Beschlussentwurf:
1. Die anstehenden Bearbeitungsschritte (Ausschreibung und Vergabe) für die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Projekts „Umbau der B8/Küppersteg“ mit Beibehaltung der Tieflage der B8 werden bis auf weiteres zurückgesellt.
2. Die Verwaltung wird vom Rat der Stadt Leverkusen beauftragt, stattdessen die Planungsalternative „Ebenerdige Führung der B8/Küppersteg“ zu prüfen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor Deppe
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Aufgrund neuer Erkenntnisse zum Projekt
„Umbau B8/Küppersteg“ (Entwicklungsstudie aus 2011, zunehmender Bedeutung des
Themas Mobilität, Zunahme des Radverkehrs, Abgängigkeit der Stützen, SPD-Antrag
aus 2022 bzgl. neuer Entwicklungsstudie) wird von Seiten der Verwaltung eine
erneute Betrachtung der Planung für geboten gehalten. Aufgrund dieser
Entwicklungen und der Tatsache, dass die Pläne für den Umbau der B8
mittlerweile einige Jahre alt sind, erscheint es sinnvoll, zu überprüfen, ob
die Planungen in der beschlossenen Form weiter fortgeführt werden sollten. In
der beigefügten Anlage ist die vom Rat in 2019 beschlossene Planung
B8/Küppersteg dargestellt.
In dem Zusammenhang ist auch die Thematik
einer möglichen Stadtbahntrasse auf der B8 zu betrachten, die auf Beschluss des
Rates vom 14.12.2015 von der Stadt Leverkusen für den ÖPNV-Bedarfsplan
2017 des Landes NRW angemeldet wurde. Im Rahmen des
ÖPNV-Bedarfsplans wird landesseitig eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt und
eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Sowohl die Neuaufstellung des
ÖPNV-Bedarfsplans als auch die Erstellung des multimodalen
Landesverkehrsmodells als Grundlage hierfür, haben sich mehrfach verzögert.
Daher kann weiterhin keine zeitliche Perspektive genannt werden, wann mit der
Fertigstellung zu rechnen ist.
I. Historie
·
Bau der B8 in den 1960er
Jahren als Stadtautobahn.
·
2007: Abstützung der
Wände in der Troglage/Unterführung Küppersteger Straße.
·
2011: Kenntnisnahme des
Rates bzgl. der Entwicklungsstudie B8 „zum stufenweisen Umbau in einen
anwohnerverträglichen und leistungsfähigen Stadtboulevard“ mit unter anderem
folgenden Ergebnissen:
o Die Vierspurigkeit der B8 ist überwiegend nicht mehr erforderlich.
o Aufgrund der Verkehrsbelastung von 36.000 - 40.000 Kfz/Tag ist allerdings
der planfreie Knoten (Unterführung + oberer Kreisverkehr) weiterhin
erforderlich.
·
2015: Aufgrund eines
Ratsbeschlusses wurde die Stadtbahnlinie Köln-Opladen über die B8 laufend im
ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW angemeldet.
·
2017: Ratsbeschluss zur
Vorlage „Machbarkeitsstudie Stadtbahntrasse und Planungsbeschluss zum Umbau der
B8/Küppersteg (2017/1666)“ mit unter anderem folgenden Ergebnissen:
o Eine Führung der Stadtbahn auf der B8 mit einem Haltepunkt im Bereich
der Küppersteger Straße ist möglich.
o Durch Anpassung der Gradienten der B8 (Steigung/Gefälle) können
erhebliche Anteile der vorhandenen Stützmauern entfallen.
o Durch Reduzierung der Fahrspuren von vier auf zwei können Grünflächen
hergestellt werden.
·
2019: Ratsbeschluss zur
Baubeschlussvorlage (2019/2803) mit folgenden Inhalten:
o Rückbau der Stützwände mit reduziertem Fahrbahnquerschnitt.
o Umbau des Kreisverkehrs auf der Küppersteger Straße.
o Instandsetzung des Brückenbauwerks im Bereich des Kreisverkehres.
·
Aufgrund der obigen
Beschlüsse wurden bei der Bezirksregierung die entsprechenden Förderanträge
gestellt.
II. Zeitschiene Projektierung und Kosten:
·
Restliche Planungen
(Aufstellen des Baustellenverkehrskonzepts und Ausschreibung): bis Ende 3.
Quartal.
·
Vergabeverfahren: Herbst/Winter
2024/2025.
·
Vergabe der Arbeiten: Verwaltungsrat
Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) im Januar bzw. spätestens im
März 2025.
·
Spätester Baubeginn: Mai
2025.
·
Spätestes Bauende: Mitte
2027.
·
Veranschlagte Haushaltsmittel:
8,1 Mio. Euro investiv, 0,8 Mio. Euro konsumtiv.
Nachfolgend sind die
Vor- und Nachteile der beschlossenen Planung aufgeführt.
Vorteile:
·
Vorhandene versiegelte
Flächen werden zum Teil entsiegelt und begrünt.
·
Verkehrliche
Leistungsfähigkeit ist gegeben.
·
Stadtbahnlinie kann
integriert werden.
·
Ein wesentlicher Teil
der Stützwände kann durch Änderung der Gradienten entfallen.
·
Integration der Planung
der Rad-Pendler-Route ist gegeben.
Nachteile:
·
Planerische Aspekte in
Bezug auf Verkehrswende/Mobilitätskonzept sind unzureichend enthalten.
·
Charakter einer
Stadtautobahn bleibt erhalten.
·
Räumliche Trennwirkung
aus städtebaulicher Sicht bleibt erhalten.
·
Weiterhin hohe
Unterhaltungskosten aufgrund der verbleibenden Stützwände/ Brückenkonstruktion.
·
Hohe Investitionskosten
für die Integration der Stadtbahn aufgrund der Führung auf der unteren B8-Ebene
(Haltestellenbereich/Aufzüge etc.).
·
Durch die Wegnahme der
Fahrspuren in der Tieflage müsste eine Fahrtrichtung bereits dann gesperrt
werden, wenn Bauwerksprüfungen durchgeführt werden müssen. Die Flexibilität
geht verloren. Dies gilt ebenso für Unterhaltungsarbeiten am Kreisverkehr und
der begrünten Böschungen.
·
Pumpwerk Hardenbergstraße:
dient ausschließlich der Entwässerung der unteren Ebene und ist aufgrund seines
Alters ebenfalls unterhaltungsaufwendig. Für die Jahre 2024 bis 2027 sind
Investitionen i. H. v. ca. 440.000 Euro geplant.
III. Alternativplanung:
Die Planungsalternative lautet auf „Ebenerdige
Führung der B8, plangleicher Knoten B8/Küppersteger Straße“ und bildet die
nachfolgenden Vor- und Nachteile ab.
Vorteile:
·
Entspricht eher den
Zielen bzgl. der Verkehrswende und des Mobilitätskonzepts.
·
Städtebaulich wesentlich
attraktivere Gestaltung der Verkehrsflächen.
·
Trennwirkung wird
reduziert.
·
Wesentlich geringere
Unterhaltungskosten für die Ingenieurbauwerke
(jährlich ca. 5.000 Euro plus Vermessung sowie Instandsetzung
Fahrbahnplatte, Betoninstandsetzung, Lageraustausch).
·
Stadtbahnlinie könnte
ebenerdig geführt werden.
·
Aufgabe des Pumpwerks
Hardenbergstraße: Während kleinere Investitionen für die Maschinentechnik i. H. v.
ca. 60.000 Euro im kommenden Jahr unaufschiebbar getätigt werden müssen,
könnten für die Jahre 2026 und 2027 geplante Investitionen für die
elektronische Ausrüstung i. H. v. ca. 380.000 Euro entfallen.
Nachteile:
·
Leistungsfähigkeit des
plangleichen Knotens B8/Küppersteg zumindest fraglich (Berechnung aufgrund
neuer durchzuführender Verkehrszählungen notwendig).
·
Führung der
Stadtbahnlinie über den plangleichen Knoten hinsichtlich Leistungsfähigkeit
kaum zu realisieren.
·
Vollständige Neuplanung
erforderlich.
·
Förderfähigkeit des
Projektes ungewiss.
IV. Folgen einer Umplanung:
·
Entschädigung des
Ingenieurbüros.
·
Bis zu einem Neubau
durchzuführende Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit:
Betoninstandsetzungen, Austausch der Stahlgitterstützen auf der Ostseite, evtl.
weitere Sicherungen der Stützwände.
Fazit:
Aufgrund der obigen
Ausführung sollte aus Sicht der Verwaltung die Alternativplanung „Ebenerdige
Führung der B8, plangleicher Knoten B8/Küppersteg“ geprüft werden. Bestandteil
dieser Prüfung wird dabei auch sein, wie der ÖPNV auf dieser zentralen
Achse zwischen Leverkusen-Mitte und Opladen gestärkt werden kann, z. B.
durch die Einrichtung von Busspuren. Ein weiterer, zu untersuchender Aspekt
stellt auch die Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs dar, zumal gemäß
Mobilitätskonzept 2030+ dieser Abschnitt des Europarings in Küppersteg mit der
parallel verlaufenden Hardenberg- und Windthorststraße zur Hauptfußwegeachse gehört
und Bestandteil des Rad-Pendler-Routen-Netzes ist.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20 Achim Kring Tel.: 20 12:
Die Maßnahme ist in den Beratungsunterlagen
zum Haushalt 2024 (Vorlage Nr. 2023/2599) unter der Finanzstelle 66511205021116
Unterführung B8/Küppersteg wie folgt etatisiert:
Jahr 2024: 2.500.000
€
Jahr 2024 VE: 4.800.000
€
Jahr 2025: 3.000.000
€
Jahr 2026: 1.800.000
€
so dass mit eventuellen Resten aus Vorjahren
ca. 8,1 Mio. € zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sind bisher im Produkt PN1205
unter dem Sachkonto 523200 weitere 800.000 € für das Jahr 2024 konsumtiv
geplant.
Bei einer positiven Beschlussfassung dieser
Vorlage können diese Mittel in der Haushaltsplanung gestrichen werden. Neue
Ansätze für die Umsetzung der Planungsalternative „Ebenerdige Führung
der B8/Küppersteg“ sind dann über die Veränderungslisten zum
Haushalt 2024 neu anzumelden.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |