Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
1. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Leverkusen wird der Anpassung der Baukosten der Baumaßnahme Sanierung Turnhalle der KGS Don-Bosco-Schule (Quettinger Straße 90) zugestimmt.
2. Die Beauftragungen und die Ausführung der entsprechenden Arbeiten werden unmittelbar nach Beschlussfassung vorgenommen.
Leverkusen, 26.05.2021
gezeichnet:
Pröpper Liebetrau
Bezirksbürgermeister stv.
Bezirksbürgermeister
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit dem Beschluss zur Vorlage Nr. 2019/3090 wurde am 26.11.2019 der Durchführung der Maßnahme des Projekts Sanierung der Turnhalle KGS Don-Bosco-Schule (Quettinger Str. 90) durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zugestimmt. Die Maßnahme wird über das Förderprogramm NRW.BANK „Gute Schule 2020“ finanziert. Die genehmigten Baukosten für die Maßnahme lagen laut Kostenberechnung der externen Architektur- und Ingenieurbüros bei 2.300.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.
Die Sanierung der Halle ist im September 2020 gestartet. Mittlerweile wurde ein Großteil des Auftragsvolumens ausgeschrieben, sodass ein Kostenanschlag erstellt werden konnte. Im Ergebnis ist festzustellen, dass mehrere Hauptgewerke über der Kostenberechnung liegen. Für die Baumaßnahme Turnhalle KGS Don-Bosco-Schule ergeben sich hierdurch Mehrkosten von 525.000 €. Durch Kompensationsmaßnahmen (siehe Punkt „Einsparungen und Kompensationen“) belaufen sich die tatsächlich benötigten Mehrkosten auf 500.000 €, sodass die Baukosten von 2.300.000 € auf 2.800.000 € angepasst werden müssen.
Die Mehrkosten sind im Wesentlichen auf folgende Punkte zurückzuführen:
Erforderliche Ertüchtigungen der Bausubstanz
Trotz umfangreicher Voruntersuchungen am
Gebäude war eine komplette Begutachtung der Bausubstanz erst nach Rückbau und
Demontagen möglich. Sie stellte sich in den Bereichen Schadstoffsanierung sowie
im Bereich der Außenwände und des Daches deutlich schlechter dar, als bis dahin
angenommen. Die Beseitigung dieser Missstände ging mit einem erheblichen
finanziellen Mehraufwand einher, der nicht in der Kostenberechnung abgebildet
war. Ebenso mussten die Abdichtungen der erdberührten Bauteile wegen der
geringen Fundamenttiefe höherwertiger
ausgeführt werden als ursprünglich angenommen.
Anschlüsse der Versorgungsleitungen
Die Erneuerung der öffentlichen Ver- und
Entsorgungsanschlüsse und der Aufwand der öffentlichen Erschließung war nur in
einem geringen Umfang in den Kosten berücksichtigt, da man ursprünglich davon
ausging, dass die vorhandenen Hausanschlüsse weiter genutzt werden könnten.
Unvorhergesehenes
Da während der Turnhallensanierung eine
Feuerwehrzufahrt entfällt, musste ersatzweise ein Nottreppenhaus am
Schulgebäude errichtet werden. Es wurde entschieden, dieses käuflich zu
erwerben und für spätere Bauvorhaben vorzuhalten. Wegen der erhöhten
Anforderungen durch Corona musste ein Sanitärcontainer mit Waschmöglichkeiten statt der geplanten Mobiltoiletten
vorgehalten werden. Fest eingebaute Sportgeräte waren nicht mehr weiter zu
nutzen, sind aber in der Kostenberechnung nicht enthalten. Die
Prallschutzwand auf der
Nordseite der Turnhalle sollte ursprünglich erhalten bleiben, muss aber wegen
der fehlenden Unterkonstruktion im Bestand erneuert werden.
Hohe Ausschreibungsergebnisse
Die Ausschreibungen lieferten mehrere
Ergebnisse deutlich über den Kalkulationen aus der Kostenberechnung. Dies betrifft
im Wesentlichen die Gewerke Schadstoffsanierung, Rohbau, Dach und Putz. Die in der letzten Zeit überdurchschnittliche
Steigerung der Baupreise wird hier deutlich. Des Weiteren deuten einige
Ausschreibungsergebnisse darauf hin, dass der Markt sehr stark gesättigt ist
und die Firmen darauf mit hohen Preisen in ihren Angeboten reagieren. Zusätzlich
musste in einigen Fällen die preiswerteste Firma wegen unvollständiger
Unterlagen ausgeschlossen werden.
Einsparungen und Kompensationen
Kompensationsmaßnahmen
konnten leider nur in geringem Umfang identifiziert werden. Eine
Kompensationsmaßnahme in Höhe von ca. 25.000 € ist möglich durch die Änderung
der Dachdeckung des Umkleidedaches, indem die geplante Metalldeckung durch ein
Bitumendach ersetzt wird.
Finanzierung
Für die notwendige Sanierung fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 500.000 € brutto an, sodass die Projektkosten von 2.300.000 € auf 2.800.000 € brutto angepasst werden müssen. Die notwendigen Mittel werden aus der Finanzstelle 65000170012007 zur Verfügung gestellt. (Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der Beschluss erfolgt mit Vorlage Nr. 2021/0636/1 im Rat in der Sitzung am 31.05.2021.)
Weitere Vorgehensweise
Um einen kostenträchtigen Baustopp und eine evtl. Rückzahlung der Fördermittel bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung zu vermeiden, werden weitere Beauftragungen und die Ausführung der entsprechenden Arbeiten unmittelbar nach Beschlussfassung vorgenommen. Der gesamte Sachverhalt ist mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung abgestimmt. Für das weitere Vorgehen wurde dessen Einverständnis eingeholt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Es wird auf die
Vorlage Nr. 2019/3090 verwiesen.
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim
Krings 20 12
Durch die weiteren
Kostenerhöhungen bei Maßnahmen aus dem Programm „Gute Schule“ wird der %-Anteil
der Förderung insges. entsprechend verringert, da es sich um eine
Festbetragsförderung handelt.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten
Dringlichkeit:
Um einen kostenträchtigen Baustopp und eine evtl. Rückzahlung der Fördermittel bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung zu vermeiden, sind die weiteren Beauftragungen und die Ausführung der entsprechenden Arbeiten kurzfristig vorzunehmen. Dies erfordert eine kurzfristige Entscheidung zur Kostenerhöhung, um die Beauftragung zeitnah erteilen zu können.