Beschlussentwurf:
1.
Dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) mit dem Kreis Viersen zum Zwecke der
Übernahme der Beihilfesachbearbeitung wird zugestimmt.
2.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
Vereinbarung abzuschließen.
3. Sollten sich im Rahmen der Einbeziehung der Bezirksregierung oder im Laufe der Zusammenarbeit Änderungen bzw. Ergänzungen der ÖRV ergeben, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
I. Hintergründe
Seit 2011 wird die Bearbeitung der Beihilfezahlungen für die städtischen Beamten und Versorgungsempfänger von den Rheinischen Versorgungskassen (RVK) wahrgenommen. Diese Zusammenarbeit mit den RVK wurde mit Wirkung zum 31.12.2021 seitens der Stadtverwaltung Leverkusen gekündigt.
Der Hintergrund dafür war im Wesentlichen eine drastische Preissteigerung für die Übernahme der Beihilfesachbearbeitung (Umstellung von Fallpauschalen auf ein Umlageverfahren). Damit einher ging eine Intransparenz im Hinblick auf die tatsächlichen Beihilfeauszahlungen (keine Nennung des ausgezahlten Gesamtbetrags, keine Informationen über die Fallzahlen).
Die Kostenentwicklung im Rahmen der Kooperation RVK/LEV stellt sich folgendermaßen dar:
II. Neuaufstellung der Beihilfesachbearbeitung
Im Rahmen einer Neuaufstellung für die Stadtverwaltung Leverkusen wurden bereits sehr früh Anfragen an andere Kommunen zwecks Kooperation auf dem Gebiet gerichtet:
§ in 2019 im Rahmen des „Ausstiegs“ bei den RVK;
§ in 2020 (Anschreiben an gezielte „erfolgsversprechende“ Kommunen);
§ in 2021 (v. a. Kreise, da diese Beihilfen für „ihre“ Städte/Gemeinden bearbeiten).
Im Ergebnis war die Bereitschaft einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Beihilfesachbearbeitung verhalten. Zahlreiche Kommunen haben abgesagt. Ebenfalls konnte eine Kooperation mit der Finanzverwaltung NRW nicht realisiert werden.
Der Kreis Viersen hat das günstigste Angebot von den verbleibenden Kommunen (Düsseldorf und Rhein-Kreis-Neuss) abgegeben:
Ca. 8.800 Fälle x 22,00 € = 194 T €
+ USt (wird voraussichtlich kommen): = 230 T €
+ Beihilfezahlungen (ca.-Wert): =5.000
T €
=5.230
T € gesamt
Die bisherigen
Vorgespräche mit dem Kreis Viersen sind sehr positiv. Eine Übernahme zum
01.01.2022 ist möglich. Auch verfügt der Kreis Viersen über das Standard-IT-Produkt
„BeihilfeNRWplus“ sowie eine App, über die Anträge gestellt werden können.
Eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ergeben, dass eine Selbstwahrnehmung der
Aufgabe „Beihilfesachbearbeitung“ mehr Kosten als die Kooperation für die Stadt
Leverkusen verursachen würde (alleine im Kernbetrieb ist die Selbstwahrnehmung
um rd. 70 T€ p. a. kostspieliger). Hinzu kommen noch Aufwände für die
Einführung und die IT-Lösung. Das einschlägige Software-Produkt des Landes NRW
(BeihilfeNRWPlus) ist aktuell nicht zu bekommen, da die diesbezügliche
Lizenzpolitik von IT NRW derzeit keine Neukunden zulässt.
Die zu Grunde
liegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist bereits schon in vergleichbarer
Form vom Kreis Viersen verwendet worden und von der Bezirksregierung genehmigt.
Die Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung sind ebenfalls schon zwischen
Viersen und Partnern zum Einsatz gekommen (Standard Arbeitskreis Datenschutz Kommunales
Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)/Verbandskommunen).
III.
Fazit
Der Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Kreis
Viersen zur Übernahme der Beihilfesachbearbeitung für die städtischen
Bediensteten ist für Leverkusen die wirtschaftlichste Lösung und die zur
Sicherstellung der Aufgabenerfüllung effektivste.
Es wird
geschätzt, dass sich – in Abhängigkeit von den tatsächlichen künftigen Beihilfezahlungen
– gegenüber dem bisherigen Kooperationspartner (RVK) ein jährliches Einsparvolumen von ca. zwei Mio. € ergibt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr: 2022
Personal-/Sachaufwand: ca. 1,9 Mio. € (je nach tatsächlichem Beihilfeaufwand)
Sachkonto 504100,
Kostenstelle 119999 (Verteilung über alle Produkte)
Außerdem Entlastung
Beihilferückstellung Passive
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des noch internen Abstimmungsbedarfes war es leider nicht möglich, die Vorlage früher fertigzustellen. Da eine Beschlussfassung noch in der August-Sitzung des Rates befürwortet wird, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.