Beschlussentwurf:

 

1.    Der Planung zur Erneuerung der Rad- und Gehwegflächen Bensberger Straße zwischen Saarstraße und Ortsgrenze Bergische Gladbach Schildgen wird zugestimmt.

 

2.    Der Planung von zwei Überquerungshilfen über die Bensberger Straße in Höhe der ausgeschilderten Wanderwege wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Zu Beschlusspunkt 1: Erneuerung der Rad- und Gehwegflächen Bensberger Straße zwischen Saarstraße und Ortsgrenze Bergisch Gladbach, Schildgen

 

Ausgangslage:

Bezüglich der zunehmenden Verkehrsprobleme, die sich u. a. durch Stauerscheinungen und erhöhte Lärm- und Abgasemissionen auszeichnen, wurde die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist die Attraktivierung und Förderung des Radverkehrs in Leverkusen.

 

Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes des Geh- und Radwegs auf der Bensberger Straße zwischen der Stadtgrenze zu Bergisch Gladbach Schildgen und der Saarstraße soll eine Erneuerung der Geh- und Radwegflächen erfolgen. Bedingt durch das Alter des Geh- und Radwegs und durch den Wurzeleinwuchs von Bäumen der angrenzenden Waldflächen ist eine grundhafte Erneuerung aufgrund der vorliegenden Schäden erforderlich.

 

Vorhandener Geh- und Radweg:

Der Radweg Bensberger Straße ist Teil der städtischen Radwegroute 4, Bergisch Gladbach - Monheim. Im Bereich zwischen der Stadtgrenze Bergisch Gladbach, Schildgen bis zur Einmündung Am Scherfenbrand ist die nördliche Seite von privatem Wald umgeben, die südliche Seite von Bebauung, einer Grundschule, sowie ebenfalls von privatem Wald.

 

Auf der nördlichen Seite befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 1,80 m, der Plattenbelag ist schadhaft und es gibt teilweise optische Einengungen durch Grünwuchs. Ab der Einmündung Am Scherfenbrand gibt es auf der nördlichen Seite einen getrennten Rad- und Gehweg, wobei der Radweg ca. 1,50 m und der Gehweg ca. 1,70 m breit ist. Der Radweg hat einen schadhaften Asphaltbelag und der Gehweg ist ca. 50 cm mit Laub und Erde verdeckt.

 

Auf der südlichen Seite ist der Radweg ab der Saarstraße auf den ersten ca. 600 m ca. 2,20 m breit mit schadhaftem Plattenbelag und der Gehweg ca. 1,80 m breit mit teilweisen Wurzelschäden. Auf den weiteren ca. 600 m bis zur Stadtgrenze befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der ca. 2,20 m breit ist und ebenfalls einen schadhaften Plattenbelag aufweist.

 

Planung des Geh- und Radwegs:

Die vorhandene Fahrbahnbreite von 7 m, die sich aus 2 Fahrspuren mit jeweils einer Breite von 3,50 m ergibt, wird auf ganzer Strecke beibehalten, da es sich um eine stark befahrene Verbindungsstraße handelt, auf der auch LKW/LKW- bzw. Bus/LKW-Begegnungsverkehr ohne Einschränkung möglich sein muss. Durch die Fahrbahnbreite von 7 m und die zur Verfügung stehenden städtischen Flächen ergeben sich die geplanten Rad- und Gehwegbreiten. Als Oberflächenbefestigung wird auf gesamter Länge aufgrund der überwiegenden Außerortslage und der besseren Befahrbarkeit für Radfahrende Asphaltbeton vorgesehen.

 

Planungsabschnitt zwischen Saarstraße und Einmündung Am Scherfenbrand:

Im diesem Abschnitt ist auf beiden Seiten ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,20 geplant. Auf der südlichen Seite in Höhe der Einmündung Am Scherfenbrand soll eine Bordabsenkung erfolgen, um neue Fahrbeziehungen für den Radverkehr zu ermöglichen.

 

 

Planungsabschnitt zwischen der Einmündung Am Scherfenbrand und dem westlichen Wanderweg:

In diesem Abschnitt ist auf der südlichen Seite ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,20 m bis zur Bushaltestelle Waldschule und ab da mit einer Breite von 2,20 m geplant. Es wird an 2 Stellen punktuelle Engstellen auf 1,60 m geben, um die vorhandenen Bäume zu erhalten. Der Bereich der Bushaltestelle wird wie im Bestand eine Breite von 2,20 m haben.

 

Auf der nördlichen Seite, an der keine Wohnbebauung vorhanden ist, wird der vorhandene Geh- und Radweg durch einen reinen Radweg mit einer Breite von 1,80 m ersetzt. Der in diesem Abschnitt ohnehin geringe Fußgängerverkehr wird auf der südlichen Seite geführt und kann die Bensberger Straße über die vorhandene Lichtsignalanlage und die geplanten Überquerungshilfen (Beschlusspunkt 2) überqueren.

 

 

Planungsabschnitt zwischen dem westlichen Wanderweg und der Stadtgrenze Bergisch Gladbach Schildgen:

Im diesem Abschnitt ist auf der südlichen Seite ebenfalls ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,20 m und auf der nördlichen Seite ein Radweg mit einer Breite von 1,80 m geplant.

 

 

 

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die Erneuerung des Geh- und Radweges im Bereich der Bensberger Straße belaufen sich auf ca. 380.000 €. Bei diesem Ausbauabschnitt fallen keine Anliegerbeiträge an. Im Jahr 2021 wurde ein Einplanungsantrag gemäß der Förderrichtlinie Nahmobilität bei der Bezirksregierung Köln gestellt.

 

Weiteres Vorgehen:

Nach einer positiven Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung erstellt sowie ein Finanzierungsantrag gestellt. Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides ist die Umsetzung für 2023 geplant.

 

Zu Beschlusspunkt 2: Einrichtung von zwei Überquerungshilfen über die Bensberger Straße in Höhe der ausgeschilderten Wanderwege

 

Mit dem Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 11.03.2021 (Vorlage Nr. 2021/481) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Überquerungshilfe auf der Bensberger Straße, östlich der Waldschule zu prüfen. Damit soll die Verbindung des Wanderweges zwischen Dhünnberg und Hummelsheim verbessert werden. Die Bensberger Straße wird von zwei Wanderwegen gekreuzt. Aufgrund der beiden vorhandenen Wegeverbindungen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, auch an der zweiten Kreuzung eines Wanderweges eine Querungshilfe vorzusehen.

 

Planung:

An beiden Stellen ist jeweils eine bauliche Mittelinsel mit Aufstellfläche für zu Fuß Gehende und Radfahrende geplant. Um die notwendige Fahrbahnbreite für eine zusätzliche Mittelinsel zu schaffen, muss an der westlichen Mittelinsel der nördliche Fahrbahnrand um ca. 1,70 m und an der östlichen Mittelinsel auf beiden Seiten der Fahrbahnrand geringfügig (ca. 0,60 bzw. 0,90 m) verschwenkt werden.

 

Die Aufstellfläche der westlichen Mittelinsel (Nähe der Waldschule) hat eine Breite von 2,50 m und eine Länge von 4,70 m. Die Aufstellfläche der östlichen Mittelinsel hat eine Breite von 2,50 m und eine Länge von 7 m. Hierzu wird es weitere Abstimmungsgespräche zum Baumbestand mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des privaten Waldes sowie dem zuständigen Förster geben. Die Andienung der Wege durch gelegentliche Forstfahrzeuge bleibt erhalten.

 

Kosten:

Die Kosten der Herstellung der beiden Überquerungshilfen belaufen sich auf insgesamt ca. 70.000 €.

 

Grunderwerb:

Da das städtische Flurstück keine Aufweitung der Fahrbahn ermöglicht, ist für die Einrichtung beider Überquerungshilfen Grunderwerb erforderlich.

 

Weiteres Vorgehen:

Nach einer positiven Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung erstellt, sowie ein Finanzierungsantrag gestellt. Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides und nach erfolgtem Grunderwerb ist die Umsetzung für 2023 geplant.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66431205021163 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 450.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 15.000 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da noch einige Detailfragen zu klären waren, konnte die Vorlage nicht frühzeitiger fertig gestellt werden. Um eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus zu erreichen, um die Folgemaßnahmen zeitnah in die Wege leiten zu können, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.