Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Fahrbahninstandsetzung Rathenaustraße zwischen der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und der Straße Am Stadtpark
Vorlage
2021/0615/1
Aktenzeichen
TBL-693-Ti
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fahrbahninstandsetzung in der Rathenaustraße zwischen der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und der Straße Am Stadtpark wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 29.04.2021

 

Di Padova                                                                            Dick

Bezirksbürgermeisterin                                                     stv. Bezirksbürgermeisterin

 

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0615.

 

1. Ausgangslage:

In der Rathenaustraße sollen gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 08.04.2019 (Vorlage Nr. 2019/2695) zwischen der Straße Am Stadtpark und dem neuen Kreisverkehr in Höhe des ZOB Wiesdorf für beide Fahrtrichtungen Busspuren eingerichtet werden. Auf der Südseite, zwischen der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und dem Kreisverkehr, ist sie bereits vorhanden; auf der Nordseite wurde sie in demselben Abschnitt im vergangenen Jahr provisorisch markiert. In diesem Jahr soll - dem o. g. Beschluss entsprechend - der Umbau der Mittelinsel zwischen der Straße Am Stadtpark und der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße erfolgen, sodass im Anschluss auch hier die Busspuren markiert werden können.

 

2. Geplante Fahrbahninstandsetzung:

Die Fahrbahn der Rathenaustraße soll auf ganzer Länge auf der Grundlage des Pavement-Management-Systems eine vorbeugende Instandsetzung durch eine Erneuerung der Deckschichten in 2022 erhalten. Es wird nun vorgeschlagen, den Abschnitt von der Ferdinand-Friedlieb-Runge-Straße bis zum Stadtpark vorzuziehen.

 

Folgende Vorteile werden damit verbunden:

 

1.    Im Rahmen der Instandsetzung soll auch die komplette Einmündung Am Stadtpark saniert werden. Bei einer späteren Instandsetzung der Rathenaustraße in Richtung Konrad-Adenauer-Platz kann die Einmündung zu Umleitungszwecken genutzt werden.

2.    Durch das Vorziehen dieses Teilstückes erhält dieser Straßenabschnitt ein einheitliches Bild und muss später nicht erneut bearbeitet werden.

 

Die Fläche der Instandsetzung ist in der Anlage dargestellt.

 

3. Bauablauf und Verkehrslenkung:

Die Arbeiten für den Umbau der Mittelinsel können unter laufendem Verkehr noch in der ersten Jahreshälfte 2021 durchgeführt werden. Die anschließende Fahrbahninstandsetzung soll nach den Sommerferien erfolgen und mit den Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Oberen Ebene/Europaring zeitlich abgestimmt werden.

 

4. Finanzierung:

Die Kosten für die Fahrbahninstandsetzung betragen ca. 150.000 €. Sie werden über das Straßeninstandsetzungsbudget der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) finanziert. 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus ist die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 03.05.2021 ausgefallen. Die nächste turnusmäßige Sitzung im Juni ist zu spät, damit die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah erfolgen können. Daher ist eine dringliche Entscheidung erforderlich.