Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks III stimmt der Planung zur Umgestaltung der Außenanlagen der Grundschule Morsbroicher Straße zu. Die Kosten werden auf 1.330.000 Euro festgesetzt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses hat der Rat der Stadt
Leverkusen am 18.02.2019 mit der Vorlage Nr. 2018/2646 beschlossen, dass die Grundschule
Morsbroicher Straße als 3-zügige Grundschule des Gemeinsamen Lernens geführt
wird und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Ausbaukonzept zu
erarbeiten. Dies erfolgte mit dem Planungsbeschluss Nr. 2019/3123, der in der
Sitzung am 28.11.2019 der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III einstimmig
beschlossen wurde. Nach Erstellung des
neuen Schulgebäudes und der Mensa werden die Außenanlagen mit den von der
Oulustraße aus erreichbaren fünf Stellplätzen, dem neuen zentralen
Spielbereich, den befestigten Wege- und Fahrflächen sowie den
Vegetationsflächen ausgebaut.
Durch die Neugestaltung des Schulhofes entstehen umfangreiche neue Vegetations-flächen mit 21 neuen Baumstandorten. Der Wurzelraum der vorhandenen Bäume wird partiell durch Entsiegelung von befestigten Flächen, die Verwendung von wasserdurchlässigen und wassergebundenen Wegebelägen und den Einbau von durchwurzelungsfähigem Tragschichtmaterial verbessert. Für alle zu rodenden Bäume werden Ersatzpflanzungen vorgenommen.
Die Dächer der Mensa und des neuen Schulgebäudes werden mit einer extensiven Dachbegrünung versehen. So kann Regenwasser gespeichert, die Raumtemperatur gesenkt und die Luftqualität verbessert werden. Die geplante partielle Fassadenbegrünung an nicht mit Fenstern versehenen Außenwänden trägt ebenfalls zur Klimaverbesserung bei.
Die Dach- und Fassadenbegrünung, die
wasserdurchlässigen und wassergebundenen Wegebeläge, die Schotterrasenflächen
und die Vegetationsflächen bewirken, dass ein Großteil des Regenwassers dem
natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden kann. Zum Erhalt und Schutz
der Artenvielfalt werden gebietsheimische Pflanzen eingesetzt, um so einen
vielfältigen Lebensraum im Hinblick auf die Biodiversität zu schaffen, zu
erhalten und zu fördern.
Die Ökobilanz schließt deutlich positiv ab. Eine ausführliche, chronologische Beschreibung der Baumaßnahme und Übersichtspläne sind in der Anlage beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 65030170011095 Finanzposition/en: 783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.333 000 € (Ausbau in den Jahren 2022
bis 2024, Mittelverteilung in Abhängigkeit vom Baufortschritt der
Hochbaumaßnahme – siehe auch Vorlage- Nr. 2021/0878)
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle des
Fachbereich 65
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |