- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 39/I „Manfort - IPL-Kita,“ einschließlich Begründung, wird zugestimmt.
2. Der Entwurf ist mit diesem Beschluss und der beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage, öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 30 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch – (BauGB).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des Plangebiets:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans V 39/I „Manfort - IPL-Kita“
befindet sich im Stadtteil Manfort, westlich der Straße „Hemmelrather Hof“ sowie
nordwestlich der Hans-Gerhardt-Straße. Er umfasst in der Gemarkung
Wiesdorf, Flur 30, das Flurstück 319. Der Bereich ist
privates Eigentum des Investors.
Anlass/Ziele und Zwecke der Planung:
Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 39/I „Manfort - IPL - Kita“ soll eine sechsgruppige Kindertagesstätte (Kita) realisiert werden.
Verfahren:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 39/I „Manfort - IPL - Kita“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde verzichtet, gleichwohl hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke zu informieren. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Aufgrund der hohen Dringlichkeit, möglichst zügig eine ausreichende Anzahl von KitaPlätzen bereitzustellen, der in diesem Jahr stark angestiegenen Zahl der Bauleitplanverfahren für soziale/städtische Infrastruktur und der damit verbundenen hohen Belastung des Fachbereichs Stadtplanung (FB 61) wird hier das beschleunigte Verfahren angewendet. Damit kann schneller das erforderliche Baurecht geschaffen, die Kita frühzeitiger realisiert und die Verwaltung entlastet werden.
Weiteres
Vorgehen:
Nachfolgend ist angestrebt, den Auslegungsbeschluss zu fassen.
Hinweis:
Der Geltungsbereich in Originalgröße (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) sowie die Anlagen 5 bis 10 werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Alle Anlagen können im Ratsinformationssystem in farbiger und vergrößerter Darstellung eingesehen werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |