Beschlussentwurf:

 

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks III stimmt der Planung zur Umgestaltung der Außenanlagen der Grundschule Morsbroicher Straße zu. Die Kosten werden auf 1.330.000 Euro festgesetzt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses hat der Rat der Stadt Leverkusen am 18.02.2019 mit der Vorlage Nr. 2018/2646 beschlossen, dass die Grundschule Morsbroicher Straße als 3-zügige Grundschule des Gemeinsamen Lernens geführt wird und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Ausbaukonzept zu erarbeiten. Dies erfolgte mit dem Planungsbeschluss Nr. 2019/3123, der in der Sitzung am 28.11.2019 der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III einstimmig beschlossen wurde. Nach Erstellung des neuen Schulgebäudes und der Mensa werden die Außenanlagen mit den von der Oulustraße aus erreichbaren fünf Stellplätzen, dem neuen zentralen Spielbereich, den befestigten Wege- und Fahrflächen sowie den Vegetationsflächen ausgebaut.

 

Durch die Neugestaltung des Schulhofes entstehen umfangreiche neue Vegetations-flächen mit 21 neuen Baumstandorten. Der Wurzelraum der vorhandenen Bäume wird partiell durch Entsiegelung von befestigten Flächen, die Verwendung von wasserdurchlässigen und wassergebundenen Wegebelägen und den Einbau von durchwurzelungsfähigem Tragschichtmaterial verbessert. Für alle zu rodenden Bäume werden Ersatzpflanzungen vorgenommen.

 

Die Dächer der Mensa und des neuen Schulgebäudes werden mit einer extensiven Dachbegrünung versehen. So kann Regenwasser gespeichert, die Raumtemperatur gesenkt und die Luftqualität verbessert werden. Die geplante partielle Fassadenbegrünung an nicht mit Fenstern versehenen Außenwänden trägt ebenfalls zur Klimaverbesserung bei.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung, die wasserdurchlässigen und wassergebundenen Wegebeläge, die Schotterrasenflächen und die Vegetationsflächen bewirken, dass ein Großteil des Regenwassers dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden kann. Zum Erhalt und Schutz der Artenvielfalt werden gebietsheimische Pflanzen eingesetzt, um so einen vielfältigen Lebensraum im Hinblick auf die Biodiversität zu schaffen, zu erhalten und zu fördern.

 

Die Ökobilanz schließt deutlich positiv ab. Eine ausführliche, chronologische Beschreibung der Baumaßnahme und Übersichtspläne sind in der Anlage beigefügt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65030170011095 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.333 000 € (Ausbau in den Jahren 2022 bis 2024, Mittelverteilung in Abhängigkeit vom Baufortschritt der Hochbaumaßnahme – siehe auch Vorlage- Nr. 2021/0878)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle des Fachbereich 65

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein