- Beschluss über die eingegangenen Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung Abwägung)
- Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen (Anlage 1 der Vorlage) wird gefolgt.
2. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ wird zugestimmt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
4. Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung mit Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittserklärung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Märtens
Begründung:
Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr.165/II „Bürrig - Alte Garten“ sollen Wohnnutzungen in Form von hauptsächlich freistehenden Einfamilienhäusern durch einen Investor realisiert werden. Die aktuelle Planung sieht 10 Gebäude in zweigeschossiger Bauweise vor, die durch eine Anbindung an die Straße „Alte Garten“ erschlossen werden. Der Investor ist bereit, für den o. g. Bereich die Planungskosten zu tragen und als Erschließungsträger aufzutreten.
In der aktuellsten
Bevölkerungsvorausberechnung von 2015 des Landesbetriebes Information und
Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) wird für die Stadt Leverkusen ein Bevölkerungswachstum
bis 2030 auf 170.500 Einwohner prognostiziert.
Aktuell (Stand 30.04.2016) beträgt die Einwohnerzahl der Stadt Leverkusen tatsächlich bereits knapp 166.000. Die Stadt Leverkusen ist nicht nur vor die Aufgabe gestellt, für die zunehmende Zahl an Wohnbevölkerung ausreichenden Wohnraum zu schaffen. Schon allein aus der jüngsten Zuwanderungsentwicklung sind weitere, zum einen bezahlbare Wohnungen, aber auch familienorientierte Wohnangebote mit Eigentumsbildung, dringend erforderlich. Das neue Wohnbaugebiet ist deshalb von gewisser Bedeutung für die weitere Entwicklung Leverkusens als Wohnstandort, zumal diese Flächen durch den Investor kurzfristig ausgeschrieben und dem Markt zur Verfügung gestellt werden können.
Im Bebauungsplanentwurf wurden die Klimaschutzbausteine der Stadt Leverkusen
„Aktive / passive Solarenergienutzung“, „Grüne Siedlung“, „Kompakte / verdichtete Stadt - Stadt der kurzen Wege“, berücksichtigt.
Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (Vorlage Nr.
2014/0071) erfolgte am 08.09.2014. Die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 (1) BauGB
erfolgte in der Zeit vom 10.11.2014 bis 15.12.2014. Im Rahmen der Beteiligung
haben sich 15 Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem Verfahren
geäußert. Davon haben 11 das Planverfahren lediglich zur Kenntnis genommen bzw.
erklärt, nicht betroffen zu sein.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand als
Aushang im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, vom 18.02.2015 bis 04.03.2015, sowie als
Informationsveranstaltung am
11.02.2015 im Gemeindezentrum St. Stephanus in Bürrig statt. Im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 165/II
„Bürrig - Alte Garten“ sind von der Öffentlichkeit 41 Äußerungen eingegangen.
Darüber hinaus waren bei der Bürgerinformation ca.120 Personen anwesend. Fragen
wurden zu den Themen Verfahren und Investorenplanung, Kosten und Kostenverteilung,
Bebauungskonzept und Varianten, Verkehrssituation, Verkehrsbelastung und
Verkehrssicherheit sowie Umweltbelange und Lärmschutz gestellt.
Nachfolgend ist angestrebt, den Beschluss über die Vergrößerung des Geltungs-bereiches des Bebauungsplanes Nr. 165/II, über die eingegangenen Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung sowie über die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes zu fassen.
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung
Die einzelnen Äußerungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden für die Entwurfsplanung geprüft und - soweit möglich und sinnvoll - umgesetzt. Geändert wurde durch Vergrößerung des Geltungsbereiches der städtebauliche Entwurf insbesondere hinsichtlich einer privaten Grünfläche als ökologische Ausgleichsfläche nördlich der geplanten Bebauung als auch im Bereich der Einmündung der Planstraße auf die Straße „Alte Garten“.
Aus Datenschutzgründen werden in allen öffentlich zugänglichen Vorlagen die persönlichen Daten der Bürger geschwärzt bzw. anonymisiert.
Hinweis
Alle zum Bebauungsplan gehörigen Gutachten und der Bebauungsplan in Originalgröße werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Claudia Fricke / 61/ 6168
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung
und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich
durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall
ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von
Investitionen erforderlich ist.
Das Planverfahren
ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2013-2014“ als prioritäres
Projekt (Ratsbeschluss vom 14.10.2013) enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle
·
Finanzstelle
PN090502 – Städtebauliche Planung
zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Zz. sind noch keine Angaben möglich.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Zz. sind noch keine Angaben möglich.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung
mit Umweltbericht und sonstigen Unterlagen für die Dauer eines Monats. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[nein] |