrn Melchert
handelt es sich um ein von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied. Die
Amtszeit ist gem. § 6.4 der Satzung der KWS AG mit dem Zeitpunkt geendet, in
dem das kommunale Mandat geendet ist, das zur Berufung in den Aufsichtsrat
führte.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / FB Finanzen / 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |