Betreff
Bebauungsplan Nr. 268/III "Neuboddenberg - südlich Berliner Straße"
- Antrag auf Einleitung
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
- Aufstellungsbeschluss Änderung Flächennutzungsplan
Vorlage
2022/1840
Aktenzeichen
613/26-268/III-Fri
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Dem Antrag auf Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens und eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich „Neuboddenberg – südlich Berliner Straße“ wird zugestimmt.

 

2.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB im förmlichen Verfahren beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 268/III „Neuboddenberg – südlich Berliner Straße“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Steinbüchel, Flur 26, und beinhaltet die Flurstücke 21, 392, 399, 418 - 424, 484. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 268/III die Änderung des Flächennutzungsplans in einem Parallelverfahren durchzuführen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                         In Vertretung

Deppe                                                                    Lünenbach

Begründung:

 

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, seine Grundstücke Gemarkung Steinbüchel, Flur 26, Flurstücke 21, 418 - 424, als Bauland zu entwickeln und ist auch bereit, die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen. Dazu beantragt er die Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens sowie eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich „Neuboddenberg - südlich Berliner Straße“. Die Fläche ist bereits Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 2030+ (Anlage 4).

 

Das Gebiet liegt südlich der Berliner Straße, direkt an einer Bushaltestelle, in Neuboddenberg im Stadtteil Steinbüchel, nahe dem Einmündungsbereich zum Krummen Weg. Das Gebiet ist ca. 9800 m² groß. Das Gebiet ist im aktuellen Regionalplan der Bezirksregierung Köln als allgemeiner Freiraum dargestellt. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet je hälftig als Wohnbaufläche und als Fläche für die Landwirtschaft dar. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans. Es besteht daher auch die Möglichkeit, über eine Bauvoranfrage für den Bereich einer gedachten ersten Baureihe entlang der Berliner Straße eine Baumöglichkeit gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu prüfen. Ein positives Ergebnis kann nicht ausgeschlossen werden.

 

Gegenüber einem Bebauungsplanverfahren besteht im Falle einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauvorbescheids keine Möglichkeit für die Verwaltung, gemäß § 9 BauGB Festsetzungen in Bezug auf bauliche Ausnutzung, Gestaltung oder Klimaschutz u. a. zu treffen. Dies wäre nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens möglich. Bei entsprechendem Zuschnitt der Grundstücke würden sich hier im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens für das gesamte Gebiet voraussichtlich ca. 30 - 40 Wohneinheiten realisieren lassen und es wären alle Steuerungsmöglichkeiten gem. § 9 BauGB gegeben.

 

Aufgrund des angespannten Wohnraumbedarfs sowie der günstigen Rahmenbedingungen des Standorts wird aus Sicht des Fachbereichs Stadtplanung (FB 61) empfohlen, den o. g. Anträgen auf ein Bebauungsplanverfahren zuzustimmen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein