Betreff
Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Leverkusen
- Grundsatzbeschluss zur Profilbildung am Geschwister-Scholl-Berufskolleg
und Auflösung der Dependancen des Berufskollegs für Wirtschaft und
Verwaltung
Vorlage
2018/2359
Aktenzeichen
SG.1-BK-dem
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die im Gutachten von Herrn Dr. Garbe & Lexis empfohlene Konzentration der Bildungsgänge im Sinne einer Profilbildung an den städtischen Berufskollegs.

2.    Die als Anlage beigefügte Konzeptstudie wird zur Kenntnis genommen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept für die Beratung und Beschlussfassung auf Basis der vorliegenden Konzeptstudie des Fachbereiches Gebäudewirtschaft unter Berücksichtigung angepasster Raumbedarfe in Zusammenarbeit mit den Schulen fortzuführen.

 

gezeichnet:

                             In Vertretung            In Vertretung            In Vertretung

Richrath                         Märtens                     Adomat                      Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 02.05.2016 (Vorlage Nr. 2016/0979 „Schulentwicklungsplan Berufskollegs Leverkusen“) wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des Gutachtens von Dr. Garbe & Lexis zur Schulentwicklung der Berufskollegs in Leverkusen die organisatorischen, räumlichen, baulichen und finanziellen Voraussetzungen zur Konzentration im Rahmen einer Profilbildung an den Standorten der Berufskollegs zu untersuchen.

 

Ein positiver Grundsatzbeschluss zur technischen Profilbildung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen am Standort Stauffenbergstraße erfolgte in der Schulverbandsversammlung am 07.06.2018. Die Profilbildung bedeutet, dass die Bildungsgänge des Fachbereiches Sozial- und Gesundheitswesen des Berufskollegs Opladen in das städtische Geschwister-Scholl-Berufskolleg aufgenommen werden. Im gleichen Zuge verlassen alle technischen Bildungsgänge die städtische Schulträgerschaft und werden am Berufskolleg Opladen am Hauptstandort zentralisiert. Die entsprechenden Kosten werden noch ermittelt. Die Stadt Leverkusen wird im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Zweckverband ihren entsprechenden konsumtiven Umlageanteil hierzu leisten.

 

Unter Einbeziehung einer möglichen Unterstützung von PPP-Modellen und auf der Grundlage einer inhaltlichen Fortschreibung der Pläne wird der Finanzbedarf für die erforderlichen Erweiterungsbauten an der Bismarckstraße inklusive einer Sporthalle unter Berücksichtigung der Auflösung der Dependancen Hardenbergstraße 35 und Kerschensteinerstraße 10, in denen derzeit Bildungsgänge des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung beschult werden, weiter konkretisiert. Die Vermarktung bzw. die Umnutzung der Dependancen ist ebenso zu betrachten, wie die Notwendigkeit des Umbaus im Bestand.

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat eine Konzeptstudie (s. Anlage) über die erforderlichen Baumaßnahmen an der Bismarckstraße erarbeitet. Unter Beachtung von Baurecht, Denkmalschutz und des Raumprogramms wurde ein grober Kostenrahmen ermittelt.

 

Neben den Kosten des Neubaus der Verwaltung des Geschwister-Scholl-Berufskollegs, der Klassentrakte der Bildungsgänge des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung und eines Bistros wurde der Neubau einer Sporthalle dargelegt. Diese Baukosten wurden jeweils für eine Einfach- und Doppelsporthalle ermittelt; alternativ hierzu wurden die Mehrkosten für die Errichtung einer Halle als Versammlungsstätte dargestellt.

 

Die in der Studie zusammengefassten Raumbedarfe wurden auf der Grundlage des Gutachtens von Dr. Garbe beziffert. Ergänzungen hierzu ergaben sich im Rahmen von Gesprächen mit allen Schulleitungen der drei Berufskollegs und der Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Lehrkräfte. Eine konkrete Abstimmung mit Einbeziehung weiterentwickelter Bildungsgang- und Schülerzahlprognosen soll in Zusammenarbeit mit allen Schulen erfolgen, sobald ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde.

 

Der grobe Kostenrahmen der Baumaßnahmen am Standort Bismarckstr. 207 – 211 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Da sich diese Kostenermittlung auf einen Baubeginn im Jahre 2022 bezieht, ist hier je Jahr eine Preissteigerung i. H. v. 3 % einkalkuliert. Zudem ist ein allgemeiner Risikozuschlag i. H. v. 10 % hinzugerechnet.

 

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird geprüft und soweit möglich, werden erforderliche Förderanträge vorbereitet.

 

Seit Beginn der Untersuchungen der Berufsschullandschaft durch Dr. Garbe & Lexis im Jahre 2012 wurden Neuanschaffungen in Bildungsgängen, die möglicherweise von Veränderungen betroffen sind, weitestgehend vermieden. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt sind zudem nur unabweisbare Anschaffungen getätigt worden.

 

Aufgrund des entstandenen Ausstattungsbedarfs am Geschwister-Scholl-Berufskolleg wurden Ausgleichzahlungen an den Zweckverband i. H. v. 250.000 € und 650.000 € vereinbart, die ab der Haushaltsplanung 2018 bereits für Folgejahre etatisiert wurden. Diese finanzielle Kompensation ist für den Ausbau der investitionsintensiven technischen Bildungsgänge, die sich zukünftig in Schulträgerschaft des Zweckverbandes befinden, notwendig. Die Konsequenzen der beschriebenen Vermeidung der Finanzierung von Ausstattung (insbesondere im KFZ-Bereich) können nicht vollumfänglich dem zukünftigen Schulträger auferlegt werden.

 

Um die schulorganisatorischen Schritte, die das Bildungsangebot sowie den Fachlehrereinsatz des Zweckverbandes einbeziehen, parallel verwirklichen zu können, wird sich auf den Umsetzungszeitraum der Neubauten ab dem Haushaltsjahr 2022 verständigt.

 

In der Konsequenz dieser zeitlichen Abfolge soll die bereits veranschlagte Ausgleichszahlung für Planungsmittel eingesetzt werden. Es erfolgt eine erneute Budgetierung in den Haushaltsjahren der Fertigstellung der Neubauten des Berufskollegs Opladen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die dortigen Ausstattungen frühestens ab dem Haushaltsjahr 2023 notwendig werden.

 

Erforderliche Genehmigungsverfahren werden mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Maus / FB 40 / 406 - 4000

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates erfolgt eine entsprechende Veranschlagung zum Haushalt 2019 ff.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt. Es besteht ein öffentliches Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Maßnahme, sodass die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus beraten werden sollte.