Beschluss:

 

1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (Äußerungen I/B und I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A            Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I/A 1.         Äußerung 1 - Schreiben Mail

I/A 2.         Äußerung 2 - Sammelschreiben mit 653 Unterschriften

I/A 3.         Äußerung 3 – Schreiben

I/A 4.         Äußerung 4 – Schreiben mit 10 Fotos

I/A 5.         Äußerung 5 - Mail

I/A 6.         Äußerung 6 – Schreiben an OB Richrath

 

I/B            Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

I/B 1:          Bezirksregierung Arnsberg
Postfach
44025 Dortmund

I/B 2:................................ Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG
Overfeldweg 23
51373 Leverkusen

I/B 3:          Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb
Postfach 10 07 63
47707 Krefeld

I/B 4:        LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133
53115 Bonn

I/B 5:         NABU – Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz  Deutschland e.V. und LNU Landesgem. Naturschutz und Umwelt
Friedenstr. 3
51373 Leverkusen

I/B 6:          Telekom
Innere Kanalstr. 98
50672 Köln

I/B 7:          Vodafone GmbH
D2 Park 5
40878 Ratingen

I/B 8:        Bezirksregierung Düsseldorf  - Kampfmittelbeseitigungsdienst
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

 

I/C                Äußerungen der Fachbereiche und Betriebe

I/C 1:          Fachbereich 32 - UmweltI/

I/C 2:       Fachbereich 37 Feuerwehr Abt. 372 – Gefahrenvorbeugung

I/C 3:          Fachbereich 36 – Bürger und Straßenverkehr

I/C 4:          TBL - Technische Betriebe Leverkusen AöR

 

2.    Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen II/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 7 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

II/A 1.      Stellungnahme 1 - Telefonanruf

II/A 2.      Stellungnahme 2 – Schreiben vom 10.01.2022

II/A 3.      Stellungnahme 3 – Schreiben vom 29.01.2022

II/A 4.      Stellungnahme 4 – Schreiben vom 10.02.2022

II/A 5.      Stellungnahme 5 – Schreiben vom 08.02.2022

II/A 6.      Stellungnahme 6 – Schreiben vom 09.02.2022

II/A 7.      Stellungnahme 7 – Sammelschreiben von 715 Bürger*innen vom 07.02.2022

 

II/B           Stellungnahmen der Behörden und sonst. Träger öffentl. Belange

II/B 1:      Bezirksregierung Köln Immissionsschutz
50606 Köln

II/B 2:      Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG
Overfeldweg 23
51373 Leverkusen

II/B 2:      Industrie- und Handelskammer Köln
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen

II/B 4:      LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133
53115 Bonn

II/B 4:      Polizeipräsidium Köln
51103 Köln

II/B 6:      Telekom
Venloer Str. 156
50672 Köln

 

II/C           Stellungnahme der Fachbereiche und Betriebe

 

II/C 1:      Fachbereich 31 - Mobilität und Klimaschutz

II/C 2:      WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH

 

3.    Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in Quettingen im Bereich "Maurinusstraße" (Anlagen 8 und 9 zur Niederschrift) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022; Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft) beschlossen.

 

4.    Die als Anlage 8 zur Niederschrift beigefügte Begründung zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans in Quettingen im Bereich „Maurinusstraße" wird gebilligt.


Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erklärt zu Protokoll, dass die kurzfristige Einladung zu den heutigen Sondersitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, des Ausschusses für Bürgereingaben und Umwelt sowie der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II eine Vorgehensweise sei, die nicht hinnehmbar sei, da keine Notwendigkeit bestehe, die Flächennutzungsplanänderung vor der Sommerpause beschließen zu lassen. Er vermutet, dass die Änderung aufgrund von Vorgaben der Bezirksregierung vorgenommen werden solle. Eine Ausweisung als Sondergebiet „Wellpappenfabrik Gierlichs“ setze die immissionsschutzrechtlichen Erfordernisse nach unten und führe zu einer deutlichen Verschlechterung für die Anwohnenden. Er bemängelt, dass die Verwaltung zunächst nur die Änderung des Flächennutzungsplanes und nicht auch des Bebauungsplanes beschließen lassen möchte.

 

Frau Beigeordnete Deppe entgegnet, dass zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden soll, der anschließend von der Bezirksregierung zu genehmigen ist. Anschließend soll eine Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden, in dem die Anregungen und Stellungnahmen der Anwohnenden abzuwägen sind. Solche Angelegenheiten können in einem Flächennutzungsplan nicht geregelt werden. Folgerichtig wird der Flächennutzungsplan heute vorgelegt und im Bebauungsplan die Themen Lärmschutz und Verkehr noch einmal betrachtet. Die von Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) vermutete Heruntersetzung von immissionsschutzrechtlichen Erfordernissen verneint Frau Beigeordnete Deppe.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt anschließend über die Vorlage abstimmen.


dafür:         38  (OB, 11 CDU, 7 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 AfD, 3 OP)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           1  (parteilos)