Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fahrbahninstandsetzung in der Rathenaustraße zwischen der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und der Straße Am Stadtpark wird zugestimmt.
Leverkusen, 29.04.2021
Di Padova Dick
Bezirksbürgermeisterin
stv.
Bezirksbürgermeisterin
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0615.
1. Ausgangslage:
In der Rathenaustraße sollen gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 08.04.2019 (Vorlage Nr. 2019/2695) zwischen der Straße Am Stadtpark und dem neuen Kreisverkehr in Höhe des ZOB Wiesdorf für beide Fahrtrichtungen Busspuren eingerichtet werden. Auf der Südseite, zwischen der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und dem Kreisverkehr, ist sie bereits vorhanden; auf der Nordseite wurde sie in demselben Abschnitt im vergangenen Jahr provisorisch markiert. In diesem Jahr soll - dem o. g. Beschluss entsprechend - der Umbau der Mittelinsel zwischen der Straße Am Stadtpark und der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße erfolgen, sodass im Anschluss auch hier die Busspuren markiert werden können.
2. Geplante Fahrbahninstandsetzung:
Die Fahrbahn der
Rathenaustraße soll auf ganzer Länge auf der Grundlage des
Pavement-Management-Systems eine vorbeugende Instandsetzung durch eine
Erneuerung der Deckschichten in 2022 erhalten. Es wird nun vorgeschlagen, den
Abschnitt von der Ferdinand-Friedlieb-Runge-Straße bis zum Stadtpark
vorzuziehen.
Folgende Vorteile
werden damit verbunden:
1.
Im
Rahmen der Instandsetzung soll auch die komplette Einmündung Am Stadtpark
saniert werden. Bei einer späteren Instandsetzung der Rathenaustraße in
Richtung Konrad-Adenauer-Platz kann die Einmündung zu Umleitungszwecken genutzt
werden.
2.
Durch
das Vorziehen dieses Teilstückes erhält dieser Straßenabschnitt ein
einheitliches Bild und muss später nicht erneut bearbeitet werden.
Die Fläche der Instandsetzung ist in der Anlage dargestellt.
3. Bauablauf und Verkehrslenkung:
Die Arbeiten für den Umbau der Mittelinsel können unter laufendem Verkehr noch in der ersten Jahreshälfte 2021 durchgeführt werden. Die anschließende Fahrbahninstandsetzung soll nach den Sommerferien erfolgen und mit den Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Oberen Ebene/Europaring zeitlich abgestimmt werden.
4. Finanzierung:
Die Kosten für die Fahrbahninstandsetzung betragen ca. 150.000 €. Sie werden über das Straßeninstandsetzungsbudget der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) finanziert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus ist die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 03.05.2021 ausgefallen. Die nächste turnusmäßige Sitzung im Juni ist zu spät, damit die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah erfolgen können. Daher ist eine dringliche Entscheidung erforderlich.