- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der
städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten
Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage)
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A) Äußerungen der
Öffentlichkeit:
Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
I/B) Äußerungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: Deutsche Telekom Technik GmbH
T NL West, PTI 22
Innerer Kanalstr. 98
50672 Köln
I/B 2: Bezirksregierung Köln Dezernat 54
Zeughausstr. 2-10
50677 Köln
I/B 3: Rheinisch-Bergischer-Kreis
Postfach 200450
51434 Bergisch Gladbach
I/B 4: Bezirksregierung Köln Dezernat 53
Zeughausstr. 2-10
50677 Köln
I/C Äußerung der Fachbereiche
und Betriebe
I/C 1: Fachbereich 02-21 – Konzernsteuerung/Liegenschaften
I/C 2: Fachbereich 0322 – Umwelt
I/C 3: Fachbereich 37 – Feuerwehr
I/C 4: Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
2.
Über
die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen
II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe
(Stellungnahmen II/C) wird gemäß
Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
Es sind keine Stellungnahmen der
Öffentlichkeit eingegangen.
II/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
II/B 1: Deutsche Telekom Technik GmbH
T NL West, PTI 22
Venloer Str. 156
50672 Köln
II/B 2: EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Postfach 10 11 60
51311 Leverkusen
II/B 3: AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG
Im Eisholz 3
51373 Leverkusen
II/C) Stellungnahmen der Fachbereiche:
II/C 1: Fachbereich 37 – Feuerwehr
II/C 2: Fachbereich 66/660 – Tiefbau
3.
Die 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkplatz
– Im Bühl“ (Anlagen 3 und 4 der
Vorlage) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 8.8.2020 (BGBl. I S. 1728), in Verbindung mit der
Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017
(BGBl. I S. 3786) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020
(GV. NRW. S. 916), in Kraft getreten am 01.10.2020 und am 01.11.2020 beschlossen.
4.
Die als
Anlage 3 der Vorlage beigefügte
Begründung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkplatz – Im Bühl“ wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach
Deppe
Planungsanlass:
Für Schulauslagerungen im Zuge von Sanierungen (z. B.
Raumbedarf Hugo-Kükelhaus-Schule) soll der bislang mit einer als
Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise bebaute Parkplatz Im Bühl für eine
schulische Nutzung in Anspruch genommen werden. Der rechtswirksame
Flächennutzungsplan (FNP) stellt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“
sowie „Sportliche Einrichtung/Sportplatz“ überlagert mit dem Symbol „Parkplatz“
dar.
Die Containeranlage wurde entsprechend § 35 i. V. m. § 246
BauGB genehmigt. Aufgrund der damaligen Flüchtlingskrise hat das Ministerium
mit der Ergänzung des § 246 BauGB in Absatz 9 die rechtlichen
Möglichkeiten geschaffen, Flüchtlingsunterkünfte in der Rechtsfolge den
teilprivilegierten Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 BauGB gleichzustellen. Bei der
Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich sieht § 35 BauGB vor,
dass überprüft wird, ob die Darstellung des FNP der Nutzung entgegensteht.
Durch die oben genannte Regelung des BauGB wurde festgelegt, dass bei einem
Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden, der
öffentliche Belang einer der Nutzung entgegenstehenden Darstellung des FNP
nicht entgegengehalten werden kann: Die Möglichkeit, Flüchtlingsunterbringungen
als begünstigte Vorhaben anzusehen, hat die Gesetzgebung auf den 31.12.2019
beschränkt. Noch in Nutzung befindliche Gebäude können auch über den Zeitraum
weiter genutzt werden (Bestandsschutz). Um hier eine Umnutzung für schulische
Zwecke zu ermöglichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Leverkusen.
Ziel und Zweck der Änderung des FNP:
Der rechtswirksame FNP stellt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie „Sportliche Einrichtung/Sportplatz“ überlagert mit dem Symbol „Parkplatz“ dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Containeranlage von einer Flüchtlingsunterkunft in ein Schulgebäude zu schaffen. Bei dieser Änderung entsprechend der anliegenden Planzeichnung wird die Darstellung Grünfläche überlagert mit dem Symbol Parkplatz in eine Darstellung Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schulische Einrichtung“ überlagert mit dem Symbol „Parkplatz“ geändert.
Verfahrensstand:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen wurden am 16.11.2020 der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst (Vorlage Nr. 2020/3899). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der Flächennutzungsplanänderung fand in der Zeit vom 18.12.2020 bis 22.01.2021 statt. Die Planunterlagen konnten durch Aushang sowie durch das Internet eingesehen werden.
Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung:
Insgesamt sind keine schriftlichen Äußerungen aus der Öffentlichkeit beim Fachbereich Stadtplanung eingegangen. Vonseiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB überwiegend zustimmende Äußerungen oder die Mitteilung abgegeben, dass keine Betroffenheit besteht. In einer Äußerung eines Leitungsbetreibers wurde auf vorhandene Leitungen und den Schutz der Trassen hingewiesen. Von der oberen Wasserbehörde wurde auf die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie hingewiesen.
Äußerungen im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB sind nicht eingegangen. Vonseiten der Fachbereiche wurden
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB überwiegend zustimmende
Äußerungen oder die Mitteilung abgegeben, dass keine Betroffenheit besteht. Es
sind drei Äußerungen der Fachbereiche bzw. Eigenbetriebe der Stadt eingegangen,
deren in der Äußerung aufgeführten Regelungsbedarfe nicht die
Ebene der Flächennutzungsplanung betreffen. Diese werden im
Baugenehmigungsverfahren beachtet.
Äußerungen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind in Bezug auf die Schutzgüter Klima und Boden eingegangen. Die Hinweise wurden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen wurde am 01.03.2021 der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst (Vorlage Nr. 2021/0362). Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.04.2021 bis 20.05.2021 statt.
Ergebnisse der
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:
Insgesamt sind keine schriftlichen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit beim Fachbereich Stadtplanung eingegangen. Vonseiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB überwiegend zustimmende Stellungnahmen oder die Mitteilung abgegeben, dass keine Betroffenheit besteht. Drei Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bezogen sich nicht auf Inhalte der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes, diese betreffen:
- Hinweise zur Ver- und Entsorgung;
- Informationen und Hinweise zu Leitungstrassen.
Diese Informationen und Hinweise werden im Baugenehmigungsverfahren beachtet. Vonseiten der Fachbereiche wurden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB überwiegend zustimmende Äußerungen oder die Mitteilung abgegeben, dass keine Betroffenheit besteht. Es sind zwei Stellungnahmen der Fachbereiche bzw. Eigenbetriebe der Stadt eingegangen, deren in der Stellungnahme aufgeführten Regelungsbedarfe nicht die Ebene der Flächennutzungsplanung betreffen. Diese werden im Baugenehmigungsverfahren beachtet. Eine Anpassung der Planung gegenüber dem Stand der Offenlage hat nicht stattgefunden.
Weiteres Vorgehen:
Als nächster
Verfahrensschritt soll für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich „Parkplatz - Im Bühl“ vom Rat der Feststellungsbeschluss gefasst
werden. Danach muss noch die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde
erfolgen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen
auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Um den dringenden Bedarf an Auslagerungsflächen für schulische Zwecke erfüllen zu können, sind noch Umbauarbeiten an der Containeranlage notwendig. Eine Voraussetzung des notwendigen Bauantrages ist die genehmigte 23. Flächennutzungsplanänderung. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Maßnahmen, sodass die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus beraten werden sollte.