Herr Karl (61) informiert den Ausschuss zu dem Projekt; die Präsentation ist der Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.

 

Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) stellt einen Änderungsantrag auf eine frühzeitige, in physischer Veranstaltung durchzuführende Bürgerbeteiligung und für den Fall, dass dieser keine Mehrheit findet, hilfsweise den Antrag mit Aufstellungsbeschluss eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Frist der Offenlage adäquat zu verlängern. Im Anschluss führt Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) die Begründungen dazu aus.

 

Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) beantragt getrennte Abstimmung zu den Ziffern der Vorlage.

 

Hierüber lässt der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), abstimmen.

 

dafür:           1  (Klimaliste Leverkusen)

dagegen:   18  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 parteilos)

 

Der Antrag auf getrennte Abstimmung ist somit mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Sodann führt der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), die Abstimmung zum Änderungsantrag mit folgender Ergänzung zu Ziffer 6 der Vorlage durch:

 

6.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen, in deren Rahmen eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung stattfindet. Dazu soll das städtebauliche Planungskonzept zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung, für 30 Tage öffentlich ausgehängt werden

 

dafür:           1  (Klimaliste Leverkusen)

dagegen:   18  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 parteilos)

 

Der Änderungsantrag ist somit abgelehnt.


Nachfolgend lässt der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), über die Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 23.01.2023 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 265/I „Wiesdorf – zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße" (Vorlage Nr. 2022/1875) wird aufgehoben.

 

2.    Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag der Vorhabenträgerinnen TSV Bayer 04 Leverkusen und Bayer 04 Leverkusen Immobilien GmbH (Anlage 3 der Vorlage) zur Einleitung des Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan stattgegeben. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

3.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 30 BauGB.

 

4.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 40/I „Wiesdorf – Wohnheim zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße".

 

5.    Dem städtebaulichen Vorentwurf (Varianten 1, 2 und 3) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 40/I „Wiesdorf – Wohnheim zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße" wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 4, 5 und 6 der Vorlage) zugestimmt.

 

6.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Dazu soll das städtebauliche Planungskonzept zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung, für 30 Tage öffentlich ausgehängt werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 

dafür:         13  (5 CDU, 5 SPD, 1 AfD, 1 FDP, 1 parteilos)

dagegen:     5  (3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           1  (BÜRGERLISTE)