- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Rennbaumstraße" geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in
Opladen im Bereich „Rennbaumstraße“ (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich der
Begründung (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf
beschlossen.
4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Lage des Plangebietes:
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den
Bereich „Kreisverkehr Rennbaumstraße“ liegt im Stadtteil Leverkusen-Opladen.
Das Plangebiet wird im Norden durch den Kreisverkehr
Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße und die Rennbaumstraße (L 291), im Osten
durch die Wohnbebauung der Grundstücke zwischen Rennbaumstraße und Talstraße,
im Süden durch die Talstraße und im Westen durch den Verlauf des Wiembachs und
den angrenzenden Grünstreifen abgegrenzt.
Anlass, Ziele
und Zwecke der Planung:
Die innerstädtische, teils brachliegende Fläche, soll gemäß dem Leitbild der Innenentwicklung reaktiviert werden, um dem Bedarf der Wohnraumnachfrage in Leverkusen gerecht zu werden. Ziel und Zweck der Planung ist es, das Entwicklungspotenzial der zentrumsnahen Fläche aufzugreifen und die in der Umgebung befindliche Wohnbebauung zu arrondieren.
Die geplante Bebauung folgt somit einer nachhaltigen Siedlungsrevitalisierung, die dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ folgt und den Zugriff auf den Außenbereich meidet. Das Planungsziel Wohnbaufläche setzt die bestehende Wohnnutzung in der Umgebung des Plangebietes fort und entspricht der in unmittelbarer Nachbarschaft überwiegend vorhandenen Darstellung von Wohnbauflächen.
Mit der Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen
werden. Mit der Zurücknahme der bisher als Mischgebiet dargestellten Flächen
soll ein erhöhter Wohnanteil im Plangebiet ermöglicht werden. Andererseits sind
die im Mischgebiet allgemein zulässigen Nutzungen (z. B.
Vergnügungsstätten, Einzelhandels- und Gewerbebetriebe) im wohnbaulich
geprägten Umfeld aus städtebaulichen Gründen sowie aufgrund des Emissionsverhaltens
solcher Nutzungen in diesem Bereich nicht mehr gewünscht. Die angrenzende zusammenhängende
Wohnbaufläche wird durch die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
vervollständigt.
Verfahrensstand:
Die 20. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 221/II „Opladen - Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“. Zu dem Bebauungsplanverfahren hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen am 11.04.2016 die Aufstellung beschlossen (s. Vorlage Nr. 2016/1043). Der Geltungsbereich der FNP-Änderung, der sich auf die Darstellung des MI-Gebietes bezieht, ist dabei nicht identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes, in dem auch das weitere Umfeld des Kreisverkehrs enthalten ist. Der Kreisverkehr selbst ist ein stark belasteter Knotenpunkt, der bestehende provisorische Zustand soll im Zuge der parallel verfolgten Bauleitplanung ausgebaut werden.
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB kann von der Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden, wenn diese bereits zuvor auf einer anderen Grundlage erfolgt ist.
Eine frühzeitige Beteiligung der Änderung des FNP wäre inhaltlich lediglich eine formale Wiederholung der für das Bebauungsplanverfahren durchgeführten frühzeitigen Beteiligung.
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und § 4 Abs. 1 BauGB für das parallel betriebene
Bebauungsplanverfahren wird daher als frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und § 4 Abs. 1 BauGB für das Änderungsverfahren des FNP
gewertet.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand zunächst durch den öffentlichen
Aushang von zwei Planungsvarianten im Zeitraum vom 28.09.2018 bis
einschließlich zum 12.10.2018, ohne Durchführung einer Umweltprüfung, nach § 2
Abs. 4 BauGB auf Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungsplan
der Innenentwicklung) statt. Der Aushang erfolgte im
Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101)
und über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Die Bekanntmachung erfolgte im
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 13 am 19.09.2018.
Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind vonseiten der
Öffentlichkeit beim Fachbereich Stadtplanung keine schriftlichen Äußerungen
eingegangen. Parallel zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB. Die im Rahmen der Beteiligung
eingegangenen Äußerungen betrafen im Wesentlichen folgende Aspekte:
-
Natur- und
Landschaftsschutz,
-
Hinweise zu
Wasserrahmenrichtlinie und Wasserrecht,
-
Hinweise zur
Gestaltung des Durchlassbauwerkes Wiembach,
-
Hinweise zum
Hochwasser,
-
Hinweise zum
Artenschutz (Fischökologie),
-
Hinweise zu
Klima- und Schallschutz,
-
Hinweise zu Bodenschutz
bzw. Altlasten und zur Erdbebengefährdung sowie Kampfmittel,
-
Hinweise zur
Verkehrserschließung und Verkehrsbelastung,
-
Hinweise zur
Abfallentsorgung,
-
Informationen und
Hinweise zu Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,
-
Löschwasserversorgung
und Zugänglichkeit für die Feuerwehr.
Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden geprüft und weitestgehend berücksichtigt.
Weiteres Verfahren:
Auf der Grundlage des Entwurfes der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes soll die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie der umweltrelevanten
Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch
Aushang im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus,
Hauptstraße 101) durchgeführt werden. Der Entwurf wird mit Begründung
einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für
die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt. Zudem können die o. g.
Dokumente zur Auslegung über die Internetseite der Stadt Leverkusen eingesehen
werden.
Die Öffentlichkeit hat hierbei die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Im Nachgang der öffentlichen Auslegung soll, sofern keine Änderungen des Bauleitplanes erforderlich werden, dem Rat der Stadt Leverkusen ein Beschlussentwurf über die Abwägung sämtlicher im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) sowie zur Änderung des FNP (Feststellungsbeschluss) vorgelegt werden.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB soll parallel zur 20. Änderung des FNP der Bebauungsplan Nr. 221/II „Opladen - Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“ (vgl. Vorlage Nr. 2018/2073) aufgestellt werden.
Hinweis:
Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2019/2987
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Kociok, FB 61, 406 - 6121
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um die Erweiterung der Kreisverkehrsanlage an der Rennbaumstraße sowie deren bauliche Einfassung zu steuern.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich
Fachgutachten werden von der Stadt Leverkusen übernommen. Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle
PN090502 – Städtebauliche Planung zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche
Auslegung wird gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |