Betreff
Planungsbeschluss für das Projekt „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“ zur 2. Änderung des Landschaftsplans Leverkusen „Schlosspark Morsbroich“
Vorlage
2021/0719
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Der vom Büro POLA Landschaftsarchitekten am 08.02.2021 vorgelegten Entwurfsplanung wird im Grundsatz - mit Ausnahme des durch den Planer vorgesehenen Ruhepodests und der damit verbundenen Wegeführung - zugestimmt. Sie bildet die Grundlage für das weitere Verfahren zur 2. Änderung des Landschaftsplans Leverkusen im „Teilbereich Schlosspark Morsbroich“.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fraktionen, dem Rat bzw. dem Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss anstelle des Rates eine Vorlage zur Fassung eines Baubeschlusses vorzulegen. Über etwaige Kostensteigerungen, die mit einer Anpassung der Planung einhergehen, befindet der Rat bzw. der Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss anstelle des Rates im Rahmen des zu treffenden Baubeschlusses.

 

 

gezeichnet:

                                 In Vertretung       In Vertretung       In Vertretung

Richrath                  Lünenbach          Adomat                 Deppe

Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ wurde am 24.08.2020 durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst. Zugleich wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 2020/3804). Angedacht ist, diese zeitlich parallel mit der öffentlichen Präsentation der Planungskonzeption für den Schlosspark stattfinden zu lassen.

 

Mit der 2. Landschaftsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um eine Revitalisierung und Attraktivierung des Schlossparks auf Grundlage des Entwurfes von POLA, bzw. dessen möglichst naturnaher Weiterentwicklung, umsetzen zu können.

 

Im Rahmen der Vorlage Nr. 2021/0443 wurde dem Rat der Stadt Leverkusen eine Entwurfsplanung des Planungsbüros POLA vom 08.02.2021 vorgelegt, die formal gesehen unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Steigerung der Baukosten die Anforderungen des Ratsbeschlusses vom 20.01.2021 erfüllte. Vor diesem Hintergrund wurde vom Rat mit Beschluss vom 22.02.2021 festgelegt, dass jener Entwurf die Grundlage für die weitere Entwicklung des Projekts bildet, unter der Voraussetzung, dass dieser Entwurf im Sinne des Artenschutzes umsetzbar ist und der Zuwendungsgeber diesen Entwurf für zuwendungsfähig hält. Zudem erfolgte der Auftrag an die Verwaltung mit dem Büro POLA sowie dem Zuwendungsgeber Gespräche über die Umsetzung des Projekts zu führen. Über die Ergebnisse der Verhandlungen sollte dem Rat nach Vorberatung in den Fachausschüssen berichtet und von diesem entschieden werden, so dass in der Folge ein Planungs- und Baubeschluss durch den Rat gefasst werden könnte.

 

Zur Vorbereitung der beschlossenen Dialoge mit dem Büro POLA sowie dem Zuwendungsgeber wurde am 04.03.2021 eine Sitzung in Form des Gesprächsformates „Kultur im Dialog“ einberufen, an der die jeweiligen kultur- und finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter teilnehmen konnten. Die Gespräche mit dem Büro POLA und dem Zuwendungsgeber haben am 17.03.2021 bzw. 22.03.2021 stattgefunden. Die Förderfähigkeit der vorgelegten Entwurfsplanung wurde durch den Zuwendungsgeber grundsätzlich bestätigt. Im Zuge weiterer „Kultur im Dialog“-Sitzungen am 06.04.2021 und 15.04.2021 wurde seitens der Verwaltung über die Gesprächsergebnisse informiert und das weitere Vorgehen im Projekt gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Politik besprochen.

 

Im gemeinsamen Austausch wurde deutlich, dass seitens der Politik der Wunsch besteht, Änderungen an der Entwurfsplanung vom 08.02.2021 vorzunehmen. Zur Konkretisierung übermittelten die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter der Verwaltung Stellungnahmen, in denen die jeweiligen Standpunkte der Parteien dargestellt wurden. Die Stellungnahmen können der Anlage 01 entnommen werden. Es ist beabsichtigt auf dieser Basis eine Beschlussvorlage für die Politik zu erarbeiten, die dem Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss, der anstelle des Rates am 28.06.2021 zusammentritt, zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

(Hinweis: Der Rat der Stadt Leverkusen hat gemäß § 60 Absatz 2 GO NRW für die Dauer der vom Landtag des Landes NRW festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite seine Entscheidungsbefugnisse – mit Ausnahme von Organisationsentscheidungen, Wahlen, Abwahlen, Bestellungen und Abberufungen – auf den Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss übertragen).

 

Um die Fortführung des Projektes, insbesondere im Hinblick auf das Landschaftsplanänderungsverfahren sowie die durch den Zuwendungsgeber festgesetzten Fristen zur Umsetzung der vorgesehenen Baumaßnahmen, nicht zu gefährden, schlägt die Verwaltung eine Trennung von Planungs- und Baubeschluss vor.

 

Konkret bedeutet dies, dass der Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss, der anstelle des Rates am 17.05.2021 zusammentritt, zunächst lediglich einen Planungsbeschluss auf Grundlage der Entwurfsplanung vom 08.02.2021 - mit Ausnahme des durch den Planer vorgesehenen Ruhepodests und der damit verbundenen Wegeführung - fassen würde, die sodann als Basis für das weitere Verfahren im Rahmen der Änderung des Landschaftsplans Leverkusen im Teilbereich Schlosspark Morsbroich Verwendung fände. Diese Vorgehensweise würde es ermöglichen, bereits im Mai-Turnus eine Beschlusslage herbeizuführen, auf der die für die Umsetzung des Projektes erforderliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur 2. Änderung des Landschaftsplans eingeleitet werden könnte. Möglich ist diese Vorgehensweise, da die durch die Politik vorgetragenen Änderungswünsche keinen relevanten Einfluss auf die Durchführung des Landschaftsplanänderungsverfahrens hätten.

 

Die beschriebene Einschränkung hingegen ist erforderlich, da durch die Untere Naturschutzbehörde festgestellt wurde, dass das durch den Planer vorgesehene Ruhepodest und die damit zusammenhängende Wegeführung (vgl. Auszug aus der Entwurfsplanung vom 08.02.2021 in Anlage 02) aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig wäre. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur 2. Änderung des Landschaftsplans wird daher eine Entwurfsplanung veröffentlicht, die auf diese Komponenten der Planung verzichtet (vgl. beispielhafte Darstellung in Anlage 03). Eine entsprechende graphische Anpassung der Entwurfsplanung wurde bei dem Büro POLA bereits angefordert, wurde bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage jedoch nicht durch das Büro POLA vorgelegt.

 

Die Trennung von Planungs- und Baubeschluss wäre somit aus Sicht der Verwaltung der zielführendste Weg, um die durch die Politik dargelegten Änderungen angemessen bei der weiteren Umsetzung des Projektes zur Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich zu berücksichtigen ohne hierbei im Gesamtverfahren Zeit zu verlieren.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

 Ja – investiv

Wirtschaftsplan KSL

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Bei einer Umsetzung der Maßnahme ergeben sich zusätzliche finanzielle Belastungen des Wirtschaftsplans der KSL und der Kernverwaltung, sofern diese über den städtischen Zuschuss kompensiert werden. Sowohl im Wirtschaftsplan der KSL als auch im städtischen Haushalt sind bislang keine zusätzlichen Mittel vorgesehen.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20 Herr Krings 20 12    

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja  nein

 ja  nein

 ja  nein

 ja  nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Es wird empfohlen, diese Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus zu beraten und zu beschließen.