Betreff
Gewährung einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Leverkusen zugunsten der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) aufgrund eines für die Finanzierung der Fassadensanierung des Gebäudes 7 benötigten Investitionskredits
Vorlage
2022/1886
Aktenzeichen
020-01-42-08-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für die KLS eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 1,272 Mio. € für einen zur Finanzierung der Fassadensanierung des Gebäudes 7 benötigten Investitionskredit.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Molitor

Begründung:

 

Die KLS beabsichtigt, die Fassadensanierung des Gebäudes 7 über einen langfristigen Investitionskredit zu finanzieren. Hierfür benötigt die KLS eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 1,272 Mio. €. Das Projekt ist im Wirtschaftsplan 2022 etatisiert und wurde vom Aufsichtsrat der KLS bewilligt. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Projektbeschreibung (Anlage).

 

Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als 80 % der Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilferecht erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut. Aufgrund dessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der Darlehenssumme keine staatliche Beihilfe dar. Das Darlehen kann somit in voller Höhe verbürgt werden.

 

Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich der Befassung mit der Thematik Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist. Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft wird der Bezirksregierung daher unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.

 

Es ist beabsichtigt, die Kreditaufnahme für die Finanzierung der Fassadensanierung des Gebäudes 7, inkl. der Bürgschaftserklärung, unmittelbar nach Beendigung des Anzeigeverfahrens zu den wirtschaftlichsten Konditionen herbeizuführen. Die dann erst vorliegenden Vertragsbestandteile werden zusammen mit der Bürgschaftserklärung der Bezirksregierung ausgehändigt.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Verwaltung wurden die für die Erstellung der Vorlage notwendigen Informationen erst mit E-Mail vom 15.11.2022 zur Verfügung gestellt. Somit konnte die Vorlage erst jetzt kurzfristig erstellt werden und wird erst zum Nachtragstermin eingereicht. Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 12.12.2022 notwendig, um die weiteren Schritte zeitnah einleiten zu können.