- Planungsbeschluss, Erweiterung KGS Burgweg
Beschlussentwurf:
1. Der Planung für die Erweiterung der KGS Burgweg, Burgweg 38, in Leverkusen-Rheindorf wird zugestimmt.
2. Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der vorliegenden Planung fortzuführen.
3. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 4.400.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.
4.
Haushaltsmittel
in Höhe von 1.620.000 € stehen auf der Finanzstelle 65020170011142,
Finanzposition 783100, zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung für
2021 ff. werden die fehlenden Mittel in Höhe von 2.780.000 € für das
Gesamtprojekt angepasst.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Begründung des
Mensaanbaus
Die KGS Burgweg wird - wie alle Leverkusener
Grundschulen - als OGS geführt. Im Zuge der kontinuierlich gestiegenen
Teilnehmerzahl ist der Ausbau der Mensa unabdingbar. Mit Blick auf die aktuelle OGS-Abnahme und den kommenden
Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ab 2025 reichen die derzeit vorhandenen
Plätze nicht aus, um eine Essenseinnahme und vor allem auch die Vorbereitung
der Verpflegung in der dafür vorgesehenen Zeit sicherzustellen. Die Küche und
der Essbereich an der Schule sind deutlich unterdimensioniert.
Begründung der
Aufstockung im Zuge des Mensaanbaus
Zum jetzigen Zeitpunkt ist bei der KGS Burgweg bereits ein Raumunterhang festzustellen. So besteht bei den vorhandenen Räumlichkeiten bisher nicht die Möglichkeit, multifunktionale Räume, welche u.a. als Differenzierungs- und Mehrzweck-/OGS-Räume genutzt werden könnten, zu planen, da ansonsten der Bedarf an Klassenräumen nicht gedeckt wird. Hinsichtlich eines modernen Schulbaus sollte grundsätzlich eine angemessene Anzahl dieser Räume zur Verfügung stehen.
Die KGS Burgweg wird - wie alle Leverkusener Grundschulen - als OGS geführt. Im Zuge der kontinuierlich gestiegenen OGS-Teilnehmerzahlen und dem kommenden OGS-Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 für jeden der Schülerschaft reichen die derzeitigen Raumkapazitäten nicht aus. Um keine Raumdefizite aufzuweisen und dem Anspruch auf einen OGS-Platz rechtmäßig begegnen zu können, sollte im Vorfeld der zukünftige Raumbedarf betrachtet werden. Mit Blick auf einen nachhaltigen Schulbau ist zu überlegen, inwieweit heutige Entscheidungen dazu beitragen können, den Raumbedarf auch in der Zukunft angemessen zu decken.
Zudem zeigt die Statistik, dass die Geburtenrate im Stadtteil Rheindorf steigen wird. Daraus resultiert ein entsprechender Anstieg der Schülerzahlen und künftigen OGS-Teilnehmer. Die prognostizierten steigenden Schülerzahlen erfordern einen Ausbau der KGS Burgweg, um die Beschulung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler des Stadtteils Rheindorf sicherzustellen. Durch die zu erwartenden steigenden Schülerzahlen und der damit verbundenen Mehrklassenbildung wird sich zukünftig auch der Bedarf an Lehrkräften erhöhen. Das Lehrerzimmer hat gegenwärtig bereits keine ausreichende Raumkapazität für das Personal. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Durch die Aufstockung entsteht zusätzlich die Möglichkeit, die Mensa bei steigenden Schülerzahlen mit einem anliegenden Klassenraum zu verbinden und somit mehr Fläche zu schaffen. In diesem Fall reichen durch die Erweiterung die übrigen Klassenräume aus.
Gem. § 79 Abs. 1 SchulG sind die Schulträger zudem verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwenige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Der Mensaausbau nebst Aufstockung ist zur Sicherstellung der Beschulung in Rheindorf unabdingbar.
