Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer wird in der als Anlage 1 zu dieser Ergänzung der Vorlage Nr. 2019/3262/2 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Die
Hebesatzanpassung erfolgt im Rahmen des Abstimmungsverfahrens mit der Aufsichtsbehörde,
siehe hierzu die Ausführungen zur Vorlage Nr. 2019/3250/1 zum Haushalt 2020 der
Stadt Leverkusen.
Zur Umsetzung dieser Abstimmung schlägt die Verwaltung vor,
die Satzung über die Festsetzung der
Steuerhebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Leverkusen in der Fassung der
7. Änderungssatzung (Anlage 1) wie folgt anzupassen:
Hebesatz alt Hebesatz neu
Grundsteuer A 395 v.H. 390 v.H.
Grundsteuer B 790 v.H. 780 v.H.
und ab 2021
Hebesatz alt Hebesatz neu
Grundsteuer A 390 v.H. 375 v.H.
Grundsteuer B 780 v.H. 750 v.H.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Reinartz, FB 20, 406 - 2170
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Reduzierung der Grundsteuer A, Reduzierung der Grundsteuer B.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produktgruppe Steuern 1605
Produkt Grundsteuer A 401100
Produkt Grundsteuer B 401200
Finanzstelle 970016050102
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Grundsteuer A Mindereinnahmen 2020 ca. 1.100 €
Mindereinnahmen 2021 ca. 5.900 €
Grundsteuer B Mindereinnahmen 2020 ca. 543.000 €
Mindereinnahmen 2021 ca. 2.502.000 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |