Beschlussentwurf:
Der Planung der Straßen und Wege sowie der Quartiersplätze, Ausgleichsflächen und Grünzüge inkl. Wegeverbindungen, Spielpfad und Kinderspielplatz wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
1. Ausgangssituation:
Die Stadt Leverkusen hat zusammen mit einem Bauträger den Bebauungsplan Nr. 203/III „Steinbüchel – Fester Weg“ für die Realisierung eines neuen Wohnquartiers mit Kita-Nutzung aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde in der 54. Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen am 25.06.2020 beschlossen. Das durch den Bebauungsplan definierte Gebiet wird im Norden von der Achse Fester Weg - Albert-Schweitzer-Straße und im Süden und Westen von vorhandener Wohnbebauung eingeschlossen.
2. Straßen- und Wegeplanung:
Motorisierter Verkehr
Das geplante Wohnquartier wird in Gänze als verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen und in Form einer Mischverkehrsfläche umgesetzt. Um das
Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeiten zu vermeiden, soll der
Durchgangsverkehr bestmöglich unterbunden werden. Aus diesem Grund ist eine
Abschnittsbildung vorgesehen, welche das Wohngebiet in voneinander getrennte
Einheiten unterteilt und so die möglichen Wegelängen innerhalb des
verkehrsberuhigten Bereiches reduziert. Die Separation der Abschnitte soll
mittels herausnehmbarer Poller erfolgen, um Fahrzeugen der Feuerwehr und Müllabfuhr
die Durchfahrt zu ermöglichen. Das Plangebiet ist daher zunächst verkehrlich in
einen westlichen und einen östlichen Teil gegliedert, zwischen welchen nur für
Fuß- und Radverkehr Verbindungen bestehen. Dazu wird die durchlaufende
West-Ost-Achse Fester Weg - Albert-Schweitzer-Straße durch Poller
unterbrochen.
Der westliche Teil ist für den Straßenverkehr nur von der Bruchhauser
Straße aus erreichbar. Dazu wird der im Norden gelegene Fester Weg mit der
vorhandenen Breite von 6,00 m im Vollausbau grau gepflastert. Im Süden erfolgt
die Erschließung zukünftig über die Planstraße 2, welche zwischen der bestehenden
Bebauung hindurchgeführt werden muss. Aufgrund der vorhandenen
Höhenunterschiede ist beim Ausbau der 6,00 m breiten Zufahrtsstraße eine
systematische Höhenabfangung mittels einer begrünten Gabionenwand
notwendig.
Die zentral gelegene Planstraße 3 verlängert die bisher vorhandene Garagenhofzufahrt
bis ins Plangebiet und wird mit der vorhandenen Breite von 3,00 m grau
gepflastert. Diese wird jedoch auf Höhe des jetzigen Endes der
Bestandsgrundstücke abgepollert und dient dem angrenzenden Plangebiet damit als
ergänzende Rad- und Fußwegeverbindung. Der östliche Teil des Plangebiets
schließt an die Albert-Schweitzer-Straße im Osten sowie die Feuerbach- und
Schopenhauerstraße im Süden an, wobei letztere nur eine geplante Häuserreihe
erschließen soll und zum restlichen Plangebiet durch Poller abgegrenzt wird.
Die Planstraßen werden als verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche mit
einer Breite von 6,00 - 8,00 m in Pflasterbauweise ausgebaut. Der Ausbau erfolgt niveaugleich ohne
Trennung der Verkehrsarten und wird mit dem Verkehrszeichen 325 als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Planstraßen erhalten zusätzlich
verkehrsberuhigende Elemente wie Fahrbahnversätze und Fahrbahneinengungen durch
versetzte Baum- und Parkstandorte. Die Fahrbahnbreite wird dadurch punktuell
auf 4,00 m eingeengt. Zusätzlich werden durch den Bau von
Aufmerksamkeitspflasterbereichen an den Stellen, an denen Wohnwege senkrecht
auf die durchlaufende Wohnstraße treffen, der Straßenraum optisch unterbrochen
und so die Geschwindigkeit reduziert.
Insgesamt zählt das Wohnquartier 15 Wohnwege, welche als Stichstraßen
angelegt sind und ausschließlich der Erschließung der Wohnbebauung dienen.
Davon sind nur drei Stichstraßen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche, der Rest
verbleibt in privater Hand. Die Wohnwege werden mit einer durchgängigen Breite
von 4,00 - 4,50 m ausgebaut.
Ruhender Verkehr
Alle Einfamilienhäuser werden zukünftig über eine eigene Garage zzgl.
rechnerisch einem weiteren Stellplatz vor der Garage verfügen. Der
Parkraumbedarf für die Mehrfamilienhäuser wird durch insgesamt vier Tiefgaragen
erfüllt. Zusätzlich werden im Plangebiet insgesamt 87 öffentliche Besucherparkstände
generiert. Sollte sich die Lage von Zufahrten noch ändern, kann es sein, dass
auch einige Parkstände geringfügig verschoben werden müssen. Zudem wird entlang
der Albert-Schweitzer-Straße ein 2,00 m breiter Parkstreifen baulich neu
angelegt. Hierdurch soll der heute auf der Straße parkende ruhende Verkehr
verlagert werden, um so den vorhandenen Straßenquerschnitt der
Albert-Schweitzer-Straße besser für den Begegnungsverkehr nutzen zu können.
Fuß- und Radverkehr
Die Erschließung des Gebietes für den nicht motorisierten Verkehr
erfolgt gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr über die Achse Fester Weg –
Albert-Schweitzer-Straße sowie über die Planstraßen 2, 7 und 9. Die Planstraße
3 dient neben der Erschließung der Bestandsgebäude dem neuen Wohngebiet als
wichtige Rad- und Fußwegeverbindung. Ergänzt wird das Erschließungssystem durch
zusätzliche Wegeverbindungen, die für den motorisierten Verkehr nicht
freigegeben werden. Zudem verlaufen Fuß- und Radverkehrsverbindungen innerhalb
des das Plangebiet durchziehenden Grünzuges. Diese Verbindungen werden in einer
Breite von 2,00 m ausgebaut. Als Befestigung erhalten diese eine
wassergebundene Wegedecke.
Quartiersplätze
Im westlichen sowie im östlichen Plangebiet werden Quartiersplätze
eingerichtet, welche hauptsächlich dem Aufenthalt dienen sollen. Im Randbereich
jedoch wird auch der motorisierte Verkehr die Plätze überfahren können. Zur Verdeutlichung
der Änderung der Nutzungsansprüche wird der Platzbereich optisch durch ein andersfarbiges
Pflaster hervorgehoben. So wird dem motorisierten Verkehr signalisiert, dass
hier besonders aufmerksam und langsam gefahren werden muss. Die Platzgestaltung
wurde im Rahmen der Außenanlagenplanung erarbeitet. Neben verschiedenen Sitzmöglichkeiten
sowohl auf dem Quartiersplatz 1 als auch 2, ist auf dem Quartiersplatz 2 zudem
eine Boule-Bahn sowie der Bau eines Holzdecks unterhalb eines Solitärbaums
vorgesehen.
Straßenbegleitgrün
Die Entwurfsplanung sieht die Neupflanzung von 73 Straßenbäumen vor. Aufgrund
der Führung der Versorgungstrassen muss der Standort von vier Baumscheiben
entlang der Planstraße 1 und 2 zur Hälfte auf Privatgrund verschoben werden.
Diese Bäume werden durch eine Baulast gesichert. Alle Baumscheiben sind mit
einer Größe von > 6 m² dimensioniert. Die Pflanzgruben sind dabei mit einem
durchwurzelbaren Raum von mindestens 12 m³ herzustellen und mit geeignetem
Substrat zu verfüllen. Im Bereich von Leitungen ist ein Wurzelschutz
vorgesehen. Über die Art der vorzusehenden Bäume sind im weiteren Verlauf noch
Abstimmungen mit dem Fachbereich Stadtgrün zu führen. Sollte sich die Lage von
Zufahrten noch ändern, kann es sein, dass auch einige Baumstandorte geringfügig
verschoben werden müssen.
Straßenbeleuchtung
Als Straßenbeleuchtung kommen Leuchten mit sparsamer insektenfreundlicher
LED-Technik und einer Lichtpunkthöhe von 5 bis 6 m zum Einsatz. Sollten sich
Zufahrten und Baumstandorte nachträglich ändern, so sind gegebenenfalls
einzelne Leuchtenstandorte anzupassen.
Ausgleichsfläche
Nördlich des Baugebietes werden zum Ausgleich der Versiegelung durch die verkehrliche Erschließung des Baugebietes und der Wohnbebauung verschiedene Ausgleichsflächen (M1 „Extensivwiese“, M2 „Gehölzstreifen“ und M3 „Ortsrandeingrünung“) angelegt.
Öffentlicher Grünzug inkl. Wegeverbindungen und Spielpfad
Entlang sowie durch den zentralen Bereich des Gebietes wird eine
Parkanlage mit Fuß- und Radwegeverbindungen sowie einem Spielpfad mit
unterschiedlichen Spiel- und Ruheangeboten angelegt. Zudem werden weitere
Spielmöglichkeiten am Rande des östlichen Bebauungsplangebiets in einem
weiteren Grünzug angelegt. Die Grünzüge sind dabei durch verschiedenste Fuß-
und Radwege miteinander verbunden.
Bauablauf
Für den Bauablauf ist geplant, nach erfolgtem Kanalbau und der Verlegung
der Versorgungsleitungen im Bereich der Planstraßen und Stichwege als erste
Baustufe die bituminösen Baustraßen herzustellen. Der Endausbau erfolgt dann im
Anschluss an den Hochbau.
3. Sonstiges
(Entwässerungseinrichtung):
Die Vorlage über die Herstellung der
Entwässerungseinrichtung als Mischsystem wird separat im Verwaltungsrat der
Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) beschlossen werden.
4. Kosten:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme für die
genannten Verkehrsanlagen betragen gem. Kostenschätzung ca. 5.431.000 € brutto.
Davon entfallen auf:
Straßen- und Wegebau einschließlich
Beleuchtung,
Straßenbegleitgrün, Quartiersplätze und Ingenieurleistungen 4.241.000
€
Außenanlagen (Grünzug mit Spielpfad, Fuß-/ Radweg, Spielplatz)
1.190.000
€
Gesamtkosten brutto: 5.431.000
€
Sämtliche Erschließungskosten des Vorhabens gehen ausschließlich zu Lasten des Bauträgers. Der Bauträger trägt auch den 10 % Gemeindeanteil. Somit besteht hier Kostenneutralität für die Stadt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage wird noch zum Nachtragstermin in diesen Juni-Turnus eingebracht, damit die weiteren Verfahrens- und Arbeitsschritte zeitnah vorbereitet und in die Wege geleitet werden können.