Beschlussentwurf:
1. Der vorgelegte Entwurf zur Offenlage des
Lärmaktionsplanes wird zur Kenntnis genommen.
2. Der weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.
3. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I - III nehmen den
Lärmaktionsplan im Wege der Anhörung zur Kenntnis.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
1 Gesetzliche Grundlage
Nachdem im Rahmen der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie –
Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – in
der ersten Stufe die überregionalen
Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr)
und Haupteisenbahnstrecken über 60.000 Züge/Jahr vom Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bzw. durch das
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert worden sind, ist nun gemäß § 47d
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und RdErl. d. Ministeriums für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom
7.2.2008 von der Stadt Leverkusen ein entsprechender Lärmaktionsplan (LAP) zu
erstellen.
Es liegt allerdings im Ermessen der Kommune, durch welche Maßnahmen sie
dem Lärmproblem begegnen will.
Die
EG-Umgebungslärmrichtlinie enthält – anders als die Luftqualitätsrahmenrichtlinie
– keine Grenzwerte, die verbindlich einzuhalten sind. § 47 d Abs. 6 i. V. m. §
47 Abs. 6. regelt, dass im Lärmaktionsplan festgelegte Maßnahmen umzusetzen
sind, die Festlegung entfaltet insoweit Bindungswirkung. § 47 d Abs. 6 BImSchG
enthält keine selbstständige Rechtsgrundlage zur Anordnung von
Lärmschutzmaßnahmen.
Die Umsetzung von
Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage bestehender Regelungen des deutschen
Lärmschutzrechts. Daraus ergibt sich, dass Maßnahmen nur in den Lärmaktionsplan
aufgenommen werden können, wenn das Einvernehmen mit der für die Umsetzung der
Maßnahmen zuständigen Behörde vorliegt.
2 Vorgehensweise in Leverkusen
Parallel
zu den vorliegenden Lärmkartierungen von LANUV und EBA wurde von der Stadt
Leverkusen ein schalltechn. Gutachten zur Lärmaktionsplanung vergeben. Dies liegt
seit Juli 2009 vor. Auf Grundlage dieses Gutachtens (Lärmaktionsplan,
Teile 1 und 2, April 2009/Juli 2009,
Dieser
besteht im Falle von Leverkusen für den Bereich öffentlicher Straßenverkehr aus
5 und für die Lärmquellenart öffentlicher Schienenverkehr aus 8 so genannten
„Teilaktionsplänen“:
Planbezeichnung |
Lärmquelle/Ortslage |
Lärmart |
Leverkusen-2008-1 |
B
232/Opladen |
Straßenverkehr |
Leverkusen-2008-2 |
BAB
A 3/Küppersteg, Manfort |
Straßenverkehr |
Leverkusen-2008-3 |
B
8/Küppersteg |
Straßenverkehr |
Leverkusen-2008-4 |
BAB
A 1/Küppersteg |
Straßenverkehr |
Leverkusen-2008-5 |
L 290/Manfort |
Straßenverkehr |
Leverkusen-2008-6 |
2730
(2324)/Opladen |
Schienenverkehr |
Leverkusen-2008-7 |
2650,
2670/Bürrig |
Schienenverkehr |
Leverkusen-2008-8 |
2730/Küppersteg |
Schienenverkehr |
Leverkusen-2008-9 |
2730/Manfort |
Schienenverkehr |
Leverkusen-2008-10 |
2730/Manfort |
Schienenverkehr |
Leverkusen-2008-11 |
2650,
2670/Wiesdorf-Ost |
Schienenverkehr |
Leverkusen-2008-12 |
2650,
2670/Wiesdorf-West |
Schienenverkehr |
Leverkusen-2008-13 |
2730/Quettingen |
Schienenverkehr |
Anmerkung:
Die Teilaktionspläne werden an dieser Stelle nur tabellarisch
aufgeführt. Detailinformationen zu den einzelnen Teilgebieten entnehmen Sie
bitte den in der Anlage beigefügten Maßnahmenkatalogen Straßen- und
Schienenverkehr.
3 Projektbegleitende Arbeitsgruppe
„Lärmaktionsplanung“
Alle betroffenen Fachämter der Stadt
Leverkusen wurden in einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe
eingebunden. Hier wurden die Arbeitsergebnisse regelmäßig vorgestellt und
diskutiert. Somit wurde gewährleistet, dass eine stadtweit abgestimmte
einheitliche Datenbasis aufgebaut wird und die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung
Eingang in die Stadt- und Verkehrsplanung finden können. Die Ergebnisse der
Umgebungslärmkartierung sollen in das stadtweite Umweltinformationssystem
integriert werden.
II Beschlusslage
04.11.2008 Beschluss VV: Zustimmung durch den Verwaltungsvorstand zur weiteren Vorgehensweise beim Vorhaben „Lärmaktionsplan“
22.01.2009 Beschluss BU: Zustimmung durch den Ausschuss für Bürger und Umwelt zur weiteren Vorgehensweise und zur Erstellung eines Lärmaktionsplans – „Aufstellungsbeschluss“ (Vorlage Nr. BU 37/16. TA), die drei Bezirksvertretungen haben die in der Vorlage dargestellte Verfahrensweise im Wege der Anhörung zur Kenntnis genommen.
III Beteiligte
Intern: AK Lärmaktionsplanung Leverkusen mit Vertretern der Fachbereiche Umwelt, Straßenverkehr, Stadtplanung und Bauaufsicht, Kataster und Vermessung, Gebäudewirtschaft, Tiefbau, Statistikstelle, TBL und Medizinischer Dienst
Extern:
Gutachter (
IV Weiteres Vorgehen
1) Der hier vorgelegte Entwurf zur Träger- und
Öffentlichkeitsbeteiligung soll in den drei Bezirksvertretungen vorgestellt
werden.
2) Dieser Entwurf ist dann mit den Trägern öffentlicher Belange und den
Baulastträgern abzustimmen.
3) Parallel hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfolgen, in der den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt die Möglichkeit gegeben wird, eigene
Vorschläge/Maßnahmen einzubringen.
4) Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll folgendermaßen
durchgeführt werden:
- durch Pressebekanntmachung,
öffentl. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen,
- durch Auslegung und
Einsichtnahme des Entwurfs während der
allgemeinen Bürozeiten im Fachbereich Umwelt,
- durch Veröffentlichung des
Entwurfs im Internet.
5) Nach Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen ist der Aktionsplan
dann entsprechend zu überarbeiten, erneut in die politischen Gremien einzubringen
und vom Rat zu beschließen.
6) Der beschlossene Plan ist dann der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Weiterführung der Pflichtaufgabe ist für das Haushaltsjahr 2010 ein
Haushaltsansatz in Höhe von 5.000 € eingeplant.
Für die Umsetzung des Lärmaktionsplanes Stufe II werden entsprechende
Mittelsansätze im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen beantragt.
Hinweis
Die schalltechnischen Gutachten
"Lärmaktionsplan, Teil 1,
Weiterhin sind die schalltechn.
Gutachten auch im städtischen Netzwerk
unter:
P:\Publikationen\32\ProjektgruppeLärm\LAP\Gutachten
abrufbar.
Hier finden Sie auch den Entwurf zur Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung unter:
P:\Publikationen\32\ProjektgruppeLärm\LAP\1. Entwurf