- Ausbau der Straße "Sperberweg"
Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Der Planung zum Ausbau der Straße „Sperberweg“ wird zugestimmt.
Leverkusen, 06.05.2021
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksbürgermeister
stv.
Bezirksbürgermeister
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0504.
Ausgangssituation:
Der „Sperberweg“ wurde überwiegend in den 1960er Jahren in verschiedenen Teilabschnitten hergestellt. Eine durchgehende Verbindung zwischen den Straßen „Am Sportplatz“ und „Auf dem Bruch“ gibt es seit Anfang der 1980er Jahre. Die Straße und die lediglich ca.1,00 m breiten beidseitigen Gehwege sind insgesamt in einem schlechten Zustand. Die Gehwegplatten sind zum großen Teil gebrochen, viele Teilbereiche sind provisorisch bituminös verfüllt. Die Fahrbahn besitzt keinen regelgerechten Aufbau und ist gekennzeichnet durch Schlaglöcher, Fahrbahnrisse, bituminöse Flickstellen und Absackungen. Die Beleuchtungsanlage ist ebenfalls erneuerungsbedürftig.
Vor diesem Hintergrund ist ein Ausbau des „Sperberweges“ mit einem regelgerechten Straßenaufbau erforderlich. Eine reine Deckensanierung ist aufgrund des vorhandenen Zustandes der Straße nicht möglich.
Durchführung der Bürgerbeteiligung:
Mittels eines Informationsschreibens wurde im Oktober 2020 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Das Schreiben der Verwaltung informierte die Anwohnenden über den geplanten Ausbau und beinhaltete neben einem Lageplan, der einen mit Asphaltbeton versehenen Ausbau der Straße als verkehrsberuhigten Bereich vorsah, auch die Möglichkeit einer Rückantwort an den Fachbereich Tiefbau. Zudem konnten sich die Anwohnenden über die zukünftigen Erschließungsbeiträge informieren. Anregungen und Bedenken zum geplanten Straßenausbau konnten bis zum 27.11.2020 mitgeteilt werden.
Rückmeldungen aus der Bürgerbeteiligung:
Von 41 angeschriebenen Eigentümerinnen bzw. Eigentümern und Anwohnenden gab es 11 schriftliche Rückmeldungen, die folgenden zusammengefassten Inhalt haben:
· 3 Rückmeldungen sprachen sich gegen einen Ausbau aus,
· 5 Rückmeldungen sprachen sich für eine reine Deckensanierung in Asphaltbeton ohne Anliegerbeiträge aus,
· 1 Rückmeldung sprach sich für einen Ausbau in Pflaster aus,
· 1 Rückmeldung sprach sich für einen verkehrsberuhigten Bereich aus,
· 1 Rückmeldung sprach sich für die Beibehaltung von Tempo 30 aus.
· Mehrere Rückmeldungen betrafen Standorte von Beleuchtungsanlagen.
Fazit der Bürgerbeteiligung:
Von der überwiegenden Anzahl der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern gab es im Rahmen der Bürgerbeteiligung keine Rückmeldung hinsichtlich des von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausbaus der Straße „Sperberweg“ als verkehrsberuhigter Bereich in Asphaltbeton mit zeitgleicher Erneuerung der Beleuchtungsanlagen, sodass von einer grundsätzlichen Zustimmung zum Ausbau des „Sperberweges“ ausgegangen werde kann. In den eingegangenen Rückmeldungen wurde eine Fahrbahn in Asphaltbeton favorisiert.
Die von mehreren Eigentümerinnen/Eigentümern gewünschte reine Deckensanierung ohne Anliegerbeiträge ist aufgrund des vorhandenen schlechten Straßenzustandes nicht möglich.
Straßenplanung:
Vor diesem Hintergrund hat die Planung zum Ausbau der Straße „Sperberweg“ folgende Elemente:
· Niveaugleicher Ausbau in Asphaltbeton der ca. 7,00 m breiten Verkehrsfläche,
· Einbau einer Rinne für die Straßenentwässerung,
· Markierung von ca. 15 Stellplätzen,
· Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße),
· Errichtung einer neuen LED-Beleuchtungsanlage von bisher 3 auf 7 Lichtpunkte.
Aufgrund der beengten Verhältnisse und der vorhandenen unterirdischen Leitungen ist eine Begrünung in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtgrün nicht vorgesehen.
Kosten und
Herstellung:
Die Gesamtbaukosten belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung auf ca. 450.000 €. Da es sich bei der Erneuerung der Straße „Sperberweg“ um eine sogenannte „nachmalige Herstellung“ handelt, sind die Anlieger gemäß § 8 Kommunalem Abgabengesetz zu Beiträgen heranzuziehen. Grundsätzlich ist der Anteil der Beitragspflichtigen nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge NRW bis zu 50 % förderfähig. Daher ist geplant, nach Abschluss der Maßnahme zunächst den Fördermittelantrag zu stellen. Nach Vorlage der Entscheidung des Fördermittelgebers wird die Erhebung der (ggf. reduzierten) Straßenbaubeiträge erfolgen.
Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung soll die Maßnahme voraussichtlich in 2022 umgesetzt werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66831205021143 Finanzposition/en: 783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 450.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: 9.000 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 6.300 €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus sind die
Sitzungen im April-/Maiturnus 2021 ausgefallen, darunter die Sitzung der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 06.05.2021. Um die weiteren
Arbeitsmaßnahmen jedoch zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine
dringliche Entscheidung notwendig, da die nächste reguläre Sitzung der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III voraussichtlich erst am 17.06.2021
stattfindet.