- Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
- Beschluss als sonstige städtebauliche Planung gemäß Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat
der Stadt Leverkusen beschließt den Geltungsbereich des städtebaulichen
Rahmenplans gemäß der Anlage 1.1 der
Vorlage.
2.
Für das
in der Anlage 1.1 der Vorlage bezeichnete Plangebiet wird der städtebauliche Rahmenplan
„Opladen - Urbanes Gebiet zwischen Lützenkirchener Straße, Pommernstraße,
Rennbaumstraße und Bahngleise“ samt
Bericht beschlossen. Der städtebauliche Rahmenplan (Anlage 2.1 der
Vorlage) zusammen mit dem Bericht zum städtebaulichen Rahmenplan (Anlage 2.2 der
Vorlage) werden als sonstige städtebauliche Planung beschlossen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Lage,
Plangebiet:
Der räumliche Geltungsbereich des städtebaulichen Rahmenplans „Opladen -
Urbanes Gebiet zwischen Lützenkirchener Straße, Pommernstraße, Rennbaumstraße
und Bahngleise“ befindet sich im östlichen Stadtteil von Leverkusen-Opladen und
liegt in der gleichnamigen Gemarkung Opladen. Der Geltungsbereich des
städtebaulichen Rahmenplans wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden von der Rennbaumstraße, der
Stauffenbergstraße und der Pommernstraße,
- im Osten durch die östliche Seite der
öffentlichen Grünfläche (fußläufige Verbindung zwischen der Pommernstraße und
der Lützenkirchener Straße), westlich der angrenzenden Bebauung,
- im Süden durch die Lützenkirchener
Straße,
- im
Westen durch die Lützenkirchener Straße und die Bahnstrecke.
Die Gesamtgröße
des Planbereichs beträgt ca. 14 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung
(Anlage 1.1 der Vorlage) zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans
wurde im nördlichen Bereich, angrenzend an das Berufskolleg Opladen, um ein
Grundstück erweitert, da die/der Eigentümer*in Interesse an der Einbindung des
Grundstücks in die Gesamtrahmenplanung bekundet hat. Das Grundstück wurde in
die Gesamtplanung integriert, da dies räumliche und funktionale Vorteile für
die städtebauliche Rahmenplanung bietet. Der Geltungsbereich zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses ist der Anlage 1.2 der Vorlage zu entnehmen.
Bestehendes
Planungsrecht:
Der gültige
Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen stellt im Geltungsbereich des Rahmenplans
eingeschränkte Gewerbegebietsflächen, Mischgebietsflächen, eine
Parkplatzfläche, Sondergebietsflächen (Einzelhandel) sowie Gemeinbedarfsflächen
(hier: Berufskolleg Opladen) und sozialen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen dar. Für den Bereich des städtebaulichen Rahmenplans „Opladen - Urbanes
Gebiet zwischen Lützenkirchener Straße, Pommernstraße, Rennbaumstraße und
Bahngleise“ besteht derzeit
kein gültiger Bebauungsplan, ausgenommen ein nördlich an das Berufskolleg
angrenzendes Flurstück. Dieser
Plangebietsteil ist derzeit somit planungsrechtlich als Innenbereich im Sinne
des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) bzw. Teilflächen als Außenbereich im Sinne von § 35
BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
Für die
jeweiligen Bereiche der künftig aufzustellenden Bebauungspläne innerhalb des
Rahmenplans muss der Flächennutzungsplan geändert bzw. an die jeweiligen
Nutzungen angepasst werden.
Historie/Verfahren:
Das Plangebiet
zeichnet sich durch heterogene, ungeordnete Nutzungen aus genutzten und
ungenutzten, nicht mehr zeitgemäßen Gewerbebauten, unterschiedlichen Arten und
Größen von Wohngebäuden sowie einer sanierungsbedürftigen Schule (Berufskolleg
des Zweckverbands Opladen), Parkplatz- und Grünflächen und Brachflächen aus. In
den vergangenen zehn Jahren wurden verschiedene Versuche begonnen, mit dem
Ziel, die nördlichen und östlichen Teilbereiche des oben beschriebenen
Plangebiets mittels (teilweise mittlerweile eingestellter) Bauleitplanverfahren
einer geordneten und modernen Bebauung zuzuführen. Alle seit ca. 2012 begonnenen
Bauleitplanverfahren haben allerdings bislang nicht zu geordneten
städtebaulichen Einzelentwicklungen geführt. Sämtliche Bauleitplanverfahren
wurden bereits mit der Vorlage zum Beschluss der Aufstellung des
städtebaulichen Rahmenplans aufgelistet (Vorlage Nr. 2023/2112, Beschluss vom
08.05.2023).
Ziele und
Inhalte der städtebaulichen Rahmenplanung:
1. Planungsziele
Ziel der Planung ist es, den Standort
Leverkusen-Opladen - westliche Stauffenbergstraße, östlich Bahngleise und
Lützenkirchener Straße - als nachhaltigen Stadtraum durch die Symbiose von
Wohnen, Arbeiten und Freiraum zu stärken. Es
ist geplant, für das bezeichnete Quartier ein sinnvoll durchmischtes und
städtisches Quartier mit Wohnen und nicht störendem Gewerbe bzw. nicht
störender Büronutzungen zu schaffen. Die Gebäudetypologien sollen verschiedene
Nutzungsstrukturen aufnehmen können, sodass eine hohe Belegungsvielfalt
entstehen kann.
2. Grundzüge und
Konzept der städtebaulichen Rahmenplanung
Der Bahnlinie folgend entstehen höhere Bebauungsformen, sodass hierdurch
bereits eine Abgrenzung gegen Schienenlärm geschaffen werden kann. Die Gebäudekörper
im Inneren des Gebiets werden so gestaltet, dass diese Durchblicke und
Wegebezüge zu der umliegenden Nachbarschaft zulassen. Ebenso bieten bauliche
Hochpunkte bis zu sieben Geschosse eine räumliche Orientierung. Die
bestehenden, größtenteils versiegelten Grundstücksflächen werden entsiegelt. Es
entstehen Grünflächen zur Aufnahme von Oberflächenwasser, Pflanzflächen für
Bäume und Sträucher. Ebenso sind neue Retentionsflächen zur Starkregenaufnahme
vorgesehen („Schwammstadt-Prinzip“). Darüber wirken diese Wasserflächen den
Folgen von Starkregenereignissen entgegen und sind integraler Bestand des Fuß-
und Radwegekonzeptes. Die städtebauliche
Konzeption des Rahmenplans "Stauffenbergstraße" verfolgt das Ziel,
ein durchmischtes Stadtquartier mit hoher freiräumlicher Attraktivität zu
entwickeln.
Vorgesehene Nutzungsbausteine:
Wohnen in unterschiedlichen
Ausprägungen, z. B.:
·
freies
Wohnen als Mietwohnungs- und Eigentumswohnungsbau,
·
öffentlich
gefördertes Wohnen,
·
Wohnraum
für Studierende,
·
Wohnraum
für Seniorinnen und Senioren.
Weitere
Nutzungsbausteine:
·
Mikroapartments
für Wochenendpendelnde,
·
Hotel,
·
nicht
störendes Gewerbe unterschiedlicher Formen,
·
Handel,
·
Gastronomie,
·
Kindertagesstätte
(Kita),
·
Mobilitätsstation.
Weitere Bausteine:
Ateliers,
Co-Working-Spaces, Selbstreparaturwerkstätten und Räume für Sportmöglichkeiten
ergänzen das Ensemble.
Ausschluss:
·
Großflächiger
Einzelhandel,
·
Vergnügungsstätten,
·
Tankstellen.
Grundlage der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption ist die derzeit nicht vorhandene Vernetzung des Quartiers Stauffenbergstraße mit den angrenzenden Stadt- und Freiraumbereichen. Insbesondere durch die Öffnung des Quartiers nach Westen wird eine direkte Anbindung an den Bahnhofsbereich und die Naherholungsangebote entlang der „Balkantrasse“ sichergestellt. Im Osten wird durch die vorgeschlagene Verlängerung und Verbindung des vorhandenen Fuß- und Radweges nach Norden zu den Freibereichen des Wiembachtals hin der Planbereich, aber auch die Standorte Pommernstraße und Gierener Weg, erstmals direkt an diese Freianlagen angebunden. Hierzu bedarf es im Bereich des Wiembachtals der Errichtung einer neuen Fuß-und Radwegeanlage.
Öffentliche und private Grünflächen zur Wiederherstellung der Biodiversität
sind ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzepts, ebenso Retentionsflächen und
Wassergräben zur Wasseraufnahme bei Starkregenereignissen, Dachbegrünungen und
Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder
andere Formen einer nachhaltigen Energiegewinnung.
Der vorliegende Rahmenplan legt mit seinen Darstellungen und Erläuterungen die Grundzüge der Planung fest. Die im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplans erstellten konzeptionellen Alternativen belegen, dass die Planung, beeinflusst durch gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche oder fachplanerische Entwicklungen und Aspekte immer nur eine "Momentaufnahme" als Ergebnis des planerischen Exkurses darstellen kann. Insofern muss der Rahmenplan, aufbauend auf seinen Grundzügen, als flexibler planerischer Schritt verstanden werden, der die zwingende Grundlage für die folgenden Fachplanungen und die Bauleitplanungen darstellt. Es sind für die beschriebenen Parzelleneinheiten unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt, die allesamt die Entwicklung hin zu einem urbanen Gebiet („Urbane Gebiete“) im Sinne des § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum Ziel haben sollen, soweit dies zum jeweiligen Zeitpunkt umsetzbar ist und dem nicht andere städtebauliche Entwicklungen entgegenstehen.
Aus diesem Grund
und um flexibel auf künftige Nutzungen reagieren zu können stellt der
Rahmenplan z. B. ausschließlich Baukörper ohne explizite Nutzungen dar. Dabei
sind die dargestellten grundsätzlichen Baukörperausrichtungen bindend auch für
die nachfolgend aufzustellenden Bebauungspläne zu übernehmen. Gebäudehöhen
können, wenn sie zu einer besseren Schallabschirmung und keinen negativen
Auswirkungen führen, in den Darstellungen bzw. Festsetzungen der Bebauungspläne
geändert werden. Die dargestellten öffentlichen Erschließungsstraßen werden in
die Festsetzungen und Darstellungen der Bebauungspläne übernommen, die genaue
Führung der internen Erschließungen der jeweiligen Parzellen kann jedoch
bedarfsgerecht angepasst werden (z. B. für Feuerwehraufstellflächen). Dies gilt
gleichermaßen für Retentionsflächen und wasserführende Gräben, die das Wasser
bei Starkregenereignissen aufnehmen und abführen sollen.
Rechtfertigung der Planung (Standort):
Die Nähe zum Bahnhof Leverkusen-Opladen und die daraus resultierende
überregionale Schienenanbindung eignet sich optimal für die Neukonzeption eines
attraktiven und urbanen Quartiers mit vielfältigen Nutzungen. Die hohe Qualität
der Mikrolage, zentrumsnah, mit sehr guter ÖPNV-Anbindung (Zugang zu den
Bahngleisen ist fußläufig in ca. 5 Minuten erreichbar) und Makrolage, 15
Minuten Bahnfahrt bis nach Köln oder Düsseldorf und 15 Minuten bis in das
Naherholungsgebiet Bergisches Land, sind überzeugende Standortvorteile für das
Gebiet östlich der Bahngleise.
Beschluss als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB:
Nach Beschluss des vorgelegten städtebaulichen Rahmenplans gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als sonstige städtebauliche Planung wird dieser handlungsweisend und als Belang bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sein. Er ist somit zentrale Voraussetzung, um insbesondere die Bebauungsplanverfahren im Geltungsbereich des Rahmenplans im Sinne der verfolgten städtebaulichen Zielvorstellungen durchzuführen.
Umsetzung des Rahmenplans und Ausblick:
Eine Konkretisierung und rechtsverbindliche Umsetzung der Maßgaben des Rahmenplans gegenüber Dritten erfolgt in den darauf aufbauenden Bauleitplänen. Hierzu zählen Änderungen des Flächennutzungsplans und insbesondere die nun zu erarbeitenden Bebauungspläne. Bei den Verfahren von Bebauungsplänen im Geltungsbereich der städtebaulichen Rahmenplanung sind die o. g. Ziele bzw. Grundzüge der städtebaulichen Rahmenplanung unter den beschriebenen Vorgaben und Abweichungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Hinweise:
Für den Bereich nördlich und südlich des Berufskollegs
Opladen, östlich der Bahngleise, westlich der Stauffenbergstraße und nördlich
der Lützenkirchener Straße möchten die Investor*innen unmittelbar im Anschluss
an die Bekanntmachung des Beschlusses der Rahmenplanung Varianten für die
frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplans Nr.
270/II „Opladen - westlich Stauffenbergstraße, östlich Bahngleise und
Lützenkirchener Straße" unter Beachtung der Vorgaben der Rahmenplanung und
auf eigene Kosten erarbeiten lassen.
Der städtebauliche Rahmenplan im Maßstab M 1:500 (Anlage 2.1 der Vorlage) wird nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem sind zudem alle Anlagen auch in farbiger Darstellung einsehbar.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 090502 Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: 189.033,07 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Flächenankäufe
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |