- Aufstellungsbeschluss
- Kenntnisnahme Sachstandsbericht Machbarkeitsstudie
Beschlussentwurf:
1.
Für das
in der Anlage 1 der Vorlage bezeichnete Plangebiet wird gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), die
Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 273/I „Rheindorf -
Feuer- und Rettungswache, südlich Solinger Straße, westlich BAB 3“.
3.
Der
Sachstandsbericht zur Machbarkeitsstudie Neubau Feuer- und Rettungswache am
Standort „Auf den Heunen“, Teilprojektgruppe Technik/Planung (Stand September
2023), wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3 dieser Vorlage).
Die Beschlussfassungen zu 1. und 2. erfolgen
vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für die
Stadtbezirke I und II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Lage des Plangebiets:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 273/I „Rheindorf - Feuer- und Rettungswache, südlich Solinger Straße, westlich
BAB 3" (Standort „Auf den Heunen“) befindet sich im östlichen Stadtteil
Rheindorfs und liegt in der Gemarkung Opladen. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:
·
im Norden
von den nördlichen Flächen der Landesstraße L291, Solinger Straße, und darüber
hinaus durch die Stadtgrenze zu Langenfeld,
·
im Osten
von den an die BAB 3 angrenzenden Grünbereichen,
·
im Süden von
den Waldbereichen „Pescher Busch“ und
·
im Westen
von landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich der Solinger Straße.
Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 6,0 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 dieser Vorlage) zu entnehmen. Die Grundstücksflächen befinden sich bis auf die Flächen der L291 und einem privaten Flurstück innerhalb der geplanten Feuer- und Rettungswache im Eigentum der Stadt Leverkusen. Die städtischen Flächen sind noch bis Ende 2024 verpachtet. Mit dem Eigentümer der Fläche, die sich nicht im Eigentum der Stadt befindet, sind Gespräche über den Grunderwerb geführt worden, die noch nicht zu einem Vertragsschluss geführt haben.
Planungsanlass und Beschlussstand zur Neubau Feuer- und
Rettungswache am Standort „Auf den Heunen“
Die von der Stadt angemietete Feuer- und Rettungswache Kanalstraße befindet sich mitten in einem Wohngebiet im Stadtteil Opladen. Die Gebäude sowie die angrenzenden Wohnhäuser wurden vor rund einhundert Jahren (1922/1923) als „Feuerwehrsiedlung“ für die Freiwillige Feuerwehr und deren Familien im Heimatstil für die damals eigenständige Stadt Opladen errichtet. Die Wagenhallen sind für den damaligen technischen Standard konzipiert worden und für die heutigen Feuerwehrfahrzeuge zu klein dimensioniert.
Seit 1927/1928 hat ein grundlegender Umbau (insbesondere eine Erweiterung) aus feuerwehrtaktischer Sicht nicht stattgefunden. Im Jahr 1986 wurden das Feuerwehrgerätehaus mit Schlauchturm sowie die angrenzenden zweigeschossigen Reihenhäuser, die sich um einen Übungshof gruppieren, unter Denkmalschutz gestellt. Der Denkmalschutz umfasst das Innere sowie das Äußere des Gebäudes. Die Neuplanung einer Feuer- und Rettungswache ist aufgrund der baulichen Substanz und im Hinblick auf die Sicherstellung der zeitlichen Erreichbarkeiten innerhalb der Hilfsfrist für das Einsatzgebiet unumgänglich.
Auf der Grundlage eines Standortvergleichs erfolgte ein mehrheitlicher Ratsbeschluss vom September 2022 (Ergänzungsvorlage Nr. 2022/1377/2) für den Standort „Auf den Heunen“. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll nun die grundsätzliche Realisierbarkeit des Neubaus der Feuer- und Rettungswache geprüft und erarbeitet werden. Ergänzend dazu erfolgte der mehrheitliche Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 05.06.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2129.
Ziel der Planung:
Ziel des Bebauungsplans Nr. 273/I
„Rheindorf - Feuer- und Rettungswache, südlich Solinger Straße, westlich BAB
3"
ist es, die planungsrechtliche
Voraussetzung für den Bau und den Betrieb einer zukunftsfähigen Feuer- und
Rettungswache (FRW-Nord) für die nördlichen Stadtteile Leverkusens zu schaffen.
Hierzu gehört es auch, sich dem im Wandel befindenden Klima anzupassen und
entgegenzuwirken. Im integrierten Klimaschutzkonzept (Vorlage Nr. 2017/1748),
im Klimaanpassungskonzept (Vorlage Nr. 2020/3550) und Mobilitätskonzept
2030+ (Vorlage Nr. 2020/3400) der Stadt Leverkusen sind hierzu Maßnahmen
formuliert worden. Diese sind bei allen Planungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
zu beachten.
Darüber hinaus
verfolgt die Stadt Leverkusen die Etablierung einer Grünsatzung (Vorlage Nr.
2023/2163) für alle Neubauvorhaben. Die damit verbundenen Vorgaben zur
Begrünung sollen zukünftig Hitzeentwicklungen reduzieren, Niederschlagswasser
auf natürlichem Weg zurückhalten (Retention) und das Mikroklima verbessern.
Ebenfalls wird die Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Strom und Wärme) mit
dem Beschluss „Klimaneutrales Leverkusen 2033“ (Vorlage Nr. 2022/1560)
verstärkt fokussiert.
Rechtfertigung der Planung (Standort):
Das Verfahren und das Ergebnis der Standortprüfung wurden in der Ergänzungsvorlage Nr. 2022/1377/2 des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) dargelegt. Nachfolgend werden Auszüge aus dieser Vorlage zitiert. Die FRW-Nord muss folgenden Kriterien genügen:
· maximaler Abdeckungsradius, unmittelbare Lage an Hauptverkehrsstraßen mit geringer Staugefahr,
· zeitliche Erreichbarkeiten innerhalb der Hilfsfrist für das Einsatzgebiet,
· einsatzorganisatorische Eignung,
· keine immissionsbedingten Konfliktpotenziale mit vorhandener Wohnbebauung,
· keine Beeinträchtigungen durch Störfallbetriebe (Seveso-III-Richtlinie),
· maximale Straßenfronten des Gebäudes für direkte Ausfahrten,
· keine ungünstige topografische Geländelage/-entwicklung.
In einer Standortprüfung wurden 13 mögliche Flächen im Stadtgebiet auf ihre Eignung untersucht. Die Prüfung und Bewertung anhand der vorgenannten Kriterien hat zu dem Ergebnis geführt, dass unter Berücksichtigung der Bedarfe der Nutzenden als auch der vergleichenden Betrachtung der Flächen der Standort „Auf den Heunen“ am besten für die Umsetzung des Neubaus der FRW-Nord geeignet ist.
Bestehende Planungsbindungen:
Regionalplan
Im rechtskräftigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wird das Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ zeichnerisch festgelegt. Überlagert mit der zeichnerischen Festlegung „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Raumordnungsgesetz - ROG) und der zeichnerischen Festlegung „Regionaler Grünzug“ (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG). Die Bezirksregierung Köln stellt derzeit den Regionalplan neu auf. Der Regionalplanentwurf mit dem Stand November 2021 legt das Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ zeichnerisch fest. Überlagert mit der zeichnerischen Festlegung „Regionaler Grünzug“ (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG).
Flächennutzungsplan (FNP)
Der FNP der Stadt Leverkusen, bekannt gemacht am 13.03.2006, stellt das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dar.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan (Stand
10.07.1987) stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 273/I das Entwicklungsziel
1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig
ausgestatteten Landschaft“ und Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im ganzen
erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“.
Es ist das Landschaftsschutzgebiet 2.2-3, „Unteres Tal der Wupper“ festgesetzt.
Die Entwicklungszielmaßnahme 5.8-15 „Ersatzlose, sukzessive Entnahme der
Pappeln nach Abtrieb und Ersetzen durch bodenständige Gehölze“ ist für den
angrenzenden Bereich des alten Mühlengrabens westlich der Autobahn BAB 3
festgesetzt.
Schutzgebiete auf EU- und nationaler Ebene
Das Plangebiet ist
nicht Bestandteil eines gemeldeten FFH (Fauna-Flora-Habitat)- oder
Vogelschutzgebiets und befindet sich außerhalb einer 300 m Wirkzone.
Sonstige fachgesetzliche Planungsbindungen
Weitere Planungsbindungen ergeben sich aus der Lage in Nachbarschaft zur Autobahn BAB 3 (gemäß Bundesfernstraßengesetz) und zur Landesstraße L291 Solinger Straße (gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW). Des Weiteren werden die Belange des Hochwasserschutzes bezogen auf die südlich gelegene Wupper im weiteren Planverfahren zu berücksichtigen sein (siehe Anlage 3 dieser Vorlage).
Bebauungsplan
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 273/I „Rheindorf - Feuer- und Rettungswache, südlich Solinger Straße, westlich BAB 3“ besteht derzeit kein gültiger Bebauungsplan. Das Plangebiet ist derzeit somit planungsrechtlich als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuer- und Rettungswache im Sinne des § 9 Abs. 5 BauGB zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Verfahrensstand und weiteres Vorgehen:
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird das
Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Das
Verfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Damit der
Bebauungsplan Nr. 273/I „Rheindorf -
Feuer- und Rettungswache, südlich Solinger Straße, westlich BAB 3" aus dem FNP entwickelt werden kann, ist
eine im Parallelverfahren erfolgende Änderung des FNP erforderlich.
Prüfung der Umweltbelange:
Für die Belange des Umweltschutzes ist im Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Prüfung der Umweltbelange erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans.
Im Rahmen der durch
den Rat der Stadt Leverkusen am 26.09.2023 beschlossenen und sich derzeit in
Erarbeitung befindlichen planerischen Machbarkeitsstudie (Ergänzungsvorlage Nr.
2022/1377/2) wurden bereits diverse umweltfachliche Gutachten erstellt. Die zum
Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses vorliegenden Erkenntnisse der einzelnen
Gutachten können dem Projektsteckbrief (Anlage 4 dieser Vorlage) entnommen
werden. Zusätzlich sind die aktuellen Sachstände (Stand September 2023) der
Untersuchungen und Gutachten dem als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügten
Sachstandsbericht zur Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
Für die Ermittlung
der Umweltbelange sind nach derzeitigem Kenntnisstand eine artenschutzrechtliche
Prüfung, eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, schalltechnische
Untersuchungen (verkehrs- und betriebsbedingter Lärm), eine
Geruchsimmissionsprognose, ein klimaökologisches Gutachten, ein
hydrogeologisches Gutachten sowie ein Bodenschutzkonzept erforderlich. Eine
detaillierte Prüfung der Umweltbelange erfolgt im weiteren Verfahren und wird
in den Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung einfließen. Auf die in
der Ergänzungsvorlage Nr. 2022/1377/2 beschriebenen Problemfelder wird
hingewiesen.
Auf der Grundlage bereits vorliegender Gutachten sind im weiteren Bebauungsplanverfahren Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der klimatischen Situation auf dem Grundstück herzustellen. Dazu gehört, den Versiegelungsgrad auf ein Minimum zu reduzieren sowie zahlreiche Begrünungsmaßnahmen (im Sinne der sich in Erarbeitung befindlichen Grünsatzung) zu etablieren. Im Sinne der Klimaneutralität wird die Nutzung von erneuerbaren Energien auch in der Umweltprüfung verstärkt behandelt.
Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Maßnahmen, sodass es erforderlich ist, die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus zu beraten. Mit dem Aufstellungsbeschluss besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, weitere Schritte für das Bauleitplanverfahren zu initiieren und den Zeitraum zur Erstellung der Machbarkeitsstudie bereits zu nutzen. Dies ist vor dem Hintergrund der Aussagen im Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan notwendig. Der derzeit noch nicht abgeschlossene Grunderwerb in Bezug auf eine Teilfläche, die landwirtschaftlich genutzt wird, steht einer Fortführung der Planung nicht entgegen. Ein dauerhaftes Hindernis, die Planung auch umzusetzen, wird sich hieraus nicht ergeben.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: noch nicht
bekannt.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |