Nachtrag: 15.06.2022
Sitzung: 20.06.2022 RAT/020/2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2022/1417
Beschluss:
1. Über die während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch -
BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (Äußerungen I/B und I/C) vorgebrachten
Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 zur
Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A Äußerungen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I/A 1. Äußerung 1 - Schreiben Mail
I/A 2. Äußerung 2 - Sammelschreiben mit 653 Unterschriften
I/A 3. Äußerung 3 – Schreiben
I/A 4. Äußerung 4 – Schreiben mit 10 Fotos
I/A 5. Äußerung 5 - Mail
I/A 6. Äußerung 6 – Schreiben an OB Richrath
I/B Äußerungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: Bezirksregierung
Arnsberg
Postfach
44025 Dortmund
I/B 2:................................ Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG
Overfeldweg 23
51373 Leverkusen
I/B 3: Geologischer
Dienst NRW – Landesbetrieb
Postfach 10 07 63
47707 Krefeld
I/B 4: LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133
53115 Bonn
I/B 5: NABU – Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt
u.Naturschutz Deutschland e.V. und LNU
Landesgem. Naturschutz und Umwelt
Friedenstr. 3
51373 Leverkusen
I/B 6: Telekom
Innere Kanalstr. 98
50672 Köln
I/B 7: Vodafone
GmbH
D2 Park 5
40878 Ratingen
I/B 8:
Bezirksregierung Düsseldorf -
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
I/C Äußerungen der Fachbereiche und Betriebe
I/C 1: Fachbereich
32 - UmweltI/
I/C 2: Fachbereich
37 Feuerwehr Abt. 372 – Gefahrenvorbeugung
I/C 3: Fachbereich
36 – Bürger und Straßenverkehr
I/C 4: TBL
- Technische Betriebe Leverkusen AöR
2. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen II/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 7 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
II/A 1. Stellungnahme
1 - Telefonanruf
II/A 2. Stellungnahme
2 – Schreiben vom 10.01.2022
II/A 3. Stellungnahme
3 – Schreiben vom 29.01.2022
II/A 4. Stellungnahme
4 – Schreiben vom 10.02.2022
II/A 5. Stellungnahme
5 – Schreiben vom 08.02.2022
II/A 6. Stellungnahme
6 – Schreiben vom 09.02.2022
II/A 7. Stellungnahme
7 – Sammelschreiben von 715 Bürger*innen vom 07.02.2022
II/B Stellungnahmen der
Behörden und sonst. Träger öffentl. Belange
II/B 1: Bezirksregierung
Köln Immissionsschutz
50606 Köln
II/B 2: Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co KG
Overfeldweg 23
51373 Leverkusen
II/B 2: Industrie-
und Handelskammer Köln
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
II/B 4: LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133
53115 Bonn
II/B 4: Polizeipräsidium
Köln
51103 Köln
II/B 6: Telekom
Venloer Str. 156
50672 Köln
II/C Stellungnahme der
Fachbereiche und Betriebe
II/C 1: Fachbereich
31 - Mobilität und Klimaschutz
II/C 2: WfL Wirtschaftsförderung
Leverkusen GmbH
3. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in Quettingen im Bereich "Maurinusstraße" (Anlagen 8 und 9 zur Niederschrift) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022; Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft) beschlossen.
4. Die als Anlage 8 zur Niederschrift beigefügte Begründung zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans in Quettingen im Bereich „Maurinusstraße" wird gebilligt.
Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erklärt zu Protokoll, dass die kurzfristige Einladung zu den heutigen Sondersitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, des Ausschusses für Bürgereingaben und Umwelt sowie der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II eine Vorgehensweise sei, die nicht hinnehmbar sei, da keine Notwendigkeit bestehe, die Flächennutzungsplanänderung vor der Sommerpause beschließen zu lassen. Er vermutet, dass die Änderung aufgrund von Vorgaben der Bezirksregierung vorgenommen werden solle. Eine Ausweisung als Sondergebiet „Wellpappenfabrik Gierlichs“ setze die immissionsschutzrechtlichen Erfordernisse nach unten und führe zu einer deutlichen Verschlechterung für die Anwohnenden. Er bemängelt, dass die Verwaltung zunächst nur die Änderung des Flächennutzungsplanes und nicht auch des Bebauungsplanes beschließen lassen möchte.
Frau Beigeordnete Deppe entgegnet, dass zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden soll, der anschließend von der Bezirksregierung zu genehmigen ist. Anschließend soll eine Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden, in dem die Anregungen und Stellungnahmen der Anwohnenden abzuwägen sind. Solche Angelegenheiten können in einem Flächennutzungsplan nicht geregelt werden. Folgerichtig wird der Flächennutzungsplan heute vorgelegt und im Bebauungsplan die Themen Lärmschutz und Verkehr noch einmal betrachtet. Die von Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) vermutete Heruntersetzung von immissionsschutzrechtlichen Erfordernissen verneint Frau Beigeordnete Deppe.
Herr Oberbürgermeister Richrath lässt anschließend über die Vorlage abstimmen.
dafür: 38 (OB, 11 CDU, 7 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 AfD, 3 OP)
dagegen: 1 (Klimaliste Leverkusen)
Enth.: 1 (parteilos)