Planung
Die neue Mensa bietet 120 Sitzplätze. Das ermöglicht die
Essenausgabe im 3-Schichtbetrieb. Die Lage der Mensa wurde so gewählt, dass im
Fall einer Erweiterung des Standortes auf eine 4-zügige Grundschule ein
benachbarter Raum im Bestandsgebäude zur Essenaufnahme in Anspruch genommen
werden kann. Die geplante Küche ist als Regenerationsküche geplant.
In den zwei Obergeschossen sind Unterrichträume geplant.
Im Zuge der Erweiterung muss die Brandschutzsituation optimiert werden. Eine angesetzte Stahl-Außentreppe schafft eine Verbesserung der Fluchtwegsituation.
Bruttogeschossfläche
Untergeschoss 111,51
m²
Erdgeschoss 305,12
m²
1. Obergeschoss 305,14
m²
2. Obergeschoss 305,14
m²
Kosten
Ursprünglich war nur ein Mensaanbau geplant
und dafür wurden Kosten in Höhe von insgesamt 1.620.000 € etatisiert.
Im Zuge der ersten Planungen ist deutlich
geworden, dass die übrigen Räumlichkeiten den Anforderungen an einen modernen
Schulbetrieb nicht mehr ausreichen. Deshalb wurde eine Aufstockung des
Mensaanbaus in die Planung aufgenommen. Damit erhöht sich die Größe des
Objektes (BGF) von 285 m² auf 1.026,90 m². Für das Gesamtprojekt liegen die
Kosten gemäß Kostenschätzung bei 4.400.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die Architekten-
und Ingenieurleistungen der weiteren Leistungsphasen gemäß Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) an folgende Ingenieurbüros zu vergeben:
Architektenleistung: Georg
Kollbach, Architekt, Leverkusen,
Ingenieurleistung HLS: Ingenieurgesellschaft
Schneider, Leverkusen,
Ingenieurleistung ELT: Ingenieurgesellschaft
für Elektrotechnik mbH, Bornheim,
Tragwerksplanung Baues+Wicht
beratende Ingenieure, Korschenbroich.
Ausführung
Für die äußere Gestaltung des neuen Mensabaukörpers ist
eine vorgehängte, hinterlüftete Plattenfassade aus Faserzement vorgesehen, die
zum einen die energetischen Anforderungen an die Fassade erfüllt, zum anderen
aber auch robust genug ist, den mechanischen Belastungen aus der angrenzenden
Spielfläche zu widerstehen. Für die oberen Geschosse kommt ein mineralisches
Wärme-Dämm-Verbundsystem (WDVS) zum Einsatz.
Terminplanung
Es ist vorgesehen, im Sommer 2022 mit dem Bau zu beginnen. Die Dauer der Baumaßnahmen beträgt ca. 20 Monate, sodass die Fertigstellung Anfang 2024 vorgesehen ist.
Abstimmung
Nutzer
Die Planung ist mit dem Fachbereich Schulen sowie der Schule abgestimmt.
Barrierefreiheit
Bezüglich der Beachtung der Standards zur Barrierefreiheit ist festzuhalten, dass die Obergeschosse der KGS Burgweg momentan lediglich über das Treppenhaus betreten werden können. Die Aufstockung bietet durch die Integration eines Aufzugs allen Personen die Gelegenheit jegliche Geschosse problemlos zu erreichen. Dies wäre für eine erfolgreiche Inklusion für jeden der Schüler- und Lehrerschaft sicherlich förderlich.
Beteiligung Schwerbehindertenvertretung und
Behindertenbeirat
Die Vorabstimmung ist erfolgt. Im Zuge der Baugenehmigung wird
in Abstimmung mit beiden o.g. Gremien das Barrierefrei-Konzept erstellt.
Klimaschutz:
Entsiegelung von Flächen
Bei der Planung der Außenanlagen ist darauf zu achten, dass
möglichst wenig Flächen versiegelt werden.
Schaffung von Wasserflächen
Aus Sicherheitserwägungen ist dies im Grundschulbereich
nicht möglich.
Baumfällungen/Ersatzpflanzungen
Für die Erstellung des Bauvorhabens müssen keine Bäume
gefällt werden.
Dächer
Das neue Dach erhält eine extensive Begrünung und auf einer
Teilfläche zusätzlich eine Photovoltaikanlage.
Fassaden
Vor der Mensa ist eine Pergola mit Bepflanzung vorgesehen. Es wird derzeit noch geprüft, ob die stirnseitigen Fassaden - im Falle der Aufstockung - begrünt werden können.
Planunterlagen
Die
Anlagen (öffentlich und nichtöffentlich) liegen den Fraktionen, Gruppen und
Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Für die
Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern besteht die Möglichkeit, alle Unterlagen
in Session aufzurufen und einzusehen. Die
interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem die
öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Zofia Wozniak, FB 65-651,
Telefon 0214 406 - 65113
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Essensausgabe findet seit
Jahren in einem provisorisch eingerichteten Raum statt. Die Flächen für den
Unterricht in einer dreizügigen Grundschule sind zu klein bemessen und sollen
erweitert werden. Im dreigeschossigen Anbau an das Hauptgebäude ist eine Mensa
mit Küche und Klassenräumen geplant.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Gemäß vorliegender Kostenschätzung und vorliegendem Bauzeitenplan müssen auf der Finanzstelle 65020170011142, Finanzposition 783100, Mittel in Höhe von insgesamt 4.400.000 € (inkl. der zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 2.780.000 €) wie folgt bereitgestellt werden:
Veranschlagung bisher |
Veranschlagung |
Differenz |
|||
bis 2020 |
320.000 € |
320.000 € |
0 € |
||
2021 |
800.000 € |
400.000 € |
-400.000 € |
||
2022 |
500.000 € |
1.200.000 € |
700.000 € |
||
2023 |
0 € |
2.480.000 € |
2.480.000 € |
||
1.620.000 € |
4.400.000 € |
2.780.000 € |
Die bisher veranschlagten Kosten reichen für die Umsetzung der Maßnahmen nicht aus, da sich die Größe des Objektes (BGF) von 285 m² auf 1.026,90 m² verändert hat. Die zusätzlichen Finanzmittel belasten die zukünftigen Haushalte der Stadt Leverkusen und führen zu einer weiteren Überschreitung des sogenannten Kreditdeckels und somit zu einer erhöhten Nettoneuverschuldung, wenn nicht entsprechende Kompensationen im Investitionshaushalt im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen erfolgen. Siehe hierzu auch die Haushaltsverfügung des RP zum Haushalt 2020 vom 13.05.2020, Punkt 8.11. Darüber hinaus wird auf die Kenntnisnahmevorlage Nr. 2020/3791 (Mittelfristige investive Haushaltsplanung) verwiesen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Während der Bauphase werden die Baukosten auf Position der Anlage im Bau (96000409) verbucht. Mit der Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der in der Zukunft liegenden Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes/der Vermögensgegenstände im Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch).
Nach vorliegender Kostenberechnung entfallen ca. 4.115.000
€ auf den Neubau, ca. 165.000 € auf die Außenanlagen und ca.120.000
€ auf Ausstattungsgegenstände.
Für
den Neubau wird eine Nutzungsdauer
von 50 Jahren angenommen, sodass sich in den Folgejahren eine Abschreibung in
Höhe von jährlich 2 % der Herstellungskosten ergeben würde. Für die
Außenanlagen wird mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren gerechnet und für die
Ausstattungsgegenstände kann auch mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer
von 10 Jahren gerechnet werden. Damit
ergeben sich für die ersten 10 Jahre jährliche Abschreibungen in Höhe von
voraussichtlich 110.800 €, die die
städtische Gewinn- und Verlustrechnung belasten werden. Ab dem 11. Jahr der
Inbetriebnahme wird die jährliche Abschreibungshöhe 82.300
€ betragen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden die notwendigen Veränderungsmitteilungen für die Aktivierung des Vermögensgegenstandes (gegebenenfalls der Vermögensgegenstände) an den Fachbereich Finanzen übersendet.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
FB 65, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |