Beschlussentwurf:
1.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Bau der Verkehrsanlage ZOB Opladen mit
Durchbindung der Goethestraße.
2.
Der
Rat der Stadt Leverkusen hebt den Planungsbeschluss vom 07.05.2018 bezüglich
der bisher vorgesehenen Überdachung auf.
3.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, die Planungen für eine
Überdachung basierend auf dem entwickelten alternativen Überdachungskonzept
weiterzuverfolgen.
4.
Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Vorplanungen für einen Fahreraufenthaltsraum
und eine öffentliche Toilettenanlage zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Deppe Märtens
Begründung:
Ausgangssituation
Durch die frei
werdenden Flächen im Rahmen der Gütergleisverlegung ergibt sich erstmalig die
Chance, den Zentralen Omnibusbahnhof Opladen (ZOB) in direkter fußläufiger
Verbindung zur Bahnstation neu zu organisieren. Der heute noch mehrere hundert
Meter vom Bahnhof Opladen entfernte ZOB soll nach dem Bau der Europa-Allee
direkt am Bahnhof Opladen, südlich von der Bahnhofsbrücke zwischen Goethestraße
und Bahnhofstraße, neu errichtet werden. So kann ein Umsteigen der „kurzen
Wege“ mit Blickkontakt zwischen Bahnhof und Busbahnhof ermöglicht werden. Der
neue Busbahnhof wird Teil einer neuen Gesamtkonzeption: mit einem Bahnhofsvorplatz,
der Raum für Einzelhandel und Dienstleistungen bietet und einer Bahnhofsbrücke,
die direkt in das Zentrum von Opladen weist.
Die Projektleitung
für die Planung des Neubaus des ZOB Opladen sollte laut der Projektliste des
Stadteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen die nbso übernehmen. Das Projekt
ist jedoch nicht in der Kosten- und Finanzierungsübersicht der nbso GmbH
etatisiert, sondern im städtischen Haushalt beim FachbereichTiefbau.
Entwurfsplanung
und Planungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen
Am 07.05.2018 fasste
der Rat der Stadt Leverkusen den Planungsbeschluss zum Neubau des ZOB Opladen
inkl. Überdachung mit einem Systemdach der Bauart Zwiesel auf Basis der mit der
Vorlage Nr. 2018/2172 vorgelegten Entwurfsplanung. Es wurden folgende
Rahmenbedingungen festgelegt und zur Weiterverfolgung in der Ausführungsplanung
beschlossen:
Verkehrsfläche
ZOB
-
12
Haltestellen für Gelenkbusse mit einer Länge von max.18,75 m;
- Einrichtung von
Buskaps in Schrägaufstellung (Sägezahn) zur Verbesserung der Anfahrbarkeit;
- Einrichtung eines
zentralen komfortablen Mittelbussteigs;
- Fahrgassen ausgelegt
auf Gegenverkehr mit Erbringen der entsprechenden Schleppkurvennachweise;
- Durchbindung der Goethestraße
bis zur Europa-Allee;
- Ein- und Ausfahrt der
Busse signalgesteuert über eine zentrale Ein- und Ausfahrt an der Europa-Allee;
- die Option einer
zweiten Ausfahrt soll im Rahmen der Leitungs- und Verrohrungsplanung
berücksichtigt werden;
- Einbeziehung des
südlichen Bussteiges entlang der verlängerten Goethestraße als reguläre Haltestelle
sowie als Warte- und Reserveposition;
- Unterbringung von
Taxistellplätzen und von überlangen Bus-Zügen am südlichen Fahrbahnrand der
durchgebundenen Goethestraße;
- der gesamte
Busbahnhofbereich wird mit taktilen Elementen, Sitzbänken und Dynamischen
Fahrgastanzeigern (DFI) mit Sprachansage (Text-To-Speech) für eine barrierefreie
Nutzung ausgestattet.
-
Bezüglich
der Fernbusse wird auf die Stellungnahme zur Planungsbeschluss-vorlage
verwiesen.
Überdachung
- Ausstattung der Bussteige
des neuen ZOB Opladen mit ihren 12 Haltepositionen mit einem Systemdach der
Bauart „Zwiesel“;
-
auf dem nördlichen und südlichen Bussteig kommen
jeweils einstielige Varianten des Daches zur Anwendung;
- den zentralen Mittelbussteig soll eine attraktive zweistielige Variante
des Systemdaches inklusive eines mittigen Glassheddaches überdachen.
Aktueller Planungsstand
1. Ausführungsplanung Verkehrsfläche ZOB und Goethestraße
Nach Beschluss der Entwurfsplanung, welche bereits die Lichtsignalplanung
beinhaltete, wurde die Planung der Verkehrsfläche des ZOB inklusive der
Durchbindung der Goethestraße im Rahmen der Ausführungsplanung durch die
beauftragte Arge Brilon Bondzio Weiser/HJP weiter verfeinert.
Bezüglich der gestalterischen Elemente (Oberflächengestaltung,
Baumstandorte, etc.) berät seit Beginn der Ausführungsplanung das Büro Wündrich
Landschaftsarchitekten. Der Lageplan des neuen ZOB Opladen (siehe hierzu Anlage
1 der Vorlage) wurde u. a. hinsichtlich der Höhenplanung fortgeführt, überarbeitet
und vervollständigt. Er enthält nun die Oberflächengestaltung und die
abgestimmten Baumstandorte.
Maßgebliche Aussagen der Ausführungsplanung sind:
A. Oberflächengestaltung
-
Die Fahrflächen werden im gesamten Bereich des
Busbahnhofs einheitlich in Asphaltbeton gestaltet;
-
die Haltebereiche für die Busse werden aus Gründen
der Standfestigkeit in Beton ausgeführt;
-
im Rahmen der Entwurfsplanung wurde eine für den ZOB
benötigte Belastungsklasse Bk32 für die Fahrgassen ermittelt. Die RStO 12 gibt
hierfür eine benötigte Betondeckendicke mit 25 cm an (auf einer 10 cm
dicken Asphalttragschicht). Notwendige Verankerungsmöglichkeiten, Plattengrößen,
Plattengeometrie, Fugenanzahl und Fugenanordnung können es aus statischen
Gründen erforderlich machen, die Dicke der Betondecke zu erhöhen und/oder eine
Bewehrung der Betondecke vorzusehen;
-
einheitliche Verwendung eines Belagsmaterials. Die
Oberflächenbefestigung der Bereiche für Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste soll
der Gestaltung der Oberflächen des „Grünen Bandes“ auf der nbso-Westseite
angepasst werden (Pflaster Germania linear Muschelkalk nuanciert). Aufgrund der
hohen Belastung im Bereich eines ZOB muss das Pflaster folgende Eigenschaften
aufweisen: CF (Clean Top) 90 oder Teflonstufe 3, Mikrofase, im Format 15 x 30
cm in einer Stärke von mindestens 10 cm, verlegt im Reihenverband;
-
Bodenbelag in Kontrast zu den taktilen
Leitelementen;
-
die Entwässerung des Busbahnhofs erfolgt über
Gussasphaltrinnen, die über Sinkkästen und eine entsprechende Anschlussleitung
an das vorhandene Kanalsystem angeschlossen werden.
Die Auswahl der Pflastermaterialien wird unter
Beteiligung der Politik im Rahmen der noch anstehenden Bauausschreibungen im
Zuge einer Bemusterung erfolgen.
B. Bepflanzung
- Baum:
Standorte gemäß Lageplan (siehe Anlage 1 der Vorlage);
- Baumart: Acer campestre
"Elegant";
- Baumroste: Modell Linearus von
der Firma Humberg (Baumrost) ODER alternativ Quadrus von der Firma Humberg
(überpflasterbar).
Im Bereich des
Busbahnhofes wird die Verwendung des Baumrostes „Linearus“ empfohlen. Die
Auswahl der Baumroste wird ebenfalls unter Beteiligung der Politik im Rahmen
der noch anstehenden Bauausschreibungen im Zuge einer Bemusterung erfolgen.
C. Aufbauten (zur Kenntnisnahme)
Bereits am jetzigen ZOB befindet sich in einem
ehemaligen Ladenlokal ein kleiner Aufenthaltsraum für die Busfahrer der wupsi
GmbH. Der für den Busbetrieb notwendige Pausenraum wurde bereits im Rahmen der Entwurfsplanung
von der wupsi GmbH gefordert. Für die Linienbusfahrer wird in Abstimmung mit
der wupsi GmbH ein Aufenthaltsraum mit Toiletten nördlich des ZOB
unterhalb der Bahnhofsbrücke geplant. Am selben Standort wird eine öffentliche
Toilettenanlage vorgesehen. Hierzu liegen ein grober Lageplan und eine erste
Kostenkalkulation auf Vorplanungsniveau vor (siehe Anlage 2 dieser Vorlage). Eine
Gegenfinanzierung der Herstellungskosten (Kostenübernahme oder Mietzahlung)
sowie die Tragung der Betriebskosten für einen Aufenthaltsraum müssen durch die
wupsi GmbH erfolgen. Abschließende Gespräche dazu müssen noch geführt werden.
Die Kosten für den Pausenraum sind nach Aussage des Fördergebers aus Mitteln
der Städtebauförderung nicht förderfähig.
Die öffentliche Toilettenanlage wird in den Förderantrag
ZOB Opladen aufgenommen.
Die o. g. Aufbauten waren zum Zeitpunkt des
Planungsbeschlusses noch nicht präzise genug. Aus diesem Grund finden sie nun
nachrichtlich Eingang in die Baubeschlussvorlage.
2. Überdachung
Bezüglich der im
Planungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 07.05.2018 dargestellten
Überdachung der drei geplanten Bussteige des neuen ZOB Opladen mit einem
Systemdach der Bauart „Zwiesel“ fand am 07.09.2018 beim Nahverkehr Rheinland
(NVR) ein Erörterungstermin zu der zu erwartenden Förderung statt. Durch den
NVR werden pro Bussteig Überdachungen auf einer Länge von 20 m und mit einer
Breite von 2 m mit einem Förderbetrag von 1.500 €/m² (förderfähige Kosten, netto)
mit einen Fördersatz von 90 % gefördert. Für eine bislang für 12
Haltestellen vorgesehene Überdachung des neuen ZOB Opladen wäre somit eine
Förderung in Höhe von 771.120 € (brutto) zuzüglich einer Planungspauschale
zu erwarten.
Unter
Berücksichtigung des Planungsbeschlusses zur Überdachung des ZOB stünden derzeit
angenommenen Gesamtkosten von rund 2,935 Mio. € (brutto) den o. g.
Fördermitteln gegenüber. Der von der Stadt Leverkusen zu tragende Eigenanteil wäre
zu hoch. Daher sollte diese Planung nicht weiterverfolgt werden.
Das mit der Planung
der Überdachung beauftragte Planungsbüro Heinz Jahnen Pflüger (HJP) hat nun
eine Alternative zu der bislang geplanten Überdachung entwickelt und hierfür
eine Kostenberechnung vorgelegt (siehe Anlage 3 dieser Vorlage). Der zentrale
Mittelbussteig mit sechs hochfrequentierten Haltestellen des neuen ZOB Opladen
soll weiterhin mit einen Systemdach der Bauart „Zwiesel“ und Windschutzanlagen
ausgestattet werden. Auf die bislang vorgesehenen Glas-Sheddach-Elemente wird
verzichtet. Der nördliche und der südliche Bussteig werden mit jeweils drei
Wartehäuschen ausgestattet. Ebenfalls wird auf Empfehlung des NVR an der langen
13. Haltestelle des neuen ZOB am südlichen Fahrbahnrand der
durchgebundenen Goethestraße ebenfalls ein Wartehäuschen vorgesehen.
Aufgrund der Änderung des Überdachungskonzeptes
liegt noch keine Beleuchtungs-planung vor.
Der Entfall der nördlichen Bussteigüberdachung wirkt sich positiv auf
die Gestaltungsmöglichkeiten der geplanten Neubebauung des Bahnhofsquartiers
aus, da die nun vorgesehen Wartehäuschen im Gegensatz zur zuvor geplanten
Überdachung keine Verbindung zur Fassade der Bebauung aufweisen. Diese
gestalterisch schwierige Situation wurde in den Konzepten im Rahmen des
Investorenauswahlverfahrens deutlich. Der zukünftige Investor des nördlich
angrenzenden Bahnhofsquartiers und dessen Architekt sind so freier in der
Gestaltung und Realisierung der Brückenhaus Fassaden.
Die nun angedachte
Planung einer Kombination von Dach im Zentrum des neuen ZOB und Wartehäuschen
in den Randbereichen schafft neben größeren Gestaltungsmöglichkeiten für den
Bahnhofsvorplatz und eine größere Transparenz im städtebaulich wichtigen
Übergangsbereich zwischen Bahnhofstraße, neuem Bahnhofsvorplatz und neuem
Busbahnhof.
Dem Rat der Stadt
Leverkusen wird aus den zuvor genannten Gründen empfohlen, den
Planungsbeschluss für die Überdachung des neuen ZOB Opladen zu revidieren. Gleichzeitig
soll der Verwaltung/der nbso der Planungsauftrag erteilt werden, die Planungen
für eine Überdachung basierend auf der entwickelten Alternative
weiterzuverfolgen.
Kosten und
Finanzierung
Im Rahmen der
Entwurfsplanung wurde die grobe Kostenschätzung aus dem Jahre 2015 überarbeitet,
aktualisiert und dem Rat als Anlage zum Planungsbeschluss am 07.05.2018 zur
Verfügung gestellt. Mittlerweile liegen Kostenberechnungen der beauftragte Arge Brilon Bondzio Weiser/HJP für
die Verkehrsanlage ZOB und die Goethestraße nach der „Anweisung zur
Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS) vor (siehe Anlagen 4a und 4b dieser Vorlage).
Eine Prüfung der Kostenberechnungen erfolgte durch die von der Stadt
beauftragte Projektsteuerung für den Neubau ZOB Opladen, Höcker Project
Managers GmbH. Eine abschließende Bepreisung kann jedoch erst im Rahmen der
Ausschreibungsvorbereitung erfolgen.
Die Gesamtkosten
für die anrechenbaren Kosten der reinen Verkehrsanlage ZOB ohne Dach betragen
nach vorliegender Kostenberechnung rund 2.231.000 € (brutto). Zuzüglich einer gem. HOAI angenommenen möglich
Kostentoleranz von plus 15 % belaufen sich die anrechenbaren Kosten auf
2.565.650 €. Auf dieser Basis ergeben sich mit angenommenen Baunebenkosten von
20 % insgesamt 3.078.780 €.
Die für die
Herstellung der Goethestraße berechneten anrechenbaren Kosten betragen rund
587.000 €. Zuzüglich einen gem. HOAI angenommenen Kostentoleranz von plus 15 %
belaufen sich die anrechenbaren Kosten auf 675.050 €. Auf dieser Basis ergeben
sich mit angenommenen Baunebenkosten von 20 % insgesamt 810.060 €.
Auf Basis der
Vorplanung und einer darin enthaltenen ersten groben Kostenschätzung wurde am
21.12.2015 ein Einplanungsantrag beim NVR für den Neubau des ZOB mit
Überdachung gestellt. Eine Einplanungsmitteilung des NVR in Höhe von insgesamt
3.500.000 € für den neuen ZOB Opladen liegt seit dem 06.06.2016 vor. Die
Maßnahme ist förderfähig.
Durch den NVR
werden pro Bussteig Überdachungen auf einer Länge von 20 m und mit einer Breite
von 2 m mit einem Förderbetrag von 1.500 €/m² (förderfähige Kosten, netto) mit
einen Fördersatz von 90 % gefördert. Für eine die nun vorgelegte
alternative Planung belaufen sich die anrechenbaren Kosten laut
Kostenberechnung auf 1.166.321 €. Zuzüglich einen gem. HOAI angenommenen
Kostentoleranz von plus 15 % belaufen sich die anrechenbaren Kosten auf
1.341.269 €. Auf dieser Basis ergeben sich mit angenommenen Baunebenkosten von
20 % insgesamt 1.609.523 €.
Bei der
Bezirksregierung Köln wurde am 03.07.2018 ein Einplanungsantrag für die Durchbindung
der Goethestraße gestellt. Der Fördersatz für Anlagen des Straßenbaus beträgt
derzeit 60 %. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.
Weitere
Vorgehensweise
Nach Ende der
Ausführungsplanung für die Verkehrsanlage ZOB mit Durchbindung der Goethestraße
und dem Baubeschluss soll das Projekt für die Ausschreibung der
Tiefbauleistungen und die Bauausführung an die Technischen Betriebe der Stadt
Leverkusen AöR (TBL) übergeben werden. Die Veröffentlichung der entsprechenden
Bauausschreibung kann bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen im November 2018
erfolgen.
Wie bereits
erwähnt, wird die Auswahl zuvor genannter Ausstattungsvarianten (Pflaster,
Baumroste) unter Beteiligung der Politik im Rahmen der noch anstehenden
Bauausschreibungen im Zuge einer Bemusterung erfolgen. Die Fertigstellung des
ZOBs ist abhängig von der Dauer des Ausschreibungsprozesses, der notwendigen
Beteiligung der Entscheidungsgremien der TBL und der derzeit angenommenen Bauphasen
für die Verkehrsanlage inkl. Goethestraße (siehe Anlage 5 dieser Vorlage). Der ÖPNV wird über die gesamte Bauzeit über den noch
bestehenden ZOB abgewickelt. Ein Rückbau erfolgt erst nach Inbetriebnahme des
neuen ZOB Opladen.
Die bisherige
Planung für eine Überdachung des neuen ZOB Opladen wird nicht weiterverfolgt.
Der Rat der Stadt Leverkusen revidiert daher den Planungsbeschluss zum Dach der
Bauart „Zwiesel“ vom 07.05.2018 und beauftragt die Verwaltung/die nbso die Planungen
für eine Überdachung basierend auf der entwickelten Alternative
weiterzuverfolgen (erneuter Planungsbeschluss). Hierfür ist die
schnellstmögliche Beauftragung des Büros Heinz Jahnen Pflüger (HJP) über einen
Nachtrag zum bestehenden Ingenieurvertrag erforderlich.
Anschließend soll
eine zweite Beschlussvorlage (Baubeschluss) bezüglich einer alternativen
Überdachungskonzeption inkl. Ausstattung mit Sitzgelegenheiten, Mülleimern und Windschutzanlagen
in den nächstmöglichen Sitzungsturnus eingebracht und im Nachgang durch die TBL
ausgeschrieben werden.
Der mit der
vorliegenden Beschlussvorlage zu fällende Baubeschluss für die Verkehrsanlagen
ZOB und Goethestraße umfasst somit nur die vorbereitenden Tiefbaumaßnahmen für
die oben genannte Standardüberdachung. So kann auch die Ausschreibung für den
Tiefbau bei Beibehaltung des derzeit avisierten Terminplanes nur diese Tiefbaumaßnahmen
berücksichtigen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Frau
Stramka (nbso); Tel: 406 - 6019
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Neubau ZOB Opladen Baukosten
Finanzstelle 6602 120502 1008/783200
Jahr 2017: 300.000 €
Jahr 2018: 950.000 €
Jahr 2019: 1.500.000 €
Jahr 2019 VE: 580.000 €
Jahr 2020: 580.000 €
Zuweisungen:
Finanzstelle 6602 120502 1008/681000
Jahr 2019: 1.500.000 €
Jahr 2020: 600.000 €
Dach ZOB Opladen Baukosten:
Finanzstelle 6602 120502 1009/783200
Jahr 2018: 300.000 €
Jahr 2019: 1.000.000 €
Jahr 2019 VE: 350.000 €
Jahr 2020: 350.000 €
Zuweisungen:
Finanzstelle 6602 120502 1009/681000
Jahr 2020: 835.000 €
Durchstich Goethestraße Baukosten
Finanzstelle 660 2120502 1010/783200
Jahr 2019: 100.000 €
Jahr 2019 VE 700.000 €
Jahr 2020: 700.000 €
2. Aufzug ZOB Opladen
Finanzstelle 660 2120502 1011/783200
Jahr 2019: 10.000 €
Jahr 2019 VE: 490.000 €
Jahr 2020: 290.000 €
Jahr 2021: 200.000 €
öffentliches WC ZOB Opladen Baukosten
Finanzstelle 660 2120502 1012/783200
Jahr 2019: 10.000 €
Jahr 2019 VE: 210.000 €
Jahr 2020: 210.000 €
Die veranschlagten
Haushaltsmittel stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Rat der
Stadt Leverkusen im Rahmen der Haushaltsaufstellung und der Genehmigung durch
die Aufsichtsbehörde.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Im Zuge der sukzessiven Projektübergabe von der nbso an die TBL wurde die Zeitplanung für den Bau des neuen ZOB Opladen gemeinsam beraten. Eine vormals avisierte Fertigstellung zum 31.12.2019, welche noch im Planungsbeschluss (Vorlage Nr. 2018/2172) genannt wurde, ist jedoch unter Berücksichtigung des nach Baubeschluss folgenden Ausschreibungsprozesses und der Notwendigkeit der Beteiligung der Entscheidungsgremien der TBL nicht haltbar.
Die Inbetriebnahme des neuen ZOB Opladen ist derzeit zum Fahrplanwechsel im Juni 2020 geplant. Dieser Termin kann nur gehalten werden, wenn zum 01.10.2018 die Baubeschlussfassung für die Verkehrsanlage ZOB Opladen mit Durchbindung der Goethestraße erfolgt. Eine spätere Beschlussfassung würde die Vermarktung und den Bau des „Einzelhandelsstandortes“ nördlich des neuen ZOB auf der nbso-Westseite gefährden.