Beschlussentwurf:
1. Der Entwurfsplanung zur energetischen Sanierung, zur Schulhofumgestaltung und zu den baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Sanierung und den Umbau betragen gemäß Kostenberechnung 6.000.000 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Maßnahme ist ein Förderprojekt des mit Vorlage Nr. 2014/0178 genehmigten „Integrierten Handlungskonzepts Soziale Stadt Rheindorf-Nord“ und steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Mitteln der Städtebauförderung.
3. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung zu beginnen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Adomat Deppe
Begründung:
Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept
(IHK)
Soziale Stadt Rheindorf-Nord
GES Käthe-Kollwitz, Elbestraße
-
Energetische Sanierung, Schulhofumgestaltung
und barrierefreier Ausbau
Die Baumaßnahmen
am Schulstandort Elbestraße sind ein Teil der Fortschreibung des Integrierten
Handlungskonzeptes Soziale Stadt Rheindorf-Nord. Die Förderprojekte wurden mit
Vorlage Nr. 2014/ 0178 `Förderung von Gemeinbedarfseinrichtungen im Kommunalen
Kernhaushalt`, bereits vom Rat genehmigt.
Der hier
vorliegende Beschluss schließt daran an. Es ist ein Bau- und Planungsbeschluss
zu erwirken, der dem Fördergeber die Bereitwilligkeit der Stadt Leverkusen
zeigt, die zu fördernden Projekte zielstrebig voranzutreiben.
Voraussetzung für
die tatsächliche Umsetzung des Projektes ist aber die verbindliche Zusage der
Fördermittel. Ohne Förderung lässt sich die Baumaßnahme mittelfristig nicht finanzieren.
Eine Förderzusage durch die Bezirksregierung ist für das erste Halbjahr 2015
avisiert.
Das in den 1960er Jahren errichtete Gebäudeensemble gruppiert sich um den zentralen Schulhof, der sich wiederum großflächig nur zum Friedenspark öffnen kann (z.Zt. durch Bepflanzung, Zaun und Tor abgetrennt).
Das Ensemble besteht aus dem im Wesentlichen eingeschossigen Schultrakt (nur der Mitteltrakt ist zweigeschossig), dem ebenfalls eingeschossigen Betreuungstrakt (ehem. Hausmeisterwohnung) sowie dem sog. Küchentrakt.
Das Schulgebäude beinhaltet Klassenräume, Werkräume, einen Verwaltungsbereich sowie eine überdachte Pausenhalle, die mittels Rolltoren nach Schulende verschlossen wird.
Der Küchentrakt ist ein Multifunktionsgebäude mit Mensa, Turnhalle und einem inzwischen als Lagerbereich genutzten Gebäudeteil (ehem. Schulküche, jetzt Nachbarschaftsverein).
Energetische
Sanierung nach EnEV
Folgende Maßnahmen
werden mit der energetischen Sanierung umgesