Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die in der Anlage 1 der Vorlage dargestellte Änderung des § 8 der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
1. Ist-Zustand
Im Jahr 2015 wurden die ersten alternativen elektronischen Parksysteme in Leverkusen eingeführt. Neben dem zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen System „Park-O-Pin“ waren sodann auch EasyPark und Sunhill Technologies (heute PayByPhone) in Leverkusen vertreten.
Während man zum Zeitpunkt der Einführung der alternativen Zahlsysteme (Handyparken) davon ausging, dass eine minutengenaue Abrechnung möglich sein wird, zeigt die Praxis jedoch, dass dies, ähnlich wie an den im Stadtgebiet von Leverkusen installierten Parkscheinautomaten, nicht der Fall ist.
Derzeit weichen die Tarife der jeweiligen Firmen des
Handyparkens, die seitens der aktuellen Gebührenordnung
über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten
öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen eingeführt wurden,
stark von den Tarifen an den Parkscheinautomaten ab (+10 % Aufschlag bei der
Nutzung von alternativen elektronischen Zahlsystemen). Dieser Aufschlag wurde
seinerzeit erhoben, da die Betreibenden von Handy-Parksystemen damals von der jeweiligen
Kommune eine Servicegebühr verlangten. Leverkusen hat, um eine kostenneutrale
Einführung zu ermöglichen, keine Servicegebühr gezahlt, sondern den Betreibenden
über die höheren Parkgebühren eine Ausgleichsmöglichkeit geschaffen. Zusätzlich
zu dem ohnehin schon höheren Tarif zahlt der Nutzende aktuell noch die
jeweiligen Servicegebühren der einzelnen Firmen, sodass die Nutzung zum
jetzigen Zeitpunkt sehr unattraktiv für viele Autofahrer*innen ist.
2. Vorgesehene Maßnahmen der
Verkehrsüberwachung
Der § 8 der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen soll analog der jeweiligen Tarife an den städtischen Parkscheinautomaten angepasst werden, d. h., die Parkgebühren werden für die Nutzenden von alternativen Zahlsystemen angeglichen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung dieser Vorlage werden keine
Haushaltsmittel benötigt. Die Anpassung der Tarife für die Benutzung von
alternativen elektronischen Parksystemen (Handyparken) trägt bei hoher
Akzeptanz in der Bevölkerung dazu bei, dass die Anzahl der Leerungen der
vorhandenen Parkscheinautomaten im Stadtgebiet sinkt und die hiermit
verbundenen Kosten sowie Kosten für etwaige Reparaturen an den Parkscheinautomaten
minimiert werden können.
3.1 Einnahmeveränderungen
Die mit den vorgesehenen Maßnahmen
verbundenen Einnahmeveränderungen sind aufgrund der ungewissen
Fallzahlenentwicklung schwer zu kalkulieren. Derzeit liegt die Nutzung von
alternativen elektronischen Zahlsystemen in Leverkusen bei ca. 1 % der
Gesamteinnahmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Anteil an „Handyparkenden“
auf 5 bis 10 % ansteigt, sofern die zu zahlenden Tarife nicht von den Tarifen
an den Parkscheinautomaten abweichen.
4. Fazit
Zusammenfassend dargestellt beinhalten die
geplanten Maßnahmen
-
eine Gleichstellung der
Tarife an den Parkscheinautomaten zu den alternativen Zahlsystemen
(Gleichbehandlungsgrundsatz),
-
Attraktivitätssteigerung
für weitere potenzielle Handyparkanbietende, die ihren Service in Leverkusen
anbieten wollen,
-
Steigerung der Nutzung
von alternativen Zahlsystemen auch im Hinblick auf eine kontaktlose
Zahlungsmethode (Corona),
-
Leistung eines Beitrages
zur Digitalisierung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |