Beschluss:

 

Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

a) Der Fällung eines Spitz-Ahorns auf dem Friedhof Reuschenberg wird zugestimmt.

 

b) Der Fällung einer Lärche auf dem Friedhof Reuschenberg wird zugestimmt.

 

c) Der Fällung einer Rotbuche auf dem Friedhof Birkenberg wird zugestimmt.

 

d) Der Fällung einer Platane am Opladener Platz wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 15.10.14

 

gezeichnet:

 

Schiefer                                                                    Finke

Bezirksvorsteher                                                     Bezirksvertretungsmitglied


- einstimmig -