Beschlussentwurf:
1. Dem Ersatzneubau der Brücke auf dem Europaring über die Dhünn wird entsprechend der beigefügten Planung zugestimmt.
2. Der Anpassung der Gesamtkosten des Ersatzneubaus der Brücke auf dem Europaring auf 9.560.000 € wird zugestimmt.
Die zusätzlichen Mittel werden unter der Finanzstelle 66311205021146 „Brücke Europaring/Dhünn“ durch Fortschreibung im Haushalt 2020 auf 8,1 Mio. € und unterjährige Bereitstellung von 1,46 Mio. € zur Verfügung gestellt.
gezeichnet:
In Vertretung: In Vertretung:
Richrath Märtens Deppe
Begründung:
Beschlusslage/Ausgangssituation:
Der Rat
der Stadt Leverkusen hat am 08.04.2019 der Planung des Neubaus der Brücke auf
dem Europaring über die Dhünn gemäß Vorlage Nr. 2019/2735 zugestimmt. In gleicher
Sitzung erfolgte mit der Vorlage Nr. 2019/2736 die Zustimmung zum Bau der temporären
Unterstützung der westlichen Fahrbahnplatte als Voraussetzung zur halbseitigen
Erneuerung der o. g. Brücke.
Die
Auftragsvergabe der temporären Unterstützung der westlichen Fahrbahnplatte wurde
im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) beschlossen.
Die Arbeiten wurden am
05.06.2019 vergeben. Zurzeit laufen die planerischen Vorbereitungen und die
Werkstattfertigung der Stahlteile. Mit deren Montage ist ab November 2019 zu
rechnen.
Mit
dieser Vorlage soll der Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Europaring/Dünn
gefasst werden.
1. Planung:
1.1. Aufteilung des Verkehrsraumes - Fahrbahnbreite/Querschnitte
Die
Planung sieht den Wegfall der Ein- und Ausfädelspur auf der Ostseite des Brückenbauwerks
zugunsten einer Verbreiterung des östlichen Rad- und Gehweges auf 2,75 m
vor. Der Verkehr auf der Ostseite wird zukünftig über zwei Fahrstreifen über
die Brücke geführt. Auf der Westseite stehen nach Fertigstellung drei
Fahrstreifen für den Verkehr zur Verfügung sowie ein 2,50 m breiter Geh- und
ein 4,00 m breiter Radweg.
Der
neue Straßenquerschnitt ist der Anlage 6 der Vorlage zu entnehmen.
1.2. Konstruktion
Die Brücke wird zukünftig
aus zwei getrennten Bauwerken bestehen, sodass eine spätere Erneuerung
vereinfacht wird. Der Überbau der Brücke soll in
Fertigteilbauweise, bestehend aus 15 Längsträgern, hergestellt werden, wobei nach Einbringen der Fertigteile
eine Ortbetonplatte in einer Stärke von ca. 20 cm aufgebracht wird. Aufgrund der
relativ geringen Gewichte der einzelnen Bauteile (ca. 40 Tonnen) können diese
gut transportiert und zügig montiert werden. Die Gründung besteht aus
Betonbohrpfählen, auf die die Widerlagerkonstruktion aufgesetzt wird.
2. Bauablauf/Verkehrslenkung/Bauzeit:
Zurzeit
wird die Montage der temporären Unterstützung unter die westliche Brückenhälfte
vorbereitet, damit statische Defizite, die beim Durchtrennen der Brücke
entstehen, kompensiert werden. Mit dem Beginn der Montage ist ab Oktober 2019
zu rechnen.
Der
Neubau der Brücke soll unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in drei Bauphasen
erfolgen. Im Vorfeld zur Bauphase 1 werden die Überfahrten für die
Verkehrsführung während der Bauzeit hergestellt. In Bauphase 1 wird die
östliche Brückenhälfte erneuert und der Verkehr über die westliche
Brückenhälfte geführt. In Richtung Wiesdorf stehen für den Verkehr zwei
Fahrstreifen und in Richtung Opladen ein Fahrstreifen zur Verfügung. Der Fuß-
und Radverkehr wird über den westlichen Geh- und Radweg geführt.
In
Bauphase 2 wird die östliche Brückenhälfte erneuert und der Verkehr über die
neue westliche Brückenhälfte geführt. Für beide Fahrtrichtungen steht jeweils
ein Fahrstreifen zur Verfügung. Für den Fuß- und Radverkehr werden
entsprechende Umleitungen ausgewiesen.
In
Bauphase 3 erfolgen weitere Restarbeiten am Brückenbauwerk sowie Straßenbauarbeiten
nördlich und südlich der Brücke.
Die
östliche Brücke soll bis Mitte 2021 betriebsbereit sein. Insgesamt soll die
Maßnahme Ende 2022 abgeschlossen sein.
Die Verzögerung des
geplanten Bauablaufes gegenüber der Planungsvorlage Nr. 2019/2735 ergibt
sich durch einen erhöhten Zeitbedarf für die Planung des Brückenbauwerkes und
die vorbereitenden Arbeiten für die temporäre
Unterstützung.
3. Kosten und Finanzierung:
3.1. Kosten/Haushaltsmittel
Im Zuge
der Ausarbeitung der Planung und Fortschreibung der Kosten ergeben sich die Projektkosten
gemäß Kostenberechnung auf ca. 9,56 Mio. €, die sich wie folgt aufteilen:
Baukosten
-
Temporäre Unterstützung 488.000,-
€
-
Ersatzneubau 7.119.000,- €
-
Straßenbauarbeiten 750.000,-
€
ca.-Kosten brutto: 8.357.000,- €
Baunebenkosten
(ca.-Kosten brutto)
-
Honorare Ing.-Büro 656.000,-
€
-
Honorar TBL 446.000,-
€
-
Honorar Prüfingenieur 68.000,-
€
-
Sonstige Baunebenkosten 33.000,-
€
ca.-Kosten brutto: 1.203.000,- €
Projektkosten
gesamt (ca.-Kosten brutto) 9.560.000,- €
Die Mehrkosten
gegenüber der Vorlage Nr. 2019/2735 ergeben sich aus der fortgeschrittenen
Planung für das Ersatzbauwerk und die Straßenbauarbeiten, auf deren Grundlage
die Baukosten detaillierter ermittelt werden konnten. Bei der Kostenberechnung
wurde außerdem die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt. Bezüglich der weiterhin
angespannten Preissituation im Baugewerbe kann auf Presseberichte verwiesen
werden, in der die Deutsche Bahn mitteilt, dass sie für Sanierungsarbeiten an
Brücken im Vergleich zum Jahr 2015 aktuell Kostensteigerungen von bis zu 70 %
zu verzeichnen hat.
Es ist
beabsichtigt, die Maßnahme noch in diesem Jahr auszuschreiben mit dem Ziel, den
Vergabebeschluss im Januar 2020 durch den Verwaltungsrat der TBL fassen zu
lassen. Bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung müssen
ausreichende Deckungsmittel - wie in der Schnellübersicht dargestellt - zur
Verfügung stehen.
Insgesamt
stellt sich die beabsichtigte Finanzierung wie folgt dar
Mittel gemäß Haushalt
2019: 6.000.000,-
€
Fortschreibung Haushalt 2020: 2.100.000,-
€
Deckungsmittel des laufenden Jahres: ca. 1.460.000,-
€
Finanzierungsmittel: ca. 9.560.000,- €
Mit
dieser Summe besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Ausschreibungen
veröffentlichen bzw. die entsprechenden Aufträge erteilen zu können, unter der
Voraussetzung, dass der geschätzte Kostenrahmen eingehalten wird. Die
Submission kann noch zu anderen Ergebnissen führen.
3.2. Förderung
Für das Projekt wurde eine Förderung im Maßnahmenprogramm 2019
gemäß den „Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)“ beantragt. Entgegen
der Vorlage Nr. 2019/2735 erhöht sich der Fördersatz von 60 % auf 70 %
der zuwendungsfähigen Kosten. Hierdurch kann ein Teil der Mehrkosten
kompensiert werden (vgl. Schnellübersicht, Buchstabe A - höhere Zuweisung). Mit
Datum vom 23.05.2019 wurde der Bescheid zum vorzeitigen zuschussunschädlichen
Maßnahmenbeginn erteilt.
3.3. Beteiligung
Straßen.NRW
Eine Rückmeldung hinsichtlich einer möglichen
Beteiligung zu den Mehrkosten für eine höhenmäßige Anpassung des Bauwerks
seitens Straßen.NRW wird noch erwartet.
4. Sonstiges:
Die
Baustelle befindet sich in einem FFH-Gebiet, festgelegt durch die
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG). Der
Neubau des Brückenbauwerkes wird diesbezüglich einer
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) unterzogen. Außerdem wird ein
landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt. Die daraus resultierenden
Auflagen werden im Zuge der Baumaßnahme umgesetzt. Auch daraus kann noch eine
Kostenerhöhung erfolgen.
Die
beantragte wasserrechtliche Genehmigung liegt mittlerweile vor.
Gemäß
Bauwerksgutachten darf die Brücke nur noch bis Ende 2020 mit dem jetzigen
Verkehr belastet werden. Bis dahin müsste die erste Brückenhälfte
fertiggestellt sein, sodass keine verkehrlichen Einschränkungen entstehen
würden. Aufgrund der zuvor genannten Verzögerungen kann die erste Brückenhälfte
voraussichtlich erst bis Mitte 2021 fertiggestellt werden. Ob der Verkehr unter
Einschränkung der Belastung ab 2021 weiterhin aufrechterhalten werden kann oder
das Brückenbauwerk sogar komplett gesperrt werden muss, wird in der ersten
Jahreshälfte 2020 überprüft.
Für den Fall der
Vollsperrung hat die Verwaltung in Absprache mit der Polizei, der wupsi GmbH
und Straßen.NRW einen Alternativplan für die Verkehrslenkung ausgearbeitet.
Demnach ist vorgesehen, den Verkehr aus Norden kommend über die
Olof-Palme-Straße, die Rheinallee, die Schießbergstraße und die Titanstraße
umzuleiten. Die Umleitung würde auch für die umgekehrte Richtung gelten.
Grunderwerb ist
nicht erforderlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Timpert/ TBL-693/406 - 6970
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Neubau der Brücke auf dem Europaring über die Dhünn.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme/Finanzstelle: 66311205021146 „Brücke Europaring/Dhünn“
Finanzposition 783200 Tiefbau Finanzposition 681000
Zuweisung Land
Reste aus Vorjahren:
200.000 €
2018 300.000 €
2019 1.500.000 €
(2019 VE 4.000.000 €)
2020 2.000.000 € 2020 900.000 €
2021 2.000.000 € 2021 1.500.000 €
2022 1.500.000 €
Gesamtansatz: 6.000.000 € 3.900.000
€
Fortschreibung im Haushalt 2020ff:
2022 1.100.000 €
2023 1.000.000 € 2023 1.000.000
€
Gesamtansatz neu: 8.100.000 €
Unterjährige Deckung in 2019 aus diversen Positionen des Fachbereiches Tiefbau in Höhe von 1.460.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Siehe oben.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Abschreibung der Herstellkosten: 9.560.000,- €/80 Jahre =
119.500,- €/Jahr;
Erträge durch die analoge Auflösung von erhaltenen Zuwendungen, die erst
nach Abschluss der Maßnahme ermittelt werden können;
Unterhaltungsaufwand ca. 1 %: 95.600,- €.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Pressemitteilungen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um den in der Vorlage dargestellten Gesamtablauf der Maßnahme nicht zu gefährden, ist eine Beschlussfassung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.