- Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Dem Antrag des Wupperverbandes auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Anlage 1 der Vorlage) wird zugestimmt.
2. Für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 282/I „Wiesdorf - Zuwegung Kläranlage westlich Westring“ wird die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Das Gebiet liegt in der Gemarkung Bürrig, Flur 20, und wird grob im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks Nr. 442, im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks Nr. 480, im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 451 und im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 445 begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen. Die Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Lage des Plangebietes:
Die beabsichtigte
Planung zum Projekt „Neubau Kläranlage Leverkusen“, im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf
gelegen, befindet sich auf dem Standort der Kläranlage des Wupperverbandes, westlich
des Westrings (L108).
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Im
Entsorgungszentrum der Fa. Currenta GmbH & Co. OHG in Leverkusen befindet
sich die vom Wupperverband betriebene Kläranlage. Die Andienung der Kläranlage erfolgt
über die zentrale Zufahrt des Entsorgungszentrums. Mit dem Projekt „Neubau
Kläranlage Leverkusen“ plant der Wupperverband den Ausbau der bestehenden
Kläranlage. Diese Planung umfasst die Erneuerung der mechanischen
Reinigungsstufe, die Erweiterung der Kläranlage um eine biologische
Reinigungsstufe sowie eine Schlammbehandlung und Gasverwertung zur
Energieerzeugung. Ebenso umfasst das Projekt aufgrund des erhöhten
Verkehrsaufkommens die Herstellung einer eigenen Zufahrt, ausgehend vom
Westring (L108).
Die beabsichtigten
Ziele der Herstellung einer Zuwegung zur Kläranlage sind nachfolgend
aufgeführt:
·
Optimierung
der betrieblichen Zusammenhänge durch ein zeiteffizientes Erreichen der
Kläranlage von Betriebsangehörigen.
·
Zweiter
Flucht- und Rettungsweg für das Entsorgungszentrum der Fa. Currenta GmbH &
Co. OHG Leverkusen.
Das bestehende
Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 19/64 „Mülldeponie“)
bietet keine rechtliche Grundlage für die Realisierung einer Zuwegung
zur Kläranlage, da für den betreffenden Abschnitt, an dem die Zufahrt erfolgen
soll, keine Straßenverkehrsfläche vom Westring (L108) auf das Betriebsgelände
festgesetzt ist. Es fehlt damit die planungsrechtliche Grundlage für die
notwendige Erschließung. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung einer Zuwegung zur Kläranlage herzustellen, besteht ein
Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Kosten der Planung:
Das
Bebauungsplanverfahren ist für die Stadt Leverkusen kostenneutral. Die
anfallenden Planungs- und Erschließungskosten werden in Gänze vom Wupperverband
übernommen.
Weitere Vorgehensweise:
Im Weiteren wird
das Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss formell eingeleitet
und im Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekannt gemacht.
Hinweise:
Nach Prüfung des
Antrags empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Leverkusen, dem Antrag des
Wupperverbandes vom 22.08.2024 und der damit einhergehenden Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
Im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen sind sämtliche Anlagen in farbiger und maßstabsgerechter Darstellung einzusehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |