- Modifizierte Richtlinien
Der Beschlussentwurf
wird wie folgt geändert:
1) Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Einführung zweier Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf für den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes City Leverkusen. Diese umfasst einen Verfügungsfonds auf der Grundlage der Ziffer 14 der „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen“ (FRL Stadterneuerung 2008) sowie einen Verfügungsfonds auf der Grundlage der Ziffer 17 der FRL Stadterneuerung 2008.
2) Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die modifizierte „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 14 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ (kurz: Cityfonds) in Höhe von 200.000 Euro (siehe Anlage 1 der Vorlage) und beauftragt die Verwaltung, den Fachbereich Stadtplanung (FB 61), mit der Umsetzung.
3) Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die modifizierte „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf gem. Ziffer 17 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ (kurz: Bürgerfonds) in Höhe von 200.000 Euro (siehe Anlage 2 der Vorlage) und beauftragt die Verwaltung, die Fachbereiche Soziales (FB 50) und Kinder und Jugend (FB 51), mit der Umsetzung.
4) Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beauftragt die Verwaltung, die Fachbereiche Stadtplanung (FB 61), Soziales (FB 50) und Kinder und Jugend (FB 51), der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Protokolle jeder Beiratssitzung sowie eine fortlaufende Projektübersicht zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus erfolgt unterjährig eine regelmäßige Berichtserstattung (Evaluation) in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Vorlage Nr. 2021/1237 wurde erstmalig in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 31.01.2022 beraten. Die Vorlage wurde vertagt, da zunächst in einem gemeinsamen Abstimmungstermin zwischen Verwaltung und Politik offene Fragen und Anregungen besprochen werden sollten. Dieser Abstimmungstermin fand am 03.03.2022 statt.
Auf Basis der besprochenen Punkte wurden die Richtlinien hinsichtlich folgender Punkte angepasst:
- Qualifizierte 2/3-Mehrheit bei Budgetüberschreitung, Ziff. 6.3.,
- Ergänzung der stimmberechtigten Mitglieder des Beirats des Cityfonds um einen Vertreter/eine Vertreterin des Centermanagements der Rathaus-Galerie Leverkusen (ECE Group GmbH & Co. KG), Ziff. 10.4.,
- Streichung des Begriffs „mindestens“ bei der Vertretungsregelung in der Beiratszusammensetzung, Ziff. 10.7.,
- Präzision der Angaben zu beachtender Fristen bei der Einreichung von Verwendungsnachweisen sowie der Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel, Ziff. 13.6 und 13.8.
Zudem wurde in dem Beschlussentwurf die Informations- und Berichtspflicht seitens der Verwaltung gegenüber der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I aufgenommen (Punkt 4).
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Verfügungsfonds nach Ziff. 14 der
Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008
(sog. Cityfonds)
FB 61:
Produkt: PN0905 Sachkonto: 526100,
Aufwendungen für die Maßnahme: 200.000 €,
davon in:
2022: 50.000 €,
2023: 50.000 €,
2024: 50.000 €,
2025: 50.000 €.
Erträge für die Maßnahme: 160.000 €, davon
in:
2022: 40.000 €,
2023: 40.000 €,
2024: 40.000 €,
2025: 40.000 €.
Verfügungsfonds nach Ziff. 17 der
Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008
(sog. Bürgerfonds)
FB 50:
Produkt: PN0525 Sachkonto: 526100,
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €,
davon in:
2022: 24.000 €,
2023: 24.000 € (Ansatzanpassung auf 26.000 €
mit der Mittelanmeldung 2023),
2024: 24.000 € (Ansatzanpassung auf 25.000 €
mit der Mittelanmeldung 2023),
2025: 24.000 € (Ansatzanpassung auf 25.000 €
mit der Mittelanmeldung 2023).
Erträge für die Maßnahme: 80.000 €, davon
in:
2022: 20.000 €,
2023: 20.000 €,
2024: 20.000 €,
2025: 20.000 €.
FB 51:
Produkt: PN0615 Sachkonto: 531800,
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €,
davon in:
2022: 25.000 €,
2023: 25.000 €,
2024: 25.000 €,
2025: 25.000 €.
Erträge für die Maßnahme: 80.000 €, davon
in:
2022: 20.000 €,
2023: 20.000 €,
2024: 20.000 €,
2025: 20.000 €.
Fördermittel beantragt: Nein Ja 80 %
Fördermittel bewilligt: Zuwendungsbescheid-Nr. 05_42_21
Name Förderprogramm: Städtebauförderung
Ratsbeschluss vom 01.10.2018 zur Vorlage Nr.
2018/2400.
Beantragte Förderhöhe: 320.000 €.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Nach Vertagung der Vorlage Nr. 2021/1237 in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 31.01.2022 fand am 03.03.2022 ein Abstimmungstermin zwischen Politik und Verwaltung statt. Auf Basis dessen wurden die Richtlinien für den Cityfonds und den Bürgerfonds modifiziert. Der Beschluss der modifizierten Richtlinien muss nun zeitnah erfolgen, damit die Verfügungsfonds den Akteuren unverzüglich zur Verfügung stehen.