Beschlussentwurf:
1. Dem
Programmentwurf wird zugestimmt.
2. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 622.000 €
abgeschlossen werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die KSL (KulturStadtLev) bittet um
Zustimmung für das in der Anlage vorgelegte Programm. Für die geplanten
Veranstaltungen gibt es jeweils einen „Plan B“, d. h., auf eventuelle Einschränkungen, die sich pandemiebedingt bzw. aus
der am Veranstaltungstag gültigen CoronaSchVO ergeben, kann mit
Programmanpassungen, Verkleinerung der Besetzung, Verlegung in eine andere
Spielstätte und dergleichen reagiert werden.
Ein gut funktionierendes Hygieneschutzkonzept
für die Forumveranstaltungen und mögliche andere potenzielle Spielstätten der
KSL hat sich bereits im September/Oktober 2020 bewährt und kann aktualisiert
bzw. angepasst wieder zum Einsatz kommen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |