Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Viersen zur Übernahme der Beihilfesachbearbeitung
Vorlage
2021/0863
Aktenzeichen
110-42-111.0-1-we
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) mit dem Kreis Viersen zum Zwecke der Übernahme der Beihilfesachbearbeitung wird zugestimmt.

2.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung abzuschließen.

3.    Sollten sich im Rahmen der Einbeziehung der Bezirksregierung oder im Laufe der Zusammenarbeit Änderungen bzw. Ergänzungen der ÖRV ergeben, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

I.              Hintergründe

 

Seit 2011 wird die Bearbeitung der Beihilfezahlungen für die städtischen Beamten und Versorgungsempfänger von den Rheinischen Versorgungskassen (RVK) wahrgenommen. Diese Zusammenarbeit mit den RVK wurde mit Wirkung zum 31.12.2021 seitens der Stadtverwaltung Leverkusen gekündigt.

 

Der Hintergrund dafür war im Wesentlichen eine drastische Preissteigerung für die Übernahme der Beihilfesachbearbeitung (Umstellung von Fallpauschalen auf ein Umlageverfahren). Damit einher ging eine Intransparenz im Hinblick auf die tatsächlichen Beihilfeauszahlungen (keine Nennung des ausgezahlten Gesamtbetrags, keine Informationen über die Fallzahlen).

 

Die Kostenentwicklung im Rahmen der Kooperation RVK/LEV stellt sich folgendermaßen dar:

 

 

II.            Neuaufstellung der Beihilfesachbearbeitung

 

Im Rahmen einer Neuaufstellung für die Stadtverwaltung Leverkusen wurden bereits sehr früh Anfragen an andere Kommunen zwecks Kooperation auf dem Gebiet gerichtet:

§  in 2019 im Rahmen des „Ausstiegs“ bei den RVK;

§  in 2020 (Anschreiben an gezielte „erfolgsversprechende“ Kommunen);

§  in 2021 (v. a. Kreise, da diese Beihilfen für „ihre“ Städte/Gemeinden bearbeiten).

 

Im Ergebnis war die Bereitschaft einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Beihilfesachbearbeitung verhalten. Zahlreiche Kommunen haben abgesagt. Ebenfalls konnte eine Kooperation mit der Finanzverwaltung NRW nicht realisiert werden.

 

Der Kreis Viersen hat das günstigste Angebot von den verbleibenden Kommunen (Düsseldorf und Rhein-Kreis-Neuss) abgegeben:

 

Ca. 8.800 Fälle x 22,00 €                            =   194 T €

+ USt (wird voraussichtlich kommen):     =   230 T €

+ Beihilfezahlungen (ca.-Wert):                =5.000 T €

                                                                        =5.230 T € gesamt

 

Die bisherigen Vorgespräche mit dem Kreis Viersen sind sehr positiv. Eine Übernahme zum 01.01.2022 ist möglich. Auch verfügt der Kreis Viersen über das Standard-IT-Produkt „BeihilfeNRWplus“ sowie eine App, über die Anträge gestellt werden können.

 

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ergeben, dass eine Selbstwahrnehmung der Aufgabe „Beihilfesachbearbeitung“ mehr Kosten als die Kooperation für die Stadt Leverkusen verursachen würde (alleine im Kernbetrieb ist die Selbstwahrnehmung um rd. 70 T€ p. a. kostspieliger). Hinzu kommen noch Aufwände für die Einführung und die IT-Lösung. Das einschlägige Software-Produkt des Landes NRW (BeihilfeNRWPlus) ist aktuell nicht zu bekommen, da die diesbezügliche Lizenzpolitik von IT NRW derzeit keine Neukunden zulässt.

 

Die zu Grunde liegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist bereits schon in vergleichbarer Form vom Kreis Viersen verwendet worden und von der Bezirksregierung genehmigt. Die Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung sind ebenfalls schon zwischen Viersen und Partnern zum Einsatz gekommen (Standard Arbeitskreis Datenschutz Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)/Verbandskommunen).

 

 

III.           Fazit

 

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Kreis Viersen zur Übernahme der Beihilfesachbearbeitung für die städtischen Bediensteten ist für Leverkusen die wirtschaftlichste Lösung und die zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung effektivste.

 

Es wird geschätzt, dass sich – in Abhängigkeit von den tatsächlichen künftigen Beihilfezahlungen – gegenüber dem bisherigen Kooperationspartner (RVK) ein jährliches Einsparvolumen von ca. zwei Mio. € ergibt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand: ca. 1,9 Mio. € (je nach tatsächlichem Beihilfeaufwand)

Sachkonto 504100, Kostenstelle 119999 (Verteilung über alle Produkte)

Außerdem Entlastung Beihilferückstellung Passive

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund des noch internen Abstimmungsbedarfes war es leider nicht möglich, die Vorlage früher fertigzustellen. Da eine Beschlussfassung noch in der August-Sitzung des Rates befürwortet wird, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.