Beschlussentwurf:
1.
In den Fußgängerzonen (FGZ) der drei Ortszentren
Wiesdorf, Opladen und Schlebusch werden insgesamt fünf öffentlich zugängliche
Trinkbrunnen installiert (in Wiesdorf und Opladen jeweils zwei, in Schlebusch
einer).
2.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im kommenden
Jahr, sodass die Trinkbrunnen spätestens im Mai 2021 in Betrieb genommen werden
können.
3. Im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2021 ff werden für die Errichtung der Trinkbrunnen Investitionskosten in Höhe von rund 22.600 € (brutto) pro Trinkbrunnen, insgesamt also etwa 113.000 €, bereitgestellt.
4. Kosten für Reparatur- und Wartung (ca. 3.000 € pro Jahr pro Trinkbrunnen) werden in den Haushaltsjahren 2021 ff aus Finanzmitteln der Gebäudewirtschaft bereitgestellt.
5. Betreiber der Anlagen ist die Energieversorgung Leverkusen GmbH (EVL). Die genauen Pflichten des Betreibers werden durch eine Dienstleistungsvereinbarung festgelegt (gilt insbesondere für die Einhaltung der Wasserhygiene und mögliche Manipulationen an den Anlagen). Das Wasser wird durch die EVL kostenlos zur Verfügung gestellt. Die anfallenden Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten rechnet die EVL mit der Stadt Leverkusen ab.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Begründung:
Der Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
09.05.2019 zur Errichtung von Trinkbrunnen in den Fußgängerzonen der drei
Ortszentren (Antrag Nr. 2019/2916) wurde mit politischem
Beschluss vom 24.06.2019 (Finanz- und Rechtsausschuss) ergänzt um die folgenden
Prüfaufträge:
- Erfahrungen aus anderen Kommunen
- Standortprüfung
- Kosten der Verlegung der Wasserleitungen und -anschlüsse
- Hygiene
Aufgrund dieses Prüfauftrages fand am 12.03.2020 ein gemeinsamer Termin des Fachbereiches Stadtplanung, der Energieversorgung Leverkusen GmbH (EVL), der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) sowie des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke statt. Bei diesem Gesprächstermin wurden allgemein die technische Umsetzbarkeit der Maßnahmen erörtert und die weiteren Arbeitsschritte vereinbart.
Erfahrungen aus anderen Kommunen:
Öffentliche Trinkbrunnen werden in vielen anderen Städten
bereits erfolgreich betrieben, in Nordrhein-Westfalen u.a. in Köln, Düsseldorf
und Münster.
Zuständigkeiten:
Die Errichtung und der Betrieb der öffentlichen Trinkbrunnen kann durch die EVL gegen Kostenerstattung durch die Stadt erfolgen. Die Durchführung der notwendigen Maßnahmen würden bei Beauftragung durch die EVL bzw. Vertragsunternehmen durchgeführt werden. Die Mittel für die Beauftragungen müssen im städtischen Haushalt eingestellt werden. Grundsätzlich könnten die Trinkbrunnen auch durch die Stadt selbst errichtet werden. Entsprechende Anträge bzgl. Spartenanschlüssen wären bei der EVL zu stellen.
Der notwendige Anschluss der Trinkbrunnen an den Kanal wird durch die TBL bzw. Vertragsunternehmer TBL hergestellt.
Der Fachbereich Stadtplanung ist unter Berücksichtigung der relevanten technischen Voraussetzungen für die Standortauswahl bzw. für diesbezügliche Vorschläge zuständig.
Standorte:
Bei der Standortwahl für die Trinkbrunnen sind folgende technische Aspekte zu berücksichtigen:
· vorhandene Versorgungsleitungstrassen der EVL und weiterer Leitungsträger
· keine Überbauung von Kanaltrassen
· Freihalten der Brandstraßen in den Fußgängerzonen
Auf Grundlage dieser im Rahmen des Gesprächstermins am 12.03.2020 definierten Standortanforderungen sowie anhand von Vor-Ort-Begehungen wurden durch den Fachbereich Stadtplanung Standortvorschläge für Trinkbrunnen in den drei Fußgängerzonen Wiesdorf, Schlebusch und Opladen erarbeitet. Je Fußgängerzone wurden ein bis zwei kurzfristig denkbare Standorte und ggf. ein weiterer Perspektivstandort vorgeschlagen. Die Standortvorschläge je Fußgängerzone finden sich in den Anlagen 1 bis 3. In Wiesdorf und Opladen sollen aufgrund der Länge der Fußgängerzonen jeweils zwei Trinkbrunnen installiert werden, in Schlebusch einer. Insgesamt handelt es sich um fünf Trinkbrunnen, die eingerichtet werden sollen. (Hinzu kommt jeweils ein Perspektivstandort in Wiesdorf und Opladen.)
Die Vorschläge wurden der EVL sowie den TBL zur Stellungnahme vorgelegt. Die TBL äußern keine Bedenken oder fachlichen Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Standorten (siehe Anlage 4). Die EVL legt in ihrer Stellungnahme für jeden Standortvorschlag den Aufwand für einen Anschluss an Wasser und ggf. Strom (je nach Trinkbrunnenmodell notwendig) dar. Es wird jeweils aufgeführt, in welcher Entfernung sich Wasserversorgungsleitungen/Niederspannungskabel befinden bzw. über welche Entfernung ein entsprechender Anschluss hergestellt werden müsste. Die Stellungnahme ist Anlage 5 zu entnehmen.
Bei der konkreten Standortfestlegung sind weitere Fachbereiche z.B. im Hinblick auf Marktaufstellungen, Genehmigungen etc. zu beteiligen.
Kosten:
Die Objektkosten variieren je nach Trinkbrunnenmodell. Marktübliche Preise zugrunde legend liegen die Objektkosten zwischen 4.000 € und 8.000 € netto. Die Anschluss- und Montagekosten (inkl. Tiefbau) variieren ebenfalls je nach Aufwand.
Seitens der EVL wurden Erkundigungen in anderen Kommunen angestellt und Befragungen von Herstellern durchgeführt. Von Herstellern gingen Rückmeldungen ein, von anderen Kommunen nicht. Anhand der eingegangenen Rückmeldungen wurden Kostenschätzungen vorgenommen (siehe Anlage 6). Die Kosten basieren auf folgenden technischen Annahmen:
· notwendiger Wasseranschluss DN 20 mit eigenem Zähler
·
notwendiger Stromanschluss für automatische
Spülung
(Schaltkasten mit eigenem Zähler)
· automatische Spülung des Trinkbrunnen
· durchschnittlicher Wasserverbrauch
· notwendiger Kanalanschluss DN 100
Auf dieser Grundlage und bezogen auf einen Mittelpreis bei den marktüblichen Trinkbrunnen-Modellen wurden nach einer ersten Kalkulation durchschnittliche Errichtungskosten von ca. 19.000 € netto (ca. 22.600 € brutto) pro Trinkbrunnen errechnet (Stand 2019). Dabei beträgt der Kostenanteil des reinen oberirdischen Trinkbrunnens ca. ein Drittel dieser Kosten. Grundlage sind gemittelte Kosten aus dem Produktkatalog der Fa. Kalkmann, deren Produkte in vielen Städten als öffentliche Trinkbrunnen eingesetzt werden.
Weitere Kosten ergeben sich aus der laufenden Unterhaltung inkl. Einhalten hygienischer Standards. Die geschätzten laufenden Kosten für die Unterhaltung belaufen sich auf ca. 2.600 € netto (ca. 3.000 € brutto) pro Jahr pro Trinkbrunnen.
Möglichkeiten der Kostenreduzierung beim Bau bestehen zum Beispiel durch Ableitung des Spülwassers in eine Baumscheibe oder entsprechende Drainage sowie bei der Unterhaltung durch die Übernahme der Unterhaltung/Pflege über Dritte (z.B. Geschäftstreibende, Werbegemeinschaften).
Eine genaue Kostenaufstellung je Standort kann erst nach Wahl eines Trinkbrunnenmodells sowie der Entscheidung über die konkreten Standorte erfolgen. Auf ein (unsicheres) Sponsoring soll verzichtet werden. Um den Betrieb der Trinkbrunnen dauerhaft und durchgehend (geplant von April bis Oktober des jeweiligen Jahres) sicherzustellen, sollen die Kosten über den städtischen Haushalt bereitgestellt werden.
Errichtung und Betrieb:
Die Trinkbrunnen befinden sich im Eigentum der Stadt Leverkusen und sollen innerhalb der Verwaltung dem Fachbereich Gebäudewirtschaft zugewiesen werden (Bilanzierung). Die Errichtung sowie der Betrieb (Unterhaltung, Wartung, Instandhaltung) sollen mittels Dienstleistungsvereinbarung durch die EVL übernommen werden. Hierbei sind insbesondere die Verantwortung für eine ausreichende Wasserhygiene und deren Sicherstellung zu gewährleisten. Herstellungs- und Betriebskosten werden in Rechnung gestellt und über den städtischen Haushalt finanziert. Die Bereitstellung des Wassers in den Trinkbrunnen erfolgt kostenlos durch die EVL.
