"Opladen - zwischen Düsseldorfer Straße, Böcklerstraße, Am Weiher und Bielertstraße"
Beschlussentwurf:
1. Dem städtebaulichen Vorentwurf (Varianten 1, 2 und 3) zum Bebauungsplan Nr. 215/II „Opladen – Düsseldorfer Straße, Böcklerstraße, Am Weiher und Bielertstraße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 3, 4 und 5 der Vorlage) zugestimmt.
2. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen.
Der städtebauliche Vorentwurf (Varianten 1, 2 und 3) zum Bebauungsplan Nr. 215/II „Opladen - Düsseldorfer Straße, Böcklerstraße, Am Weiher und Bielertstraße“ wird zudem einen Monat öffentlich ausgehängt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 215/II „Opladen – zwischen Düsseldorfer Straße, Böcklerstraße, Am Weiher und Bielertstraße“ befindet sich im Stadtteil Opladen und wird im Nordwesten durch die Straße „Am Weiher“, im Nordosten durch die Böcklerstraße, im Südosten durch die Bielertstraße und im Südwesten durch die Düsseldorfer Straße begrenzt.
Der Geltungsbereich mit etwa 3,23 ha umfasst in der Gemarkung Opladen
· Flur 4: die Flurstücke 28, 29, 30, 31, 32, 34, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 65, 66, 73, 82, 83, 87, 91, 92, 93, 94 109, 110, 130, sowie Teilflächen aus Flurstück 129 und
· Flur 5: die Flurstücke 801, 833, 834, 870, 1103, 1104, 1105, 1106, 1146, 1180, 1206, 1207, 1208, 1209, 1210, 1211,1213, 1215 sowie Teilflächen der Flurstücke 1107, 1216 und 1217 und
·
Flur 19: die Flurstücke 8, 11, 12 sowie Teilflächen aus Flurstück
128.
Planungsanlass
Ein Investor ist an
die Stadt Leverkusen herangetreten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum auf den Flurstücken 28, 109 und
110 zu schaffen. Auch für die weiteren Flächenpotenziale sollen im
Bereich des Plangebietes Möglichkeiten zur baulichen Entwicklung angeboten
werden. Hierzu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen in
seiner Sitzung am 24.08.2015 einen Aufstellungsbeschluss gefasst (Vorlage Nr.
2015/0674).
Der südwestliche
Bereich des Plangebietes entlang der Düsseldorfer Straße liegt im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.131/II „Düsseldorfer Straße/Kölner
Straße“. Dieser weist für die Flächen des
Plangebietes ein Kerngebiet sowie die Erschließungsflächen als öffentliche
Verkehrsflächen aus. Da die Ausweisung eines Kerngebietes im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 131/II nicht dem derzeit vorhandenen
Bestand und auch nicht den Planungszielen der Stadt Leverkusen entspricht,
sieht die Stadt Leverkusen das Planungserfordernis, die Gebietsausweisung
anzupassen.
Ziele und
Zwecke der Planung
Die zentral im Plangebiet gelegenen, derzeit
gering genutzten Grundstücksflächen sollen im Zuge der Innenentwicklung einer
wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Die Flächen im Plangebiet sollen
planungsrechtlich entsprechend der vorhandenen Bestandssituation gesichert
werden bzw. einer zukunftsfähigen Nutzung im Sinne einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung und unter Berücksichtigung der angemessenen Nutzung
der vorhandenen innerstädtischen Flächenpotenziale zugeführt werden.
Verfahren
Im
wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leverkusen ist das Plangebiet im
Nordwesten entlang der Düsseldorfer Straße als Mischgebiet (MI), im Übrigen als
Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der
Berichtigung angepasst und soll künftig entlang der Düsseldorfer Straße
Mischgebiet sowie im Bereich der rückwärtigen Flächen und entlang der
Bielertstraße Wohnbaufläche darstellen. Der
südwestliche Bereich des Plangebietes entlang der Düsseldorfer Straße liegt im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 131/II „Düsseldorfer Straße/Kölner
Straße“. Dieser setzt für die Flächen des
Plangebietes ein Kerngebiet sowie die Verkehrsflächen als öffentliche
Verkehrsflächen fest. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 131/II
„Düsseldorfer Straße/Kölner Straße“ treten mit Aufstellung des vorliegenden
Bebauungsplanes zurück. Für den nordöstlichen Bereich des Plangebietes liegt
kein Bebauungsplan vor. Hier erfolgt derzeit die Beurteilung von Bauvorhaben
nach § 34 BauGB.
Der Bebauungsplan Nr. 215/II „Opladen - zwischen Düsseldorfer Straße, Böckler-straße, Am Weiher und Bielertstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB aufgestellt. Durch die Planung wird eine zulässige Grundfläche festgesetzt, die unterhalb des Schwellenwertes des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) von 20.000 m² Grundfläche liegt. Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht unterliegen. Die in § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB genannten Schutzgüter sind nicht betroffen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind gegeben. Für den Bebauungsplan wird demnach keine Umweltprüfung erfolgen. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Die durch die Planung bedingten Eingriffe gelten vor der planerischen Entscheidung als erfolgt bzw. zulässig. Umweltrelevante Auswirkungen auf das Plangebiet sind in die Planung eingearbeitet.
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 24.08.2015 (Vorlage Nr.
2015/0674).
Weiteres Vorgehen
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen eines Aushangs und einer öffentlichen Bürgerinformation werden die Ziele und Inhalte des beigefügten städtebaulichen Entwurfes und des Entwurfes des Bebauungsplanes erläutert. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.
Hinweis
Die Gutachten (Anlagen 7, 8 und 9 der Vorlage) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister,
Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die Anlagen in farbiger
und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Burkhard Burau / FB 61 / 6130
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung
und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich
durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall
ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von
Investitionen erforderlich ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle
·
Finanzstelle
PN090502 - Städtebauliche Planung zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Zurzeit sind noch keine Angaben möglich.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Zurzeit sind noch keine Angaben möglich.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit
Bürgerinformationsveranstaltung und Aushang. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |