Betreff
Bebauungsplan Nr. 282/I "Wiesdorf - Zuwegung Kläranlage westlich Westring"
- Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
2024/3090
Aktenzeichen
613_26-ZK-Pri
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.     Dem Antrag des Wupperverbandes auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Anlage 1 der Vorlage) wird zugestimmt.

 

2.     Für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 282/I „Wiesdorf - Zuwegung Kläranlage westlich Westring“ wird die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Das Gebiet liegt in der Gemarkung Bürrig, Flur 20, und wird grob im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks Nr. 442, im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks Nr. 480, im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 451 und im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 445 begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen. Die Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                                       In Vertretung

Deppe                                                                                              Lünenbach 


Begründung:

 

Lage des Plangebietes:

Die beabsichtigte Planung zum Projekt „Neubau Kläranlage Leverkusen“, im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf gelegen, befindet sich auf dem Standort der Kläranlage des Wupperverbandes, westlich des Westrings (L108).

 

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Im Entsorgungszentrum der Fa. Currenta GmbH & Co. OHG in Leverkusen befindet sich die vom Wupperverband betriebene Kläranlage. Die Andienung der Kläranlage erfolgt über die zentrale Zufahrt des Entsorgungszentrums. Mit dem Projekt „Neubau Kläranlage Leverkusen“ plant der Wupperverband den Ausbau der bestehenden Kläranlage. Diese Planung umfasst die Erneuerung der mechanischen Reinigungsstufe, die Erweiterung der Kläranlage um eine biologische Reinigungsstufe sowie eine Schlammbehandlung und Gasverwertung zur Energieerzeugung. Ebenso umfasst das Projekt aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Herstellung einer eigenen Zufahrt, ausgehend vom Westring (L108). 

 

Die beabsichtigten Ziele der Herstellung einer Zuwegung zur Kläranlage sind nachfolgend aufgeführt:

 

·         Optimierung der betrieblichen Zusammenhänge durch ein zeiteffizientes Erreichen der Kläranlage von Betriebsangehörigen. 

·         Zweiter Flucht- und Rettungsweg für das Entsorgungszentrum der Fa. Currenta GmbH & Co. OHG Leverkusen.

 

Das bestehende Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 19/64 „Mülldeponie“) bietet keine rechtliche Grundlage für die Realisierung einer Zuwegung zur Kläranlage, da für den betreffenden Abschnitt, an dem die Zufahrt erfolgen soll, keine Straßenverkehrsfläche vom Westring (L108) auf das Betriebsgelände festgesetzt ist. Es fehlt damit die planungsrechtliche Grundlage für die notwendige Erschließung. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Zuwegung zur Kläranlage herzustellen, besteht ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

 

Kosten der Planung:

Das Bebauungsplanverfahren ist für die Stadt Leverkusen kostenneutral. Die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten werden in Gänze vom Wupperverband übernommen.  

 

Weitere Vorgehensweise:

Im Weiteren wird das Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss formell eingeleitet und im Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekannt gemacht.

 

Hinweise:

Nach Prüfung des Antrags empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Leverkusen, dem Antrag des Wupperverbandes vom 22.08.2024 und der damit einhergehenden Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.

 

Im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen sind sämtliche Anlagen in farbiger und maßstabsgerechter Darstellung einzusehen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein