Beschlussentwurf:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmung gemäß § 6
Straßen- und Wegegesetz für folgende Straßen:
1.
Edith-Weyde-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,
2. Fontanestraße
als Gemeinde-/Anliegerstraße,
3. Bertha-von-Suttner-Straße
(inklusive Stichstraßen) als Gemeinde-/Anliegerstraße,
4.
Elisabeth-Langgässer-Straße (Flurstück 73) als Gemeinde-/Anliegerstraße.
Der Weg von der
Edith-Weyde-Straße in Richtung der DB-Unterführung/Beamtenkolonie wird als
sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,
gewidmet.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Für die neue
Feuerwache wurde die Edith-Weyde-Straße von der Firma Bayer erworben und 2018
ausgebaut. Nach Abschluss des letzten Grunderwerbs im Mai 2022 kann die
formelle Widmung entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans 11/I erfolgen.
Im Zusammenhang mit
dem Bebauungsplan wurden auch die Einmündungen der Fontanestraße und des
Kurtekottenwegs angepasst. Dabei ist aufgefallen, dass die Straßen in der 1958
begonnenen Siedlung südlich des Willy-Brandt-Rings nicht als gewidmet gelten
können. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Straßen- und Wegegesetzes waren
die Straßen noch nicht fertiggestellt. Es sind Teile erst zwischen 1964 und
1966 erworben worden. Die Übernahme des II. Bauabschnitts der
Bertha-von-Suttner-Straße erfolgte erst 1965. Hierzu gehörte auch der Teil der
Elisabeth-Langgässer-Straße, die bis 1977 Teil der Bertha-von-Suttner-Straße
war. Zur Klarstellung soll daher auch die Widmung der Straßen in dieser
Siedlung erfolgen. Alle Straßen werden als Gemeinde-/
Anliegerstraßen eingestuft.
Der neue, ebenfalls im Bebauungsplan enthaltene Rad-/Gehweg von der Edith-Weyde-Straße in Richtung der Unterführung zur Beamtenkolonie, ist als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf Rad- und Fußgängerverkehr, zu widmen.
Im Anlageplan sind die Verkehrsflächen farbig dargestellt und mit den Nummern des Beschlussentwurfs versehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |