- Neubau der GGS Regenbogenschule und eines Teilbereichs der GHS Theodor-Wuppermann-Schule
- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
1. Der Vorentwurfsplanung des Architekturbüros LIAG architecten zum Neubau der GGS Regenbogenschule Scharnhorststraße und eines Teilbereiches der GHS Theodor-Wuppermann-Schule wird zugestimmt.
2. Das Gebäude soll eine Photovoltaikanlage erhalten. Die Kosten von 150.000 € sind in den Gesamtbaukosten enthalten.
4. Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung fortzuführen.
Leverkusen, 03.05.2021
gezeichnet:
Di Padova Dick
Bezirksbürgermeisterin
stv.
Bezirksbürgermeisterin
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Diese Vorlage Nr. 2021/0505/1 ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0505 zu den Beschlusspunkten 1., 2. und 4. Die Vorlage Nr. 2021/0505/2 ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0505 zum Beschlusspunkt 3., für den der Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss anstelle des Rates entscheidet.
Bestand:
Im Rahmen des
Beschlusses zur Vorlage Nr. 2019/3081 „Grundsatzbeschluss Baumaßnahme GGS
Regenbogenschule“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung eines Neubaus
der GGS Regenbogenschule als dreizügige Schule sowie eines Teilbereiches der
GHS Theodor-Wuppermann-Schule fortzuführen.
Planungskonzeption Neubau:
Es wurde beschlossen, die Schule am gleichen Standort neu zu errichten
und den Schulbetrieb während der Bauphase am Standort weiterzuführen. Um diese
Anforderungen umzusetzen, wird ein vorgezogener Teilabriss des nördlichen Gebäudeteils
bei Erhalt der restlichen Gebäude während der Bauphase erforderlich. Das neue
Schulgebäude rückt in Richtung Gustav-Heinemann-Straße, damit der Schulbetrieb
in den südlichen Gebäuden- und Gebäudeteilen weiterlaufen kann.
Der Neubau wird in einem Bauabschnitt errichtet. Nach Fertigstellung des
Neubaus werden die Altgebäude inklusive der abgängigen Turnhalle abgerissen und
die Außenanlagen in neuer Form wiederhergestellt.
Die neue Schule wird als überwiegend als 3-geschossiger Bau errichtet,
mit einer Teilunterkellerung für die Technikräume und die Sporthallen.
Sporthalle und Gymnastikhalle erstrecken sich aufgrund der Raumhöhe übers
Unter- und Erdgeschoss und sind sowohl von außen, als auch vom Gebäudeinneren
aus, belichtet. Ebenfalls im Erdgeschoss befindet sich die Mensa, die für eine
Vollverpflegung der Grundschülerinnen und Grundschüler in drei Schichten ausgelegt wird.
Angrenzend zur Mensa liegen die Regenerationsküche und die erforderlichen
Nebenräume.
Im zweiten Erdgeschossflügel und orientiert zur GHS finden sich die neuen
Unterrichträume und die neuen Pausentoiletten der GHS.
In den Flügeln der Obergeschosse liegen vier Cluster für die vier
Jahrgänge, die jeweils aus drei Klassenräumen mit zugeordneten Mehrzweck- und Differenzierungsräumen
bestehen. Sie gruppieren sich um einen zentralen Bereich - die gemeinsame Mitte
-, die multifunktional genutzt werden kann. Alle vier Cluster haben einen Zugang
zu den Außenterrassen, die als Freifläche genutzt werden können.
Ein weiteres Cluster mit Mehrzweck- und Differenzierungsräumen befindet
sich ebenfalls im 1. OG, dieser Bereich kann jahrgangsstufen- bzw.
clusterübergreifend genutzt werden. Ebenfalls im 1. OG hat die Verwaltung der
Schule mit den Lehrer- und Besprechungsräumen ihren Platz. Die innere
Erschließung der Regenbogenschule erfolgt über eine Treppenanlage, die im 1.OG
zu einer zentralen multifunktionalen Fläche führt - „Marktplatz“ genannt -, die
auch der Erschließung der Cluster und der Verwaltung dient.
Der Hauptzugang erfolgt weiterhin über die Scharnhorststraße. Die zwischen den Schulgebäuden verlaufende Freifläche (Nord-Süd-Achse) dient als „offener Bereich“, hauptsächlich der Ankunft oder als Treffpunkt zwischen den Schulen. Von hier sind alle Bereiche (z. B. auch die extern genutzte Sporthalle) zugänglich. Es werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder einige Sitzmöglichkeiten angeboten. Von den Schülerinnen und Schülern der Theodor-Wuppermann-Schule können dieser Bereich, sowie auch die Fläche nördlich des Neubaus als Pausenzone, genutzt werden. Die abgängigen Vordächer werden abgerissen.
Das Schulgrundstück der GGS wird umzäunt, um eine missbräuchliche Nutzung
besonders in den Abendstunden zu verhindern. Die Erschließungsachse
(Nord-Süd-Achse) zwischen beiden Schulen bleibt zugänglich, um die Hallen zu
erreichen.
Der Haupteingang des Schulneubaus führt von der Nord-Süd-Achse zentral
zur Mitte des Gebäudes. Für den abendlichen Sportbetrieb steht ein separater
Zugang seitlich an der Hauptachse zur Verfügung. Die Räume der GHS im Neubau
werden ebenfalls von der Magistrale aus erschlossen.
Wesentliche Funktionsbereiche des Neubaus:
a-Unterrichtsbereich
mit Ganztag vier Cluster (für
je drei Klassen) und ein Gemeinschaftscluster,
b-Verwaltung im
1.OG mit Lehrzimmer und Lehrerarbeitsplätzen,
c-Essen Mensa
mit Küche für 120 Plätze (3-schicht Betrieb) im EG,
d-Sport 1-fach
Halle und Gymnastikhalle mit Nebenräumen im UG/EG,
e-Räume GHS im
EG zur Erschließungsachse angeordnet/drei Klassenräume, Nebenräume sowie
Pausen-WCs der Hauptschule.
Technische Ausstattung:
Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels einer Wärmepumpe (Erdsonden), die in
Zeiten mit hohem Wärmebedarf über die Heizzentrale der Hauptschule unterstützt
wird. Eine Fußbodenheizung beheizt das Gebäude. Das Gebäude wird über
Lüftungsanlagen belüftet. Die Lüftungsanlage und auch die Fußbodenheizung
können im Sommer zur Kühlung des Gebäudes genutzt werden. Die Beleuchtung
erfolgt über LED-Leuchten, die mit Präsenzmeldern geschaltet werden. Es wird eine
Regenwasserzisterne zur Nutzung des Regenwassers geplant, die u. a. die
Terrassenflächen mit Regenwasser versorgt.
Barrierefreiheit:
Das Gebäude wird barrierefrei nach DIN 18040 hergestellt. Daneben
werden zusätzliche Räume zur Inklusion/Sprachförderung etc. vorgehalten. In den
Klassenräumen, Mensa und Sporthallen werden, soweit möglich, erhöhte
Anforderungen an die Raumakustik umgesetzt. Ein barrierefreier Aufzug
erschließt alle Ebenen; die Gebäudezugänge sind ebenerdig und barrierefreie WCs
sind vorgesehen. Für die Anforderungen der Inklusion gibt es
Differenzierungsräume, einen Pflegeraum und eine hohe Qualität der Raumakustik
in den Klassen.
Energiekonzept/Nachhaltigkeit:
Für die Wärmebereitung und die Kühlung im Sommer ist die Nutzung von Erdwärme mittels einer Wärmepumpe geplant. Das Dach soll eine Photovoltaikanlage zur Stromversorgung der Grundschule und auch der Hauptschule erhalten. Die Kosten der PV-Anlage belaufen sich auf ca. 150.000 €. Zusätzlich ist eine extensive Dachbegrünung des Flachdachs geplant.
Das Gebäude soll im Niedrigenergiehausstandard errichtet werden (KfW 55 - d. h. der Energieverbrauchskennwert liegt bei maximal 55 KwH/m²). Das anfallende Oberflächenwasser soll überall dort, wo es möglich ist, in angrenzende Grünflächen geführt werden. Eine Regenwasserzisterne sammelt das Regenwasser zur Bewässerung der Terrassenflächen. Der Entwurf weist eine große Anzahl von bestehenden und neu geplanten Bäumen auf. Hierbei steht neben den ökologischen und gestalterischen Aspekten vor allem die Beschattung der Pausenzone(n) im Vordergrund.
Dort, wo es sinnvoll ist, sollen versickerungsfähige Oberflächen hergestellt werden. Insgesamt weist die Planung im Gegensatz zum Bestand eine deutliche Reduktion versiegelter Flächen auf. Das Verhältnis von befestigten zu unbefestigten Flächen soll im nächsten Planungsschritt noch einmal überprüft und soweit möglich optimiert werden. Ob und wie eine Fassadenbegrünung erfolgen kann, wird im nächsten Planungsschritt untersucht.
Weitere Maßnahmen, z. B. die Verwendung von Recyclingbeton etc., werden im Zuge der weiteren Planung untersucht.
Termine zur Umsetzung als Generalunternehmervergabe:
Zur Beschleunigung der Baumaßnahme ist geplant, die Errichtung des
Neubaus über einen GU (Generalunternehmer) durchzuführen.
Geplanter Baubeschluss Februar
2022.
Geplanter Baubeginn Sommer
2023.
Fertigstellung Neubau Sommer/Herbst
2025.
Abriss Altbauten Herbst
2025.
Herstellung Außenanlagen bis Ende
2025.
Baustellenandienung:
Die Baustellenandienung erfolgt über die Gustav-Heinemann-Straße, um
den Schulbetrieb nicht unnötig zu belasten.
Provisorien und Altbau:
- Containerbau
GHS Theodor-Wuppermann-Schule
Aus der
Raumnotsituation heraus wurde bereits ein Containerbau für drei Klassen auf dem
Schulhof der GHS Theodor-Wuppermann-Schule aufgestellt. Sobald der Neubau
errichtet ist, werden die Containerklassen der GHS Theodor-Wuppermann-Schule
entfernt.
-
Ersatzcontainer für Verwaltung/Standort Lage
Neubau
Als Ersatz für die
entfallenden Klassen, bzw. Verwaltungsräume, wird für die Bauzeit ein
Containerbau auf dem Parkplatz aufgestellt.
-
Altbau
Der Altbau aus dem
Jahr 1920 soll abgerissen werden. Die Kosten für den Rückbau sind in der
Vorlage berücksichtigt.
Seveso-Schutzkonzept:
Im Rahmen der Planung muss wegen der räumlichen Nähe zu den Anlagen von
Dynamit Nobel am Standort der GGS Regenbogenschule ein Seveso-Schutzkonzept
entwickelt werden. Das Seveso-Schutzkonzept bezieht sich auf den gesamten
Standort der Liegenschaft. Die benachbarte GHS Theodor-Wuppermann-Schule wird
ebenfalls berücksichtigt.
Förderungen:
Es ist vorgesehen/bereits erfolgt, sich auf folgende Förderprogramme zu bewerben:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder - bereits beantragt,
- Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten - wird geprüft,
-
Städtebauförderung
NRW - wird geprüft,
-
Richtlinie
für die Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG-NWG) -
wird geprüft.
Durch die Antragsfristen und Zeitabläufe der Bewilligung der
Förderungen kann es evtl. zu einer Verschiebung des Terminplans kommen.
Hinweis: Auf die Anlagen zur Vorlage Nr. 2021/0505 wird verwiesen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle 65000170011169 Finanzposition:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme:
2021 |
900.000€ |
2022 |
360.000€ |
2023 |
9.765.000€ |
2024 |
8.900.000€ |
2025 |
6.675.000€ |
Gesamt |
26.600.000€ |
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name Förderprogramm: beschleunigter
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Spätestens in 2025 werden die
Bestandsgebäude abgerissen. Der Buchwert der Gebäude wird zum 31.12.2025 ca.
347.200 € betragen und erfordert eine außerplanmäßige Abschreibung in genannter
Höhe.
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Die bisher veranschlagten Mittel in Höhe von
insgesamt 18.600.000 € sind nicht ausreichend und müssen erhöht werden.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: ca. 500.000 € p.
a. für die auf die Fertigstellung folgenden 50 Jahre für das Gebäude zuzüglich
ca. 160.000 € für die auf die Fertigstellung folgenden 10 Jahre für die
Außenanlagen.
Spätestens ins 2025 werden die
Bestandsgebäude abgerissen. Der Buchwert der Gebäude wird zum 31.12.2025 ca.
347.200 € betragen und erfordert eine außerplanmäßige Abschreibung in genannter
Höhe.
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: H. Krings 20 12
Bei einer
zeitnahen baulichen Umsetzung der Maßnahmen müssen durch den Rat die benötigten
Finanzmittel entsprechend des Bauzeitplans in den kommenden Haushaltsplänen
veranschlagt werden. Durch die Vorziehung der 15,2 Mio. € aus den späteren
Jahren sowie der Kostensteigerung von 8 Mio. € wird es zu einer weiteren
Überschreitung des sogenannten Kreditdeckels und somit zu einer
Nettoneuverschuldung kommen.
Mit dem Haushalt
2021ff. wurde durch den Rat eine investive Ansatzerhöhung auch für diese
Maßnahme ausgeschlossen bzw. nur durch Tausch zugelassen. (siehe Beratungsunterlagen
Band III S. 88, 89). Entsprechende Kompensationen im Investitionshaushalt sind
für 2022 daher zu benennen.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Im Zusammenhang mit
der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des
Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus musste die Sitzung der Bezirksvertretung
für
den Stadtbezirk I am 03.05.2021 entfallen. Um die vorgesehenen
Planungsschritte zügig vorantreiben zu können, wird eine Beschlussfassung noch
vor der nächsten regulären Sitzung im Juni-Turnus angeraten. Daher ist eine
dringliche Entscheidung notwendig.