Beschlussentwurf:
Für die notwendige Sanierung fallen Mehrkosten in Höhe von 500.000 € brutto an, sodass die Projektkosten von 2.300.000 € auf 2.800.000 € brutto für die Finanzstelle Sanierung Turnhalle Quettinger Straße angepasst werden müssen. Die zusätzlichen Mittel werden aus der Finanzstelle 65000170012007 zur Verfügung gestellt
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Sanierung der Halle ist im September 2020 gestartet. Mittlerweile wurde ein Großteil des Auftragsvolumens ausgeschrieben, sodass ein Kostenanschlag erstellt werden konnte. Im Ergebnis ist festzustellen, dass mehrere Hauptgewerke über der Kostenberechnung liegen. Für die Baumaßnahme Turnhalle KGS Don-Bosco-Schule ergeben sich hierdurch Mehrkosten von 525.000 €. Durch Kompensationsmaßnahmen (siehe Punkt „Einsparungen und Kompensationen“) belaufen sich die tatsächlich benötigten Mehrkosten auf 500.000 €, sodass die Baukosten von 2.300.000 € auf 2.800.000 € angepasst werden müssen.
Den Beschluss, dass vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Leverkusen der Anpassung der Baukosten der Baumaßnahme Sanierung Turnhalle der KGS Don-Bosco-Schule (Quettinger Straße 90) zugestimmt wird bzw. dass die Beauftragungen und die Ausführung der entsprechenden Arbeiten unmittelbar nach Beschlussfassung vorgenommen werden, trifft die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II mit einer dringlichen Entscheidung (siehe Dringlichkeitsvorlage Nr. 2021/0636).
Die Mehrkosten sind im Wesentlichen auf folgende Punkte zurückzuführen:
Erforderliche Ertüchtigungen der Bausubstanz
Trotz umfangreicher Voruntersuchungen am Gebäude war eine komplette
Begutachtung der Bausubstanz erst nach Rückbau und Demontagen möglich. Sie
stellte sich in den Bereichen Schadstoffsanierung sowie im Bereich der
Außenwände und des Daches deutlich schlechter dar, als bis dahin angenommen.
Die Beseitigung dieser Missstände ging mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand
einher, der nicht in der Kostenberechnung abgebildet war. Ebenso mussten die
Abdichtungen der erdberührten Bauteile wegen der geringen Fundamenttiefe höherwertiger ausgeführt werden als ursprünglich
angenommen.
Anschlüsse der Versorgungsleitungen
Die Erneuerung der öffentlichen Ver- und Entsorgungsanschlüsse und der
Aufwand der öffentlichen Erschließung war nur in einem geringen Umfang in den
Kosten berücksichtigt, da man ursprünglich davon ausging, dass die vorhandenen
Hausanschlüsse weiter genutzt werden könnten.
Unvorhergesehenes
Da während der Turnhallensanierung eine Feuerwehrzufahrt entfällt,
musste ersatzweise ein Nottreppenhaus am Schulgebäude errichtet werden. Es
wurde entschieden, dieses käuflich zu erwerben und für spätere Bauvorhaben vorzuhalten.
Wegen der erhöhten Anforderungen durch Corona musste ein Sanitärcontainer mit Waschmöglichkeiten statt der geplanten Mobiltoiletten
vorgehalten werden. Fest eingebaute Sportgeräte waren nicht mehr weiter zu
nutzen, sind aber in der Kostenberechnung nicht enthalten. Die
Prallschutzwand auf der Nordseite der Turnhalle
sollte ursprünglich erhalten bleiben, muss aber wegen der fehlenden
Unterkonstruktion im Bestand erneuert werden.
Hohe Ausschreibungsergebnisse
Die Ausschreibungen lieferten mehrere Ergebnisse deutlich über den
Kalkulationen aus der Kostenberechnung. Dies betrifft im Wesentlichen die
Gewerke Schadstoffsanierung, Rohbau, Dach und Putz. Die in der letzten Zeit überdurchschnittliche Steigerung der Baupreise wird
hier deutlich. Des Weiteren deuten einige Ausschreibungsergebnisse
darauf hin, dass der Markt sehr stark gesättigt ist und die Firmen darauf mit
hohen Preisen in ihren Angeboten reagieren. Zusätzlich musste in einigen Fällen
die preiswerteste Firma wegen unvollständiger Unterlagen ausgeschlossen werden.
Einsparungen und Kompensationen
Kompensationsmaßnahmen konnten leider
nur in geringem Umfang identifiziert werden. Eine Kompensationsmaßnahme in Höhe
von ca. 25.000 € ist möglich durch die Änderung der Dachdeckung des
Umkleidedaches, indem die geplante Metalldeckung durch ein Bitumendach ersetzt
wird.
Finanzierung
Für die notwendige Sanierung fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 500.000 € brutto an, sodass die Projektkosten von 2.300.000 € auf 2.800.000 € brutto angepasst werden müssen. Die notwendigen Mittel werden aus der Finanzstelle 65000170012007 zur Verfügung gestellt.
Weitere
Vorgehensweise
Um einen kostenträchtigen Baustopp und eine evtl. Rückzahlung der Fördermittel bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung zu vermeiden, werden weitere Beauftragungen und die Ausführung der entsprechenden Arbeiten unmittelbar nach Beschlussfassung vorgenommen. Der gesamte Sachverhalt ist mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung abgestimmt. Für das weitere Vorgehen wurde dessen Einverständnis eingeholt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Es wird auf die
Vorlage Nr. 2019/3090 verwiesen.
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim
Krings 20 12
Durch die weiteren
Kostenerhöhungen bei Maßnahmen aus dem Programm „Gute Schule“ wird der %-Anteil
der Förderung insges. entsprechend verringert, da es sich um eine
Festbetragsförderung handelt.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um einen kostenträchtigen Baustopp und eine evtl. Rückzahlung der Fördermittel bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung zu vermeiden, sind die weiteren Beauftragungen und die Ausführung der entsprechenden Arbeiten kurzfristig vorzunehmen. Dies erfordert eine kurzfristige Entscheidung zur Kostenerhöhung, um die Beauftragung zeitnah erteilen zu können.