Aufgrund der Beteiligung der RheinEnergie an der EVL können hierüber Erfahrungswerte bei der Umsetzung einer solchen Maßnahme (Stadt Köln) weitergegeben werden.
Hygiene:
Um Stagnation zu vermeiden, sollte der Wasseranschluss so klein wie möglich gehalten werden. Sowohl vor der Erstinbetriebnahme als auch vor der jährlichen Wiederinbetriebnahme im Frühjahr müssen die Trinkbrunnen gereinigt, desinfiziert und beprobt werden. Zudem muss die Blockbatterie für die Spülschaltung ausgetauscht werden. Eine weitere Beprobung sollte im Sommer durchgeführt werden aufgrund der Erwärmung des Trinkwassers. Eine wöchentliche Sichtkontrolle ist erforderlich (und nach Rücksprache mit einem Hersteller auch ausreichend), um Beschädigungen oder Verschmutzungen zu erkennen und zu beheben. Die Kosten hierfür wurden in den geschätzten laufenden Unterhaltungskosten berücksichtigt.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Betreibung derartiger Trinkbrunnen zurzeit tendenziell schwierig. Zur Vorbereitung und im Rahmen des künftigen, ab nächstem Jahr geplanten Betriebes der Trinkbrunnen erfolgt ein Austausch zwischen der EVL und dem Medizinischen Dienst der Stadt Leverkusen, um Hygienestandards und deren Einhaltung und Umsetzung festzulegen, insbesondere unter Berücksichtigung coronabedingter Auflagen und Maßnahmen. Diese Aspekte sind bereits in den Umsetzungsplanungen zu berücksichtigen, da diese bestimmend sein können für die Auswahl des Trinkbrunnenmodells und die Einhaltung bestimmter Hygienestandards die Betriebskosten verändern kann.
Notwendigkeit der Maßnahme:
Angesichts der klimatischen Entwicklungen der letzten Jahre
und aufgrund meteorologischer Prognosen ist davon auszugehen, dass es in
Zukunft eine weitere Erderwärmung und steigende Temperaturen geben wird, die in
den Sommern nicht nur punktuell die 40 Grad-Marke überschreiten werden. Aus
Gesundheitsgründen und auch um den Aufenthalt in der Stadt bei heißen Temperaturen
zu ermöglichen, soll der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden, sich in
den Ortszentren bei Bedarf mit Trinkwasser zu versorgen. Die Errichtung von
öffentlichen Trinkbrunnen hat sich in anderen Städten wie Köln bereits bewährt.
Auch in Leverkusen sollen daher in den Ortszentren, in denen größere
Personenaufkommen zu verzeichnen sind, solche Trinkbrunnen installiert werden.
weiteres Vorgehen:
Im Anschluss an den Ratsbeschluss beauftragt
die Verwaltung die EVL mit der Planung und Errichtung der insgesamt fünf
Trinkbrunnen gemäß Standortauswahl und Kostenschätzung. Ziel ist eine Umsetzung
der Maßnahme und damit Inbetriebnahme der Trinkbrunnen spätestens im Mai 2021.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Luchterhand-Homberger,
FB 65, 406 -65010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Einrichtung von Trinkbrunnen in den Fußgängerzonen Wiesdorf, Opladen und Schlebusch
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2021 ff müssen für die Errichtung der Trinkbrunnen 113.000,- € für die Finanzstelle 65000170012006, Finanzposition 783100 bereitgestellt werden.
Die Reparatur- und Wartungskosten können aus den Mitteln auf der Finanzstelle PN0170, Finanzpositionen 723127 und 723117 (Sachkonten 523127 – Reparaturen- und 523117 – Wartungen) in den Haushaltsjahren 2021 ff bereitgestellt werden.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Je Trinkbrunnen Afa gemäß Nutzungsdauer = Aufwand
Aufwand für Reparaturen und Wartungen belasten in Höhe von ca. 15.000,- € jährlich den städtischen Haushalt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Nach Fertigstellung werden Veränderungsmitteilungen
gefertigt.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
|
|
|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
ja |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungsprozesse kann die Vorlage erst über den Nachtrag versendet werden.