Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60
Absatz 3 Satz 1 GO NRW:
1. Dem
Programmentwurf wird zugestimmt.
2. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 622.000 €
abgeschlossen
werden.
Leverkusen, 29.04.2021
gezeichnet:
Richrath Rf.
Arnold Rf.
Di Padova
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz
3 Satz 2 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr.
2021/0574.
Die KSL (KulturStadtLev) bittet um
Zustimmung für das in der Anlage vorgelegte Programm. Für die geplanten
Veranstaltungen gibt es jeweils einen „Plan B“, d. h., auf eventuelle Einschränkungen, die sich pandemiebedingt bzw. aus
der am Veranstaltungstag gültigen CoronaSchVO ergeben, kann mit
Programmanpassungen, Verkleinerung der Besetzung, Verlegung in eine andere
Spielstätte und dergleichen reagiert werden.
Ein gut funktionierendes Hygieneschutzkonzept
für die Forumveranstaltungen und mögliche andere potenzielle Spielstätten der
KSL hat sich bereits im September/Oktober 2020 bewährt und kann aktualisiert
bzw. angepasst wieder zum Einsatz kommen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung
erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus ist die Sitzung des Betriebsausschusses KulturStadtLev am 27.04.2021 entfallen.
Aufgrund der terminlichen Abfolge bei der Vorbereitung der
Spielzeit 2021/2022 ist eine Verschiebung der Programmvorlage in den
BKSL-Ausschuss im Juni nicht möglich. Hier sind zum einen insbesondere die
Verlängerungs- und Kündigungsfristen der Abonnements zu nennen sowie ferner der
für eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs erforderliche Vorverkaufsbeginn. Für
beide sind die langfristig geplante Drucklegung und Erscheinung des
Saisonprospekts unabdingbare Voraussetzung. Dessen zeitlicher Vorlauf gestattet
eine Verschiebung der Drucklegung in den Juni nicht. Zum anderen erfordern
bereits gestellte Förderanträge für die Saison 2021/2022 (Inthega Neustart
Kultur, Kultursekretariat NRW Gütersloh), dass Verträge für die Veranstaltungen
auch gezeichnet werden können. Eine Verschiebung würde somit die Förderungen gefährden. Insofern ist eine dringliche
Entscheidung notwendig.