Beschlussentwurf:

 

1.     Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2021 durch die Bezirksregierung zu.

 

2.     Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2021 durch die Bezirksregierung zu.

 

3.     Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2021 durch die Bezirksregierung zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Haushaltsjahr 2021 standen ursprünglich 120.000 € für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen zur Verfügung, verfügbar sind aktuell noch 116.906,45 €, da bereits Mittel für Erneuerungen auf dem Spielplatz an der Wittenbergstraße verwendet wurden. Der vordringliche Bedarf wird von der Verwaltung in diesem Jahr auf folgenden Spielplätzen gesehen:

 

Stadtbezirk I:                 Nelly-Sachs-Straße, Jenaer Straße,

Stadtbezirk II:                Gartenstraße/Altstadtstraße, Wilhelm-Hastrich-Straße, Atzlenbacher Straße,

Stadtbezirk III:               Grünzug Dünnwalder Grenzweg, Geschwister-Scholl-Straße, Carl-von-Ossietzky-Straße, Weißenseestraße.

 

Da die Ersatzbeschaffungen bedarfsorientiert vorgenommen werden müssen, ist eine gleichmäßige Aufteilung der verfügbaren Haushaltsmittel auf die Stadtbezirke kaum möglich.

 

Bestandteil dieser Vorlage sind neben einer Kostenzusammenstellung Kopien aus Spielgerätekatalogen, die die Art des für die Ersatzbeschaffung vorgesehenen Gerätes beispielhaft wiedergeben. Nach erfolgter Beschlussfassung werden die Spielgeräte zunächst produktneutral ausgeschrieben. Wann die neuen Geräte tatsächlich aufgebaut werden, ist in erster Linie abhängig von den Lieferfristen der Hersteller.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012002 Finanzposition/en: 782600

Auszahlungen für die Maßnahme: 114.835,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein