Betreff
Neuplanung der B8 im Bereich Küppersteg
Vorlage
2023/2622
Aktenzeichen
sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die anstehenden Bearbeitungsschritte (Ausschreibung und Vergabe) für die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Projekts „Umbau der B8/Küppersteg“ mit Beibehaltung der Tieflage der B8 werden bis auf weiteres zurückgesellt.

 

2.    Die Verwaltung wird vom Rat der Stadt Leverkusen beauftragt, stattdessen die Planungsalternative „Ebenerdige Führung der B8/Küppersteg“ zu prüfen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                           In Vertretung                             In Vertretung

Adomat                                                     Molitor                                        Deppe

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Aufgrund neuer Erkenntnisse zum Projekt „Umbau B8/Küppersteg“ (Entwicklungsstudie aus 2011, zunehmender Bedeutung des Themas Mobilität, Zunahme des Radverkehrs, Abgängigkeit der Stützen, SPD-Antrag aus 2022 bzgl. neuer Entwicklungsstudie) wird von Seiten der Verwaltung eine erneute Betrachtung der Planung für geboten gehalten. Aufgrund dieser Entwicklungen und der Tatsache, dass die Pläne für den Umbau der B8 mittlerweile einige Jahre alt sind, erscheint es sinnvoll, zu überprüfen, ob die Planungen in der beschlossenen Form weiter fortgeführt werden sollten. In der beigefügten Anlage ist die vom Rat in 2019 beschlossene Planung B8/Küppersteg dargestellt.

 

In dem Zusammenhang ist auch die Thematik einer möglichen Stadtbahntrasse auf der B8 zu betrachten, die auf Beschluss des Rates vom 14.12.2015 von der Stadt Leverkusen für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW angemeldet wurde. Im Rahmen des ÖPNV-Bedarfsplans wird landesseitig eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt und eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Sowohl die Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans als auch die Erstellung des multimodalen Landesverkehrsmodells als Grundlage hierfür, haben sich mehrfach verzögert. Daher kann weiterhin keine zeitliche Perspektive genannt werden, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist.

 

I. Historie

·         Bau der B8 in den 1960er Jahren als Stadtautobahn.

·         2007: Abstützung der Wände in der Troglage/Unterführung Küppersteger Straße.

·         2011: Kenntnisnahme des Rates bzgl. der Entwicklungsstudie B8 „zum stufenweisen Umbau in einen anwohnerverträglichen und leistungsfähigen Stadtboulevard“ mit unter anderem folgenden Ergebnissen:

o   Die Vierspurigkeit der B8 ist überwiegend nicht mehr erforderlich.

o   Aufgrund der Verkehrsbelastung von 36.000 - 40.000 Kfz/Tag ist allerdings der planfreie Knoten (Unterführung + oberer Kreisverkehr) weiterhin erforderlich.

·         2015: Aufgrund eines Ratsbeschlusses wurde die Stadtbahnlinie Köln-Opladen über die B8 laufend im ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW angemeldet.

·         2017: Ratsbeschluss zur Vorlage „Machbarkeitsstudie Stadtbahntrasse und Planungsbeschluss zum Umbau der B8/Küppersteg (2017/1666)“ mit unter anderem folgenden Ergebnissen:

o   Eine Führung der Stadtbahn auf der B8 mit einem Haltepunkt im Bereich der Küppersteger Straße ist möglich.

o   Durch Anpassung der Gradienten der B8 (Steigung/Gefälle) können erhebliche Anteile der vorhandenen Stützmauern entfallen.

o   Durch Reduzierung der Fahrspuren von vier auf zwei können Grünflächen hergestellt werden.

·         2019: Ratsbeschluss zur Baubeschlussvorlage (2019/2803) mit folgenden Inhalten:

o   Rückbau der Stützwände mit reduziertem Fahrbahnquerschnitt.

o   Umbau des Kreisverkehrs auf der Küppersteger Straße.

o   Instandsetzung des Brückenbauwerks im Bereich des Kreisverkehres.

 

·         Aufgrund der obigen Beschlüsse wurden bei der Bezirksregierung die entsprechenden Förderanträge gestellt.

 

II. Zeitschiene Projektierung und Kosten:

·         Restliche Planungen (Aufstellen des Baustellenverkehrskonzepts und Ausschreibung): bis Ende 3. Quartal.

·         Vergabeverfahren: Herbst/Winter 2024/2025.

·         Vergabe der Arbeiten: Verwaltungsrat Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) im Januar bzw. spätestens im März 2025.

·         Spätester Baubeginn: Mai 2025.

·         Spätestes Bauende: Mitte 2027.

·         Veranschlagte Haushaltsmittel: 8,1 Mio. Euro investiv, 0,8 Mio. Euro konsumtiv.

 

Nachfolgend sind die Vor- und Nachteile der beschlossenen Planung aufgeführt.

 

Vorteile:

·         Vorhandene versiegelte Flächen werden zum Teil entsiegelt und begrünt.

·         Verkehrliche Leistungsfähigkeit ist gegeben.

·         Stadtbahnlinie kann integriert werden.

·         Ein wesentlicher Teil der Stützwände kann durch Änderung der Gradienten entfallen.

·         Integration der Planung der Rad-Pendler-Route ist gegeben.

 

Nachteile:

·         Planerische Aspekte in Bezug auf Verkehrswende/Mobilitätskonzept sind unzureichend enthalten.

·         Charakter einer Stadtautobahn bleibt erhalten.

·         Räumliche Trennwirkung aus städtebaulicher Sicht bleibt erhalten.

·         Weiterhin hohe Unterhaltungskosten aufgrund der verbleibenden Stützwände/ Brückenkonstruktion.

·         Hohe Investitionskosten für die Integration der Stadtbahn aufgrund der Führung auf der unteren B8-Ebene (Haltestellenbereich/Aufzüge etc.).

·         Durch die Wegnahme der Fahrspuren in der Tieflage müsste eine Fahrtrichtung bereits dann gesperrt werden, wenn Bauwerksprüfungen durchgeführt werden müssen. Die Flexibilität geht verloren. Dies gilt ebenso für Unterhaltungsarbeiten am Kreisverkehr und der begrünten Böschungen.

·         Pumpwerk Hardenbergstraße: dient ausschließlich der Entwässerung der unteren Ebene und ist aufgrund seines Alters ebenfalls unterhaltungsaufwendig. Für die Jahre 2024 bis 2027 sind Investitionen i. H. v. ca. 440.000 Euro geplant.

 

III. Alternativplanung:

Die Planungsalternative lautet auf „Ebenerdige Führung der B8, plangleicher Knoten B8/Küppersteger Straße“ und bildet die nachfolgenden Vor- und Nachteile ab.

 

Vorteile:

·         Entspricht eher den Zielen bzgl. der Verkehrswende und des Mobilitätskonzepts.

·         Städtebaulich wesentlich attraktivere Gestaltung der Verkehrsflächen.

·         Trennwirkung wird reduziert.

·         Wesentlich geringere Unterhaltungskosten für die Ingenieurbauwerke

(jährlich ca. 5.000 Euro plus Vermessung sowie Instandsetzung Fahrbahnplatte, Betoninstandsetzung, Lageraustausch).

·         Stadtbahnlinie könnte ebenerdig geführt werden.

·         Aufgabe des Pumpwerks Hardenbergstraße: Während kleinere Investitionen für die Maschinentechnik i. H. v. ca. 60.000 Euro im kommenden Jahr unaufschiebbar getätigt werden müssen, könnten für die Jahre 2026 und 2027 geplante Investitionen für die elektronische Ausrüstung i. H. v. ca. 380.000 Euro entfallen.

 

Nachteile:

·         Leistungsfähigkeit des plangleichen Knotens B8/Küppersteg zumindest fraglich (Berechnung aufgrund neuer durchzuführender Verkehrszählungen notwendig).

·         Führung der Stadtbahnlinie über den plangleichen Knoten hinsichtlich Leistungsfähigkeit kaum zu realisieren.

·         Vollständige Neuplanung erforderlich.

·         Förderfähigkeit des Projektes ungewiss.

 

IV. Folgen einer Umplanung:

·         Entschädigung des Ingenieurbüros.

·         Bis zu einem Neubau durchzuführende Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit: Betoninstandsetzungen, Austausch der Stahlgitterstützen auf der Ostseite, evtl. weitere Sicherungen der Stützwände.

 

Fazit:

Aufgrund der obigen Ausführung sollte aus Sicht der Verwaltung die Alternativplanung „Ebenerdige Führung der B8, plangleicher Knoten B8/Küppersteg“ geprüft werden. Bestandteil dieser Prüfung wird dabei auch sein, wie der ÖPNV auf dieser zentralen Achse zwischen Leverkusen-Mitte und Opladen gestärkt werden kann, z. B. durch die Einrichtung von Busspuren. Ein weiterer, zu untersuchender Aspekt stellt auch die Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs dar, zumal gemäß Mobilitätskonzept 2030+ dieser Abschnitt des Europarings in Küppersteg mit der parallel verlaufenden Hardenberg- und Windthorststraße zur Hauptfußwegeachse gehört und Bestandteil des Rad-Pendler-Routen-Netzes ist.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20 Achim Kring Tel.: 20 12:

 

Die Maßnahme ist in den Beratungsunterlagen zum Haushalt 2024 (Vorlage Nr. 2023/2599) unter der Finanzstelle 66511205021116 Unterführung B8/Küppersteg wie folgt etatisiert:

 

Jahr 2024:                                                               2.500.000 €

Jahr 2024 VE:                                                        4.800.000 €

Jahr 2025:                                                               3.000.000 €

Jahr 2026:                                                               1.800.000 €

 

so dass mit eventuellen Resten aus Vorjahren ca. 8,1 Mio. € zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus sind bisher im Produkt PN1205 unter dem Sachkonto 523200 weitere 800.000 € für das Jahr 2024 konsumtiv geplant.

 

Bei einer positiven Beschlussfassung dieser Vorlage können diese Mittel in der Haushaltsplanung gestrichen werden. Neue Ansätze für die Umsetzung der Planungsalternative „Ebenerdige Führung der B8/Küppersteg“ sind dann über die Veränderungslisten zum Haushalt 2024 neu anzumelden.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein