Betreff
Neueinteilung der Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter
Vorlage
2018/2241/1
Aktenzeichen
512-fa
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Der Beschlussentwurf wird wie folgt aktualisiert:

 

Der Rat stimmt einer Neueinteilung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Leverkusener Schule zu (siehe Anlage).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neueinteilung vorzunehmen.

 

 

gezeichnet:

                                                                                In Vertretung

Richrath                                                                 Adomat

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 25.08.2014 wurde die Sicherstellung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen, den Realschulen und dem Berufskolleg Bismarckstraße in Leverkusen festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, an jeder Grundschule in Leverkusen Schulsozialarbeit auf der Grundlage der von den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) erarbeiteten Konzeption einzusetzen. Die Zuordnung zu den Realschulen und zum Berufskolleg Bismarckstraße bleibt, wie im o. g. Beschluss dargestellt, bestehen.

 

Mit diesem Beschluss wurden sechs städtische und vier Schulsozialarbeiterstellen bei der Kath. Jugendagentur LOR eingerichtet.

 

Neben den klassischen Aufgaben der Schulsozialarbeit obliegen den eingesetzten Fachkräften unter anderem die Beratung und die Antragsbearbeitung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Zunächst wurden die Fachkräfte möglichst flächendeckend an allen Grundschulen eingesetzt. Grundlage der Einteilung, an welcher Schule und in welchem Umfang Schulsozialarbeit geleistet wird, war eine Bedarfsanalyse der bereits vorher eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und der in den Stadtteilen tätigen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Dabei wurden auch die Schülerzahlen der jeweiligen Schulen mit berücksichtigt. Diesbezüglich wurde zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) und der Schulaufsicht eine stetige Überprüfung und Fortschreibung der Zuordnung vereinbart.

 

In den Jahresberichten 2015 bis 2017 haben die an den Schulen eingesetzten Fachkräfte die Bedarfe an den Standorten evaluiert, beschrieben und bewertet. In enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen 40 und 51 sowie der Schulaufsicht für die Stadt Leverkusen wurde dann eine den aktuellen Bedarfen angepasste Neueinteilung erarbeitet (s. Anlage). Diese soll zum Schuljahr 2018/2019 umgesetzt werden.

 

Neben den bereits zuvor genannten Stellen für Schulsozialarbeit hat das Land NRW Mittel für sogenannte Multiprofessionelle Teams (Schulsozialarbeit für neu Zugewanderte) bereitgestellt. Die hier für Leverkusen möglichen Fördermittel zum Einsatz von Schulsozialarbeit in sogenannten Multiprofessionellen Teams wurden vollumfänglich abgerufen. Dadurch konnten weitere fünf Vollzeitstellen an folgenden Schulen eingerichtet werden:

 

  • Berufskolleg Bismarckstraße,
  • Berufskolleg Opladen,
  • Käthe-Kollwitz-Schule Rheindorf und GGS Löwenzahnschule,
  • GGS Opladen und KGS Remigius,
  • GGS Dönhoffstraße und GGS Regenbogenschule.

 

Für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die ursprünglich über Bundesmittel aus den Kosten der Unterkunft finanziert wurden, ist eine anteilige Weiterfinanzierung durch das Land gegeben. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass weitere Fördermittel für Schulsozialarbeit nicht vom Land NRW bereitgestellt werden. Damit wurden alle zur Verfügung gestellten Fördermittel bereits abgerufen.

 

Die vorliegende Aufteilung, die auch einen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an mehreren Schulen vorsieht, ist mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgesprochen und findet deren ausdrückliche Zustimmung, da sie den Erkenntnissen entspricht, die die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in ihren Jahresberichten aufgezeigt haben.

 

Bezüglich des Einsatzes einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters an der Hugo-Kükelhaus-Schule hat der Rat in seiner Sitzung am 20.02.2017 beschlossen, dass dort einmal pro Monat eine Sprechstunde stattfindet (siehe Antrag Nr. 2016/1468).

Der Ratsbeschluss wurde unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) umgesetzt. Weitere Bedarfe nach erhöhtem Einsatz von Schulsozialarbeit sind nach Umsetzung des Ratsbeschlusses seitens der Hugo-Kükelhaus-Schule nicht an die Verwaltung herangetragen worden.

 

Dem Wunsch der Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Theodor-Heuss-Realschule kann nicht entsprochen werden. Mit dem Einsatz einer 0,5 Vollzeitstelle hat die Schule bereits einen höheren Anteil an Schulsozialarbeit als ein Teil der Grundschulen.

 

Sollten über das Land NRW oder andere Förderprogramme weitere Mittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt werden, wird sich die Stadt Leverkusen um den Erhalt dieser Mittel selbstverständlich bemühen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hillen, FB 51, Tel. 406 - 5100

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bedarfsorientierte Anpassung des Einsatzes von Schulsozialarbeit:

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 25.08.2014 wurde die Sicherstellung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen, den Realschulen und dem Berufskolleg Bismarckstraße in Leverkusen festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, an jeder Grundschule in Leverkusen Schulsozialarbeit auf der Grundlage der von den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) erarbeiteten Konzeption einzusetzen. Die Zuordnung zu den Realschulen und zum Berufskolleg Bismarckstr. bleibt, wie im Beschluss dargestellt, bestehen. In enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) sowie dem Schulrat für die Stadt Leverkusen wurde dann eine den aktuellen Bedarfen angepasste Neueinteilung erarbeitet.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

510006150102

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Aufwand: 2018: 320.000,00 €; zusätzlich Personalkosten beim Fachbereich Personal und Organisation, Ertrag: Landeszuschuss 2018: 384.091,35 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 51 – Frau Claudia Falk-Trude

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Ergänzung zur Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt. Es besteht ein öffentliches Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme, sodass die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus beraten werden sollte.