Beschlussentwurf:
1. Der Absicht, bis zum Jahre 2016
- die Gemeinschaftsgrundschule Löwenzahnschule an der Netzestr. und die Gemeinschaftsgrundschule Sternenschule an der Masurenstr. am Standort Netzestr. schulorganiosatorisch und räumlich zu einer 4zügigen Grundschule zusammenzuführen,
- am jetzigen Schulstandort Masurenstr. eine 8gruppige Kindertagesstätte zu errichten,
- die wegfallende und als abgängig zu bezeichnende Sporthalle Masurenstr. durch eine Neubaumaßnahme am Standort Netzestr. zu ersetzen,
- die freizuziehenden Räume der jetzigen 2gruppigen Kindertagesstätte Netzestr. für eine schulische Nutzung wieder herzurichten
und
- die durch die Aufgabe von Standorten freiwerdenden Grundstücksflächen zu veräußern,
wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
- Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren rechtzeitig einzuleiten
und
- Planungs- und Baubeschlüsse zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses herbeizuführen.
3. Investitionen, Aufwände und Erträge sind im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen bedarfsorientiert zu etatisieren.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Beigeordneter
Begründung
1.
Entwicklung der
Grundschulen und Kindertagesstätten in Rheindorf
Rheindorf ist Standort von drei städt. Grundschulen und sieben städt.
Kindertagesstätten. Für die Entwicklung der Grundschulen und Kindertagesstätten
haben die nachfolgenden Faktoren Bedeutung und bestimmen neben den
finanzwirtschaftlichen Zwängen die Handlungsperspektiven.
2.
Schülerzahlenentwicklung 2015/2016
Unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen und der bisherigen Anmeldungen
an den drei Rheindorfer Grundschulen werden die Schülerzahlen von 708 auf 623
Kinder im Schuljahr 2015/2016 zurückgehen.
Vor dem Hintergrund der prognostizierten Schülerzahlen ist ein
Grundschulstandort in Rheindorf verzichtbar. Die Schülerinnen und Schüler
können in einer vierzügigen Gemeinschaftsgrundschule unterrichtet und die kath.
Grundschule Burgweg weiterhin dreizügig geführt werden. In der Spitze bestehen
auch für die Zukunft an den beiden Grundschulstandorten noch
Aufnahmekapazitäten (Anlage 1).
Diese Prognose hat auch bei Einführung der von der Landesregierung
beabsichtigten neuen Höchstzahl für die Grundschulklassenbildung auf kommunaler
Ebene (kommunale Klassenrichtzahl), die im Ergebnis einen niedrigeren
Klassenfrequenzwert zur Folge haben wird, Bestand.
Die Rheindorfer Grundschulen werden als offene Ganztagsschulen geführt.
225 Kinder besuchen im Schuljahr 2012/2013 die OGS Löwenzahnschule und
die OGS Sternenschule. Dies entspricht einer Teilnehmerquote in Höhe von ca.
54%.
Die Verwaltung geht auch in den nächsten Jahren von einer weiteren
Steigerung der Teilnehmerzahlen in Rheindorf aus. Dies ist ebenfalls in der
Entwicklungsprognose entsprechend berücksichtigt.
3.
Ausbau und
Entwicklung der Kindertagesstätten in Rheindorf
Nach dem Kinderbildungsgesetz hat jedes Kind
einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Die Tageseinrichtungen
für Kinder ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen
die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben
der Tageseinrichtungen. Die Tageseinrichtungen führen diesen Auftrag nach
träger- oder einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzepten durch. Die
Konzepte sind so zu gestalten, dass die unterschiedlichen Lebenslagen der
Kinder und ihrer Eltern zu berücksichtigen sind. Dabei haben sich in letzter
Zeit offene Konzepte bewährt, bei der die Kinder, besser als in festen
Gruppenstrukturen, im Kontext der Gesamtnutzung der Einrichtung in allen
Bereichen (motorisch, sprachlich, kognitiv, im Sozialverhalten etc.) optimal
gefördert werden können.
Der Neubau einer 8-gruppigen Tageseinrichtung
am Standort Masurenstr. bietet hier den Vorzug, ein offenes Konzept optimal
umsetzen. Parallel bietet das großzügige Raumangebot ausreichend Möglichkeiten
für individuellen Rückzug und spezielle Zuwendung zu Kindern mit besonderen
Handicaps. Darüber hinaus können bei einer 8-gruppigen Einrichtung im Maximum,
abhängig von den angebotenen Gruppenformen, 64 neue Plätze für Kinder unter
drei Jahren geschaffen werden. Das sind 39 Plätze mehr als die drei
Tageseinrichtungen Bodestr. (15 u3-Plätze), Weichselstr. (10 u3-Plätze) und
Netzestr. (keine u3-Plätze) derzeit bieten.
Auch die Gesamtsituation für das Angebot an
u3-Plätzen im Stadtteil Rheindorf ließe sich durch die Neubaumaßnahme deutlich
verbessern. Derzeit gibt es in Rheindorf 126 u3-Plätze. Die Ausbauplanung sieht
vor, in Rheindorf 177 u3-Plätze vorzuhalten.
4.
Baulicher Zustand
und Sanierungsbedarf in den Schulen und Kindertagesstätten
Die Standorte der Gemeinschaftsgrundschule Sternenschule (Masurenstraße)
und der Kindertagesstätten an der Weichselstraße und der Bodestraße sind durch
einen hohen gebäudlichen Sanierungsaufwand gekennzeichnet.
Die Gebäude an der Masurenstraße wurden in einer holländischen
Fertigteilbauweise errichtet, die Kindertagesstätten an der Bodestraße und Weichselstraße
sind in Containern untergebracht, die mit einem Alter von ca. 50 Jahren
inzwischen als abgängig einzustufen sind.
Alle Gebäude weisen abgängige Bauelemente wie Fenster, Dächer und
technische Anlagen auf. Es treten regelmäßige Durchfeuchtungen auf. Aufgrund
der außenliegenden Tragkonstruktion bestehen Wärmebrücken, die eine
energetische Sanierung grundsätzlich nicht ermöglichen. Das festgestellte
Barackenklima (im Sommer zu heiß, im Winter zu kalt) kann nicht wesentlich
verändert und der hohe Energieverbrauch nicht nachhaltig reduziert werden.
In der Konsequenz ist die zwingend erforderliche Sanierung auch unter
energetischen Gesichtspunkten praktisch nicht realisierbar bzw.
unwirtschaftlich.
An allen anderen Standorten ist der bauliche Zustand im Hinblick auf die
genannten Bewertungsfaktoren unkritisch. Die energetische Sanierung des
Schulstandortes Netzestraße ist in 2011 abgeschlossen worden.
5.
Untersuchung von
Lösungsvarianten
Mit Blick auf die
-
dargelegten Entwicklungen,
-
künftigen fachlich-inhaltlichen und gebäudlichen
sowie räumlichen Erfordernisse,
-
Umsetzung möglichst langfristig wirkender
Optimierungsmaßnahmen,
-
innovative Ausschöpfung finanzwirtschaftlicher
Handlungsspielräume
und
-
jeweiligen Standortkonsequenzen
wurden mehrere Lösungsansätze untersucht, die nachfolgend dargestellt
sind:
Variante
1 – Anlage 2
Sanierung Schulgebäude Masurenstraße, Sanierung
Kindertagesstätten Bodestraße und Weichselstraße
(aus baufachlicher Sicht ist diese Variante nicht
realisierbar wg. Containerbauweise)
Baukosten rd. 7.300.000 €
Erlöse
aus Grundstücksverkäufen 0
€
Zu
finanzierende Investitionen auf dem Kapitalmarkt rd. 7.300.000 €
Variante
2 – Anlage 3
Gemeinsamer Standort GGS Löwenzahnschule und GGS
Sternenschule an der Netze-straße, Neubau einer 8gruppigen Kindertagesstätte am
Standort Masurenstraße, Neubau einer Sporthalle Netzestraße, Herrichtung der
freiwerdenden 2gruppigen Kindertagesstätte Netzestr. für schulische
Nutzung
Baukosten rd. 6.000.000 €
Erlöse
aus Grundstücksverkäufen rd. 4.300.000 €
(Masurenstraße,
Weichselstraße, Bodestraße)
Zu
finanzierende Investitionen auf dem Kapitalmarkt rd. 1.700.000 €
(ggf. besteht ein Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Land NW aus
Zuschüssen bei Aufgabe der Außensportanlage Masurenstr. in Höhe von rd. 60.000
€)
Variante
3 – Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 05.06.2012/Nr. 1670/2012
(inzwischen zurückgezogen)
Anlage
4
Bedarfsorientierte Neubaumaßnahmen an den
bisherigen Standorten und Bau einer Sporthalle
Baukosten rd.
10.930.000 €
Erlöse
aus Grundstücksverkäufen 0
€
Zu
finanzierende Investitionen auf dem Kapitalmarkt rd.
10.930.000 €
Variante
4 – Anlage 5
Nutzung des 8-Klassentraktes der VHS an der
Elbestraße durch die GGS Sternenschule (Antrag
der Fraktion BÜRGERLISTE vom 26.07.2012/Nr. 1752/2012), Neubau einer Sporthalle
an einem durch die Verwaltung zu benennenden Standort, Unterbringung der VHS in
den vorhandenen Containern Gesamtschule Deichtorstraße an einem anderen
Standort (auch außerhalb Rheindorf), Neubau einer 4-gruppigen Kita am heutigen
Standort Bodestraße, Ausbau der vorhandenen Kita Netzestraße zur 4-gruppigen
Einrichtung, Aufgabe des Standortes Weichselstraße
(aus baufachlicher Sicht ist diese Variante nicht
realisierbar, da am Standort Elbestraße 21a die notwendige Erweiterungsfläche
fehlt)
Baukosten rd. 7.500.000 €
Erlöse
aus Grundstücksverkäufen rd.
3.610.000 €
(Masurenstraße,
Weichselstraße)
Zu
finanzierende Investitionen auf dem Kapitalmarkt rd. 3.890.000 €
Die Vor- und Nachteile der genannten Varianten sind der Anlage 6 im Überblick zusammengefasst.
6.
Lösungsvorschlag
In Abwägung und Bewertung der festgestellten Vor- und Nachteile sowie
der finanziellen Konsequenzen aus den einzelnen Varianten schlägt die
Verwaltung die Realisierung der
Variante
2 - Anlage 3
Gemeinsamer
Standort GGS Löwenzahnschule und GGS Sternenschule an der Netzestraße,
8-gruppige Kindertagesstätte am Standort Masurenstraße, Neubau einer Sporthalle
an der Netzestraße, Herrichtung der freiwerdenden 2gruppigen Kindertagesstätte
Netzestr. für schulische Zwecke
in einem Zeitfenster bis zum Beginn des Schuljahres
Schuljahrs 2016/2017 (01.08.2016) vor.
Mit diesem Maßnahmenpaket werden bauliche Mängel umfassend beseitigt,
energetisch sinnvolle, den Aufwand insgesamt minimierende sowie langfristig
wirkende, zeitgemäße Voraussetzungen im Kindertagesstätten- und Schulbereich
geschaffen.
Diese umfassende Lösung ist mit den geringsten finanziellen Belastungen
umsetzbar.
Das Raumprogramm der zukünftigen Schule an der Netzestraße erfüllt die
Rahmenbedingung wie z. B. große Unterrichtsräume und ermöglicht Differenzierung
und Förderung. Gleichzeitig werden zusätzliche Spielräume für die weitere
Entwicklung in den Bereichen Ganztag, Inklusion, Klassenbildung und Ausstattung
(u.a. Neue Medien) geschaffen (Anlage 7).
Insgesamt werden die derzeitige räumliche Situation und die
pädagogischen Arbeitsmöglichkeiten der Schulen und der Kindertagesstätten
deutlich verbessert.
Im Hinblick auf die weiteren Schulwege, die ein Teil der Schülerinnen
und Schüler in Zukunft haben wird, werden bei Bedarf zusätzliche bzw.
ergänzende Verkehrssicherungsmaßnahmen umgesetzt und Bustransporte (ÖPNV) im
Wege von Einzelfallregelungen ermöglicht werden.
Die bestehenden und von den Schulen bisher entwickelten Angebote und
Kooperationen sollen aufrechterhalten und weitergeführt werden.
Mit der Einrichtung der neuen Schule wird die technische Vernetzung des
Gebäudes zur Einrichtung von Medienecken mit der weiteren Option des PC-Raumes
(Modernisierungs- und Optimierungsmaßnahmen im Bereich elektronische Medien)
vorangetrieben und gleichzeitig der Verwaltungs-, Unterrichts- und Außenbereich
räumlich optimiert.
Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen soll in dem bewährten
intensiven Mitwirkungs-/Mitbestimmungsverfahren (Schul-, Eltern-,
Lehrerkonferenzen, Arbeitsgespräche) von Lehrerinnen, Lehrern und Eltern
begleitet werden. Dazu gehört ebenfalls der rechtzeitige und umfassende
Einbezug der Erzieherinnen/Eltern der Kindertageseinrichtungen.
Bei der Zustimmung zur Umsetzung dieser Variante soll bis Mitte 2015 die
8-gruppige Kindertagesstätte am Standort Masurenstraße fertig gestellt werden.
Parallel zu dieser Bauphase wird bereits die neue Sporthalle an der
Netzestraße errichtet.
Im Sommer 2015 können die Kindertagesstätten Netzestraße, Bodestraße und
Weichselstraße in das neue Gebäude an der Masurenstraße umziehen.
In der zweiten Jahreshälfte 2015 werden die bisherigen Räume der
Kindertagesstätte Netzestraße zu Unterrichtsräumen für die Grundschule hergerichtet.
Nach dem von der Verwaltung erstellten Zeitplan (Anlage 8) soll der Unterricht nach den Sommerferien 2016 am
gemeinsamen Schulstandort Netzestraße aufgenommen werden können.
7. Beteiligung der Schulkonferenzen
Das Verfahren zur Beteiligung der Schulkonferenzen wird nach entsprechender Beschlussfassung im Schulausschuss unverzüglich eingeleitet. Eingehende Stellung-nahmen werden im Rahmen des weiteren Beratungs- und Entscheidungsverfahren zeitnah vorgelegt. In das Beteiligungsverfahren soll die kath. Grundschule Burgweg einbezogen werden, da die Sicherstellung der schulischen Versorgung im Stadtteil Rheindorf unter Berücksichtigung des gesamten Grundschulangebotes beurteilt worden ist (anlassbezogene Schulentwicklungsplanung).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1796/2012
Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid, 40, 4010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Umstrukturierung der Grundschulen und Kindertagesstätten in Rheindorf
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Siehe Kostenaufstellung der einzelnen Varianten.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind mit weiteren Planungsschritten zu konkretisieren und etatisieren.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
- geringere Betriebskosten
- mindestens 30 % Energieeinsparung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Das Erreichen der in der Anlage 8 beschriebenen Zeitziele setzt eine Behandlung der Angelegenheit im laufenden Ratsturnus voraus.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 30.08.12 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.