- Grundsatzbeschluss zur Profilbildung am Geschwister-Scholl-Berufskolleg
und Auflösung der Dependancen des Berufskollegs für Wirtschaft und
Verwaltung
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die im
Gutachten von Herrn Dr. Garbe & Lexis empfohlene
Konzentration der Bildungsgänge im Sinne einer Profilbildung an den städtischen
Berufskollegs.
2.
Die als Anlage beigefügte Konzeptstudie wird zur
Kenntnis genommen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Umsetzungs- und
Finanzierungskonzept für die Beratung und Beschlussfassung auf Basis der
vorliegenden Konzeptstudie des Fachbereiches Gebäudewirtschaft unter
Berücksichtigung angepasster Raumbedarfe in Zusammenarbeit mit den Schulen fortzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Mit Beschluss vom 02.05.2016 (Vorlage Nr. 2016/0979 „Schulentwicklungsplan
Berufskollegs Leverkusen“) wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage
des Gutachtens von Dr. Garbe & Lexis zur Schulentwicklung der Berufskollegs
in Leverkusen die organisatorischen, räumlichen, baulichen und finanziellen
Voraussetzungen zur Konzentration im Rahmen einer Profilbildung an den
Standorten der Berufskollegs zu untersuchen.
Ein positiver Grundsatzbeschluss zur technischen Profilbildung des
Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen am Standort
Stauffenbergstraße erfolgte in der Schulverbandsversammlung am 07.06.2018. Die
Profilbildung bedeutet, dass die Bildungsgänge des Fachbereiches Sozial- und
Gesundheitswesen des Berufskollegs Opladen in das städtische
Geschwister-Scholl-Berufskolleg aufgenommen werden. Im gleichen Zuge verlassen
alle technischen Bildungsgänge die städtische Schulträgerschaft und werden am
Berufskolleg Opladen am Hauptstandort zentralisiert. Die entsprechenden Kosten
werden noch ermittelt. Die Stadt Leverkusen wird im Rahmen ihrer Mitgliedschaft
im Zweckverband ihren entsprechenden konsumtiven Umlageanteil hierzu leisten.
Unter Einbeziehung einer möglichen Unterstützung von PPP-Modellen und
auf der Grundlage einer inhaltlichen Fortschreibung der Pläne wird der
Finanzbedarf für die erforderlichen Erweiterungsbauten an der Bismarckstraße
inklusive einer Sporthalle unter Berücksichtigung der Auflösung der Dependancen
Hardenbergstraße 35 und Kerschensteinerstraße 10, in denen derzeit
Bildungsgänge des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung beschult werden,
weiter konkretisiert. Die Vermarktung bzw. die Umnutzung der Dependancen ist
ebenso zu betrachten, wie die Notwendigkeit des Umbaus im Bestand.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat eine Konzeptstudie (s. Anlage) über
die erforderlichen Baumaßnahmen an der Bismarckstraße erarbeitet. Unter
Beachtung von Baurecht, Denkmalschutz und des Raumprogramms wurde ein grober
Kostenrahmen ermittelt.
Neben den Kosten des Neubaus der Verwaltung des
Geschwister-Scholl-Berufskollegs, der Klassentrakte der Bildungsgänge des
Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung und eines Bistros wurde der Neubau
einer Sporthalle dargelegt. Diese Baukosten wurden jeweils für eine Einfach-
und Doppelsporthalle ermittelt; alternativ hierzu wurden die Mehrkosten für die
Errichtung einer Halle als Versammlungsstätte dargestellt.
Die in der Studie zusammengefassten Raumbedarfe wurden auf der Grundlage
des Gutachtens von Dr. Garbe beziffert. Ergänzungen hierzu ergaben sich im
Rahmen von Gesprächen mit allen Schulleitungen der drei Berufskollegs und der Ergebnisse
der Arbeitsgruppen der Lehrkräfte. Eine konkrete Abstimmung mit Einbeziehung
weiterentwickelter Bildungsgang- und Schülerzahlprognosen soll in
Zusammenarbeit mit allen Schulen erfolgen, sobald ein Grundsatzbeschluss
gefasst wurde.
Der grobe Kostenrahmen der Baumaßnahmen am Standort Bismarckstr. 207 –
211 stellt sich wie folgt dar:
Da sich diese Kostenermittlung auf einen Baubeginn im Jahre 2022
bezieht, ist hier je Jahr eine Preissteigerung i. H. v. 3 % einkalkuliert.
Zudem ist ein allgemeiner Risikozuschlag i. H. v. 10 % hinzugerechnet.
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird geprüft und soweit möglich,
werden erforderliche Förderanträge vorbereitet.
Seit Beginn der Untersuchungen der Berufsschullandschaft durch Dr. Garbe
& Lexis im Jahre 2012 wurden Neuanschaffungen in Bildungsgängen, die
möglicherweise von Veränderungen betroffen sind, weitestgehend vermieden. Vor
dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt sind zudem nur unabweisbare
Anschaffungen getätigt worden.
Aufgrund des entstandenen Ausstattungsbedarfs am Geschwister-Scholl-Berufskolleg
wurden Ausgleichzahlungen an den Zweckverband i. H. v. 250.000 €
und 650.000 € vereinbart, die ab der Haushaltsplanung 2018 bereits für
Folgejahre etatisiert wurden. Diese finanzielle Kompensation ist für den Ausbau
der investitionsintensiven technischen Bildungsgänge, die sich zukünftig in
Schulträgerschaft des Zweckverbandes befinden, notwendig. Die Konsequenzen der
beschriebenen Vermeidung der Finanzierung von Ausstattung (insbesondere im
KFZ-Bereich) können nicht vollumfänglich dem zukünftigen Schulträger auferlegt
werden.
Um die schulorganisatorischen Schritte, die das Bildungsangebot sowie
den Fachlehrereinsatz des Zweckverbandes einbeziehen, parallel verwirklichen zu
können, wird sich auf den Umsetzungszeitraum der Neubauten ab dem Haushaltsjahr
2022 verständigt.
In der Konsequenz dieser zeitlichen Abfolge soll die bereits
veranschlagte Ausgleichszahlung für Planungsmittel eingesetzt werden. Es
erfolgt eine erneute Budgetierung in den Haushaltsjahren der Fertigstellung der
Neubauten des Berufskollegs Opladen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die
dortigen Ausstattungen frühestens ab dem Haushaltsjahr 2023 notwendig werden.
Erforderliche Genehmigungsverfahren werden mit der Aufsichtsbehörde
abgestimmt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Maus / FB 40 / 406 - 4000
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates erfolgt eine entsprechende Veranschlagung zum Haushalt 2019 ff.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt. Es besteht ein öffentliches Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Maßnahme, sodass die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus beraten werden sollte.