- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Vorentwurfsplanung des Architekturbüros LIAG architecten zum Neubau der GGS Regenbogenschule Scharnhorststraße und eines Teilbereiches der GHS Theodor-Wuppermann-Schule wird zugestimmt.
2. Das Gebäude soll eine Photovoltaikanlage erhalten. Die Kosten von 150.000 € sind in den Gesamtbaukosten enthalten.
3. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahmen betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 26.600.000 €, inklusive Mehrwertsteuer und 10 % Risikozuschlag. Zur Durchführung der Maßnahme sind die Mittel auf der Finanzstelle 65000170011169 im Rahmen des Haushaltsplans 2022 wie folgt bereitzustellen:
|
|
2021 |
900.000€ |
2022 |
360.000€ |
2023 |
9.765.000€ |
2024 |
8.900.000€ |
2025 |
6.675.000€ |
Gesamt |
26.600.000€ |
4. Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung fortzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Deppe
Begründung:
Bestand:
Im Rahmen des Beschlusses
zur Vorlage Nr. 2019/3081 „Grundsatzbeschluss Baumaßnahme GGS Regenbogenschule“
wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung eines Neubaus der GGS
Regenbogenschule als dreizügige Schule sowie eines Teilbereiches der GHS
Theodor-Wuppermann-Schule fortzuführen.
Planungskonzeption Neubau:
Es wurde beschlossen, die Schule am gleichen Standort neu zu errichten
und den Schulbetrieb während der Bauphase am Standort weiterzuführen. Um diese
Anforderungen umzusetzen, wird ein vorgezogener Teilabriss des nördlichen Gebäudeteils
bei Erhalt der restlichen Gebäude während der Bauphase erforderlich. Das neue
Schulgebäude rückt in Richtung Gustav-Heinemann-Straße, damit der Schulbetrieb
in den südlichen Gebäuden- und Gebäudeteilen weiterlaufen kann.
Der Neubau wird in einem Bauabschnitt errichtet. Nach Fertigstellung des
Neubaus werden die Altgebäude inklusive der abgängigen Turnhalle abgerissen und
die Außenanlagen in neuer Form wiederhergestellt.
Die neue Schule wird als überwiegend als 3-geschossiger Bau errichtet,
mit einer Teilunterkellerung für die Technikräume und die Sporthallen.
Sporthalle und Gymnastikhalle erstrecken sich aufgrund der Raumhöhe übers
Unter- und Erdgeschoss und sind sowohl von außen, als auch vom Gebäudeinneren
aus, belichtet. Ebenfalls im Erdgeschoss befindet sich die Mensa, die für eine
Vollverpflegung der Grundschülerinnen und Grundschüler in drei Schichten ausgelegt wird.
Angrenzend zur Mensa liegen die Regenerationsküche und die erforderlichen
Nebenräume.
Im zweiten Erdgeschossflügel und orientiert zur GHS finden sich die neuen
Unterrichträume und die neuen Pausentoiletten der GHS.
In den Flügeln der Obergeschosse liegen vier Cluster für die vier
Jahrgänge, die jeweils aus drei Klassenräumen mit zugeordneten Mehrzweck- und Differenzierungsräumen
bestehen. Sie gruppieren sich um einen zentralen Bereich - die gemeinsame Mitte
-, die multifunktional genutzt werden kann. Alle vier Cluster haben einen Zugang
zu den Außenterrassen, die als Freifläche genutzt werden können.
Ein weiteres Cluster mit Mehrzweck- und Differenzierungsräumen befindet
sich ebenfalls im 1. OG, dieser Bereich kann jahrgangsstufen- bzw.
clusterübergreifend genutzt werden. Ebenfalls im 1. OG hat die Verwaltung der
Schule mit den Lehrer- und Besprechungsräumen ihren Platz. Die innere
Erschließung der Regenbogenschule erfolgt über eine Treppenanlage, die im 1.OG
zu einer zentralen multifunktionalen Fläche führt - „Marktplatz“ genannt -, die
auch der Erschließung der Cluster und der Verwaltung dient.
Der Hauptzugang erfolgt weiterhin über die Scharnhorststraße. Die zwischen den Schulgebäuden verlaufende Freifläche (Nord-Süd-Achse) dient als „offener Bereich“, hauptsächlich der Ankunft oder als Treffpunkt zwischen den Schulen. Von hier sind alle Bereiche (z. B. auch die extern genutzte Sporthalle) zugänglich. Es werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder einige Sitzmöglichkeiten angeboten. Von den Schülerinnen und Schülern der Theodor-Wuppermann-Schule können dieser Bereich, sowie auch die Fläche nördlich des Neubaus als Pausenzone, genutzt werden. Die abgängigen Vordächer werden abgerissen.
Das Schulgrundstück der GGS wird umzäunt, um eine missbräuchliche Nutzung
besonders in den Abendstunden zu verhindern. Die Erschließungsachse
(Nord-Süd-Achse) zwischen beiden Schulen bleibt zugänglich, um die Hallen zu
erreichen.
Der Haupteingang des Schulneubaus führt von der Nord-Süd-Achse zentral
zur Mitte des Gebäudes. Für den abendlichen Sportbetrieb steht ein separater
Zugang seitlich an der Hauptachse zur Verfügung. Die Räume der GHS im Neubau
werden ebenfalls von der Magistrale aus erschlossen.
Wesentliche Funktionsbereiche des Neubaus:
a-Unterrichtsbereich
mit Ganztag vier Cluster (für
je drei Klassen) und ein Gemeinschaftscluster,
b-Verwaltung im
1.OG mit Lehrzimmer und Lehrerarbeitsplätzen,
c-Essen Mensa
mit Küche für 120 Plätze (3-schicht Betrieb) im EG,
d-Sport 1-fach
Halle und Gymnastikhalle mit Nebenräumen im UG/EG,
e-Räume GHS im
EG zur Erschließungsachse angeordnet/drei Klassenräume, Nebenräume sowie
Pausen-WCs der Hauptschule.
Technische Ausstattung:
Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels einer Wärmepumpe (Erdsonden), die in
Zeiten mit hohem Wärmebedarf über die Heizzentrale der Hauptschule unterstützt
wird. Eine Fußbodenheizung beheizt das Gebäude. Das Gebäude wird über
Lüftungsanlagen belüftet. Die Lüftungsanlage und auch die Fußbodenheizung
können im Sommer zur Kühlung des Gebäudes genutzt werden. Die Beleuchtung
erfolgt über LED-Leuchten, die mit Präsenzmeldern geschaltet werden. Es wird
eine Regenwasserzisterne zur Nutzung des Regenwassers geplant, die u. a. die
Terrassenflächen mit Regenwasser versorgt.
Barrierefreiheit:
Das Gebäude wird barrierefrei nach DIN 18040 hergestellt. Daneben
werden zusätzliche Räume zur Inklusion/Sprachförderung etc. vorgehalten. In den
Klassenräumen, Mensa und Sporthallen werden, soweit möglich, erhöhte
Anforderungen an die Raumakustik umgesetzt. Ein barrierefreier Aufzug erschließt
alle Ebenen; die Gebäudezugänge sind ebenerdig und barrierefreie WCs sind
vorgesehen. Für die Anforderungen der Inklusion gibt es Differenzierungsräume,
einen Pflegeraum und eine hohe Qualität der Raumakustik in den Klassen.
Energiekonzept/Nachhaltigkeit:
Für die Wärmebereitung und die Kühlung im Sommer ist die Nutzung von Erdwärme mittels einer Wärmepumpe geplant. Das Dach soll eine Photovoltaikanlage zur Stromversorgung der Grundschule und auch der Hauptschule erhalten. Die Kosten der PV-Anlage belaufen sich auf ca. 150.000 €. Zusätzlich ist eine extensive Dachbegrünung des Flachdachs geplant.
Das Gebäude soll im Niedrigenergiehausstandard errichtet werden (KfW 55 - d. h. der Energieverbrauchskennwert liegt bei maximal 55 KwH/m²). Das anfallende Oberflächenwasser soll überall dort, wo es möglich ist, in angrenzende Grünflächen geführt werden. Eine Regenwasserzisterne sammelt das Regenwasser zur Bewässerung der Terrassenflächen. Der Entwurf weist eine große Anzahl von bestehenden und neu geplanten Bäumen auf. Hierbei steht neben den ökologischen und gestalterischen Aspekten vor allem die Beschattung der Pausenzone(n) im Vordergrund.
Dort, wo es sinnvoll ist, sollen versickerungsfähige Oberflächen hergestellt werden. Insgesamt weist die Planung im Gegensatz zum Bestand eine deutliche Reduktion versiegelter Flächen auf. Das Verhältnis von befestigten zu unbefestigten Flächen soll im nächsten Planungsschritt noch einmal überprüft und soweit möglich optimiert werden. Ob und wie eine Fassadenbegrünung erfolgen kann, wird im nächsten Planungsschritt untersucht.
Weitere Maßnahmen, z. B. die Verwendung von Recyclingbeton etc., werden im Zuge der weiteren Planung untersucht.
Termine zur Umsetzung als Generalunternehmervergabe:
Zur Beschleunigung der Baumaßnahme ist geplant, die Errichtung des
Neubaus über einen GU (Generalunternehmer) durchzuführen.
Geplanter Baubeschluss Februar
2022.
