Betreff
Änderung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen
Vorlage
2022/1613/1
Aktenzeichen
363-03-deu
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die in der Anlage 1 der Vorlage dargestellte Änderung des § 8 der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                            Molitor

Begründung:

 

Diese Vorlage ersetzt die Ursprungsvorlage Nr. 2022/1613.

 

1. Ist-Zustand

Im Jahr 2015 wurden die ersten alternativen elektronischen Parksysteme in Leverkusen eingeführt. Neben dem zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen System „Park-O-Pin“ waren sodann auch Easypark und Sunhill Technoligies (heute PaybyPhone) in Leverkusen vertreten. Während man zum Zeitpunkt der Einführung der alternativen Zahlsysteme (Handyparken) davon ausging, dass eine minutengenaue Abrechnung möglich sein würde, zeigt die Praxis jedoch, dass dies, ähnlich wie an den im Stadtgebiet von Leverkusen installierten Parkscheinautomaten, nicht der Fall ist.

 

Derzeit weichen die Tarife der jeweiligen Handyparkanbietenden, die seitens der aktuellen Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen eingeführt wurden, stark von den Tarifen an den Parkscheinautomaten ab, da diese bei der letzten Änderung der Gebührenordnung im Jahr 2020 nicht mit angepasst wurden.

 

2. Vorgesehene Maßnahmen der Verkehrsüberwachung

Der § 8 der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen soll analog der jeweiligen Tarife an den städtischen Parkscheinautomaten angepasst werden, d. h., die Parkgebühren werden für die Nutzenden von alternativen Zahlsystemen angeglichen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung dieser Vorlage werden keine Haushaltsmittel benötigt. Die Anpassung der Tarife für die Benutzung von alternativen elektronischen Parksystemen (Handyparken) trägt bei hoher Akzeptanz in der Bevölkerung dazu bei, dass die Anzahl der Leerungen der vorhandenen Parkscheinautomaten im Stadtgebiet sinkt und die hiermit verbundenen Kosten sowie Kosten für etwaige Reparaturen an den Parkscheinautomaten minimiert werden können.

 

3.1 Einnahmeveränderungen

Die mit den vorgesehenen Maßnahmen verbundenen Einnahmeveränderungen sind aufgrund der ungewissen Fallzahlenentwicklung schwer zu kalkulieren. Derzeit liegt die Nutzung von alternativen elektronischen Zahlsystemen in Leverkusen bei ca. 1 % der Gesamteinnahmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Anteil an „Handyparkern“ auf 5 bis 10 % ansteigt, sofern die zu zahlenden Tarife nicht von den Tarifen an den Parkscheinautomaten abweichen.

 

4. Fazit

Zusammenfassend dargestellt beinhalten die geplanten Maßnahmen

 

-       eine Gleichstellung der Tarife an den Parkscheinautomaten zu den alternativen Zahlsystemen (Gleichbehandlungsgrundsatz),

-       Attraktivitätssteigerung für weitere potenzielle Handyparkanbietende, welche ihren Service in Leverkusen anbieten wollen,

-       Steigerung der Nutzung von alternativen Zahlsystemen auch im Hinblick auf eine kontaktlose Zahlungsmethode (Corona),

-       Leistung eines Beitrages zur Digitalisierung.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein