Der Beschlussentwurf
wird wie folgt aktualisiert:
Der Rat stimmt einer Neueinteilung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Leverkusener Schule zu (siehe Anlage).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neueinteilung vorzunehmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Mit Beschluss des
Rates der Stadt Leverkusen vom 25.08.2014 wurde die Sicherstellung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen,
den Realschulen und dem Berufskolleg Bismarckstraße in Leverkusen festgelegt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, an jeder Grundschule in Leverkusen
Schulsozialarbeit auf der Grundlage der von den Fachbereichen Schulen (FB 40)
und Kinder und Jugend (FB 51) erarbeiteten Konzeption einzusetzen. Die
Zuordnung zu den Realschulen und zum Berufskolleg Bismarckstraße bleibt, wie im
o. g. Beschluss dargestellt, bestehen.
Mit diesem Beschluss
wurden sechs städtische und vier Schulsozialarbeiterstellen bei der Kath.
Jugendagentur LOR eingerichtet.
Neben den
klassischen Aufgaben der Schulsozialarbeit obliegen den eingesetzten Fachkräften
unter anderem die Beratung und die Antragsbearbeitung im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepaketes. Zunächst wurden die Fachkräfte möglichst flächendeckend an
allen Grundschulen eingesetzt. Grundlage der Einteilung, an welcher Schule und in
welchem Umfang Schulsozialarbeit geleistet wird, war eine Bedarfsanalyse der
bereits vorher eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und
der in den Stadtteilen tätigen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe.
Dabei wurden auch
die Schülerzahlen der jeweiligen Schulen mit berücksichtigt. Diesbezüglich
wurde zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) und
der Schulaufsicht eine stetige Überprüfung und
Fortschreibung der Zuordnung vereinbart.
In den
Jahresberichten 2015 bis 2017 haben die an den Schulen eingesetzten Fachkräfte
die Bedarfe an den Standorten evaluiert, beschrieben und bewertet. In enger
Abstimmung zwischen den Fachbereichen 40 und 51 sowie der Schulaufsicht für die
Stadt Leverkusen wurde dann eine den aktuellen Bedarfen angepasste
Neueinteilung erarbeitet (s. Anlage). Diese soll zum Schuljahr 2018/2019
umgesetzt werden.
Neben den bereits
zuvor genannten Stellen für Schulsozialarbeit hat das Land NRW Mittel für
sogenannte Multiprofessionelle Teams (Schulsozialarbeit für neu Zugewanderte) bereitgestellt.
Die hier für Leverkusen möglichen Fördermittel zum Einsatz von
Schulsozialarbeit in sogenannten Multiprofessionellen Teams wurden
vollumfänglich abgerufen. Dadurch konnten weitere fünf Vollzeitstellen an
folgenden Schulen eingerichtet werden:
- Berufskolleg Bismarckstraße,
- Berufskolleg Opladen,
- Käthe-Kollwitz-Schule Rheindorf und GGS Löwenzahnschule,
- GGS Opladen und KGS Remigius,
- GGS Dönhoffstraße und GGS Regenbogenschule.
Für die
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die ursprünglich über Bundesmittel
aus den Kosten der Unterkunft finanziert wurden, ist eine anteilige
Weiterfinanzierung durch das Land gegeben. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass
weitere Fördermittel für Schulsozialarbeit nicht vom Land NRW bereitgestellt
werden. Damit wurden alle zur Verfügung gestellten Fördermittel bereits
abgerufen.
Die vorliegende
Aufteilung, die auch einen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an
mehreren Schulen vorsieht, ist mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
abgesprochen und findet deren ausdrückliche Zustimmung, da sie den
Erkenntnissen entspricht, die die Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter in ihren Jahresberichten aufgezeigt haben.
Bezüglich des
Einsatzes einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters an der
Hugo-Kükelhaus-Schule hat der Rat in seiner Sitzung am 20.02.2017 beschlossen,
dass dort einmal pro Monat eine Sprechstunde stattfindet (siehe Antrag Nr. 2016/1468).
Der Ratsbeschluss
wurde unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Fachbereich Kinder und Jugend
(FB 51) umgesetzt. Weitere Bedarfe nach erhöhtem Einsatz von Schulsozialarbeit
sind nach Umsetzung des Ratsbeschlusses seitens der Hugo-Kükelhaus-Schule nicht
an die Verwaltung herangetragen worden.
Dem Wunsch der
Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Theodor-Heuss-Realschule kann nicht
entsprochen werden. Mit dem Einsatz einer 0,5 Vollzeitstelle hat die Schule
bereits einen höheren Anteil an Schulsozialarbeit als ein Teil der
Grundschulen.
Sollten über das
Land NRW oder andere Förderprogramme weitere Mittel für Schulsozialarbeit
bereitgestellt werden, wird sich die Stadt Leverkusen um den Erhalt dieser
Mittel selbstverständlich bemühen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hillen, FB 51, Tel. 406 - 5100
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bedarfsorientierte
Anpassung des Einsatzes von Schulsozialarbeit:
Mit Beschluss des
Rates der Stadt Leverkusen vom 25.08.2014 wurde die Sicherstellung der
Schulsozialarbeit an den Grundschulen, den Realschulen und dem Berufskolleg
Bismarckstraße in Leverkusen festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, an
jeder Grundschule in Leverkusen Schulsozialarbeit auf der Grundlage der von den
Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) erarbeiteten
Konzeption einzusetzen. Die Zuordnung zu den Realschulen und zum Berufskolleg
Bismarckstr. bleibt, wie im Beschluss dargestellt, bestehen. In enger
Abstimmung zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB
51) sowie dem Schulrat für die Stadt Leverkusen wurde dann eine den aktuellen
Bedarfen angepasste Neueinteilung erarbeitet.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
510006150102
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Aufwand: 2018: 320.000,00 €; zusätzlich Personalkosten beim Fachbereich Personal und Organisation, Ertrag: Landeszuschuss 2018: 384.091,35 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
FB 51 – Frau Claudia Falk-Trude
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Ergänzung zur Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt. Es besteht ein öffentliches Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme, sodass die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus beraten werden sollte.