Geplanter Baubeginn Sommer
2023.
Fertigstellung Neubau Sommer/Herbst
2025.
Abriss Altbauten Herbst
2025.
Herstellung Außenanlagen bis Ende
2025.
Baustellenandienung:
Die Baustellenandienung erfolgt über die Gustav-Heinemann-Straße, um
den Schulbetrieb nicht unnötig zu belasten.
Provisorien und Altbau:
- Containerbau
GHS Theodor-Wuppermann-Schule
Aus der Raumnotsituation
heraus wurde bereits ein Containerbau für drei Klassen auf dem Schulhof der GHS
Theodor-Wuppermann-Schule aufgestellt. Sobald der Neubau errichtet ist, werden
die Containerklassen der GHS Theodor-Wuppermann-Schule entfernt.
-
Ersatzcontainer für Verwaltung/Standort Lage
Neubau
Als Ersatz für die
entfallenden Klassen, bzw. Verwaltungsräume, wird für die Bauzeit ein Containerbau
auf dem Parkplatz aufgestellt.
-
Altbau
Der Altbau aus dem
Jahr 1920 soll abgerissen werden. Die Kosten für den Rückbau sind in der
Vorlage berücksichtigt.
Seveso-Schutzkonzept:
Im Rahmen der Planung muss wegen der räumlichen Nähe zu den Anlagen von
Dynamit Nobel am Standort der GGS Regenbogenschule ein Seveso-Schutzkonzept
entwickelt werden. Das Seveso-Schutzkonzept bezieht sich auf den gesamten
Standort der Liegenschaft. Die benachbarte GHS Theodor-Wuppermann-Schule wird
ebenfalls berücksichtigt.
Förderungen:
Es ist vorgesehen/bereits erfolgt, sich auf folgende Förderprogramme zu bewerben:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder - bereits beantragt,
- Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten - wird geprüft,
-
Städtebauförderung
NRW - wird geprüft,
-
Richtlinie
für die Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG-NWG) -
wird geprüft.
Durch die Antragsfristen und Zeitabläufe der Bewilligung der
Förderungen kann es evtl. zu einer Verschiebung des Terminplans kommen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle 65000170011169 Finanzposition: 783100
Auszahlungen für die Maßnahme:
2021 |
900.000€ |
2022 |
360.000€ |
2023 |
9.765.000€ |
2024 |
8.900.000€ |
2025 |
6.675.000€ |
Gesamt |
26.600.000€ |
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name Förderprogramm: beschleunigter Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Spätestens in 2025 werden die Bestandsgebäude abgerissen. Der Buchwert
der Gebäude wird zum 31.12.2025 ca. 347.200 € betragen und erfordert eine außerplanmäßige
Abschreibung in genannter Höhe.
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Die bisher veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 18.600.000 € sind
nicht ausreichend und müssen erhöht werden.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: ca. 500.000 € p. a.
für die auf die Fertigstellung folgenden 50 Jahre für das Gebäude zuzüglich ca.
160.000 € für die auf die Fertigstellung folgenden 10 Jahre für die
Außenanlagen.
Spätestens ins 2025
werden die Bestandsgebäude abgerissen. Der Buchwert der Gebäude wird zum
31.12.2025 ca. 347.200 € betragen und erfordert eine außerplanmäßige Abschreibung
in genannter Höhe.
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: H. Krings
20 12
Bei einer zeitnahen baulichen Umsetzung der Maßnahmen müssen durch den
Rat die benötigten Finanzmittel entsprechend des Bauzeitplans in den kommenden
Haushaltsplänen veranschlagt werden. Durch die Vorziehung der 15,2 Mio. € aus
den späteren Jahren sowie der Kostensteigerung von 8 Mio. € wird es zu einer
weiteren Überschreitung des sogenannten Kreditdeckels und somit zu einer
Nettoneuverschuldung kommen.
Mit dem Haushalt 2021ff. wurde durch den Rat eine investive
Ansatzerhöhung auch für diese Maßnahme ausgeschlossen bzw. nur durch Tausch
zugelassen. (siehe Beratungsunterlagen Band III S. 88, 89). Entsprechende
Kompensationen im Investitionshaushalt sind für 2022 daher zu benennen.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da auf Grund der Komplexität und der besonderen Bedeutung des Bauvorhabens die Maßnahme vorab der Politik vorgestellt werden soll, konnte die Abgabefrist für die Vorlage leider nicht eingehalten werden. Eine Verschiebung in den nächsten Sitzungsturnus ist hier nicht möglich, da die beantragten Fördermittel für die Planungsleistungen nicht gewährt werden, wenn die Entwurfsplanung (die Grundlage für den Baubeschluss ist) nicht bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen ist.