- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme des
TÖB 1: LVR
Amt für Denkmalpflege im Rheinland, 50250 Pulheim
wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Stellungnahmen
A 1: Familie List, Burgweg 24, 51371 Leverkusen
A 2: Marco Thomä, Burgweg 2,
51371 Leverkusen
A 3 : Heinz
Schallenberg, Im Oberdorf 18, 51371 Leverkusen
erfordern keine Abwägungsentscheidung im Rahmen des Planverfahrens. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis gegeben.
2. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 196/I „Kita Burgweg“ zu Eigen. Auf die Begründung und Abwägung
innerhalb der Vorlage Nr. 1269/2011 wird verwiesen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 196/I „Kita Burgweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird gemäß
- § 10 Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509),
in Verbindung mit
- Baunutzungsverordnung - BauNVO i. d. F. d. B. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
und
- Landesbauordnung - BauO NRW i. d. F. d. B. vom 01.03.2000
(GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729)
sowie
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW
i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV. NRW. S. 685).
als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung wird gebilligt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gemäß
Grundsatzbeschluss vom 29.06.2009 (Vorlage R 1597/16. TA - Neubau-, Anbau- und
Umbaumaßnahmen zur Erreichung einer Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter
drei Jahren in 2013) und aufbauend auf den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe U3
soll im Stadtteil Rheindorf-Süd ein Kita-Neubau realisiert werden.
In Rheindorf soll der B-Plan 196/I „Kita
Burgweg“ im Bereich zwischen dem Burgweg, der Felderstraße, Unterstraße und Am
Graben neu aufgestellt werden. Es soll eine vier-gruppige Kindertagesstätte mit
Betreuungsplätzen unter anderem für unter dreijährige Kinder (U3) und
arrondierende Wohnnutzung realisiert werden.
Der Bau- und
Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2011 die öffentliche Auslegung
des Planentwurfes beschlossen.
Im Rahmen der
Offenlage sind von Seiten der Öffentlichkeit Anregungen zu den im
Verkehrsgutachten gemachten konzeptionellen Vorschlägen zum Straßenprofil, zur
Straßengestaltung und zur Verkehrsführung eingegangen. Im vorliegenden B-Plan
wird eine Verkehrsfläche festgesetzt - die weitere Ausgestaltung ist
nachfolgenden Verfahren und Beschlüssen (Ausbauplanung) überlassen. Eine
erstmalige Herstellung einer Straße Burgweg erfolgt grundsätzlich nach
Beendigung der Hochbautätigkeiten, d. h. in diesem Fall nach Bau der Kita und
der Wohnbebauung. Die dazugehörige Straßenplanung wird sich an diesen
Hochbauten orientieren und wird daher frühestens in einem Jahr begonnen werden.
Es sind außerdem Anregungen zu dem vorhandenen Kanalnetz des Burgwegs
eingegangen. Dieses ist nach Auskunft der Technischen Betriebe Leverkusen (TBL)
in ausreichend gutem Zustand. Aus Sicht der TBL spricht nichts gegen den
Bebauungsplanentwurf. Die Anregungen erfordern im Kontext des Bebauungsplanes
keinen Beschluss. Sie werden zur Kenntnis gegeben.
Vom Rheinischen Amt
für Denkmalpflege sind Anregungen zur überbaubaren Fläche der rückwärtigen
Grundstücksteile, zu den Festsetzungen der Dachneigungen und zur Zulässigkeit
von Solaranlagen eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor, zur stärkeren
Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes Ausnahmeregelungen für die Denkmäler
und den Denkmalnahbereich in den Bebauungsplan zu integrieren. Dies sind
Regelungen, die auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes unabhängig vom
Bebauungsplan bestehen. Die Integration in die textlichen Festsetzungen dient
hier der Verbesserung der Rechtsklarheit und ist formal keine Änderung des
Bebauungsplanes (redaktionelle Anpassung). Den Anregungen, die sich nicht
allein auf die Denkmäler und den Denkmalnahbereich beziehen, wird nicht gefolgt
(z.B. Einschränkung der Baumöglichkeiten im MI, Dachneigung von min. 45 - 55
Grad).
Es sind
bodenordnende Maßnahmen notwendig. Es wird eine einvernehmliche Einigung mit
den Grundstückseigentümern angestrebt. Dies soll über den freihändigen
Erwerb/Tausch sowie eine vereinfachte Umlegung gemäß § 82 BauGB geschehen. Auch
ein förmliches Umlegungsverfahren ist möglich.
Das Planverfahren ist im Rahmen des vom Rat
der Stadt Leverkusen am 12.07.2010 beschlossenen "Arbeitsprogramm
Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr. 0415/2010) als
"Prioritäres Projekt zur Sicherung und Entwicklung der Infrastruktur"
vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1478/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Oliver Feiling / FB 61 / -6167
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle PN090502 – Städtebauliche Planung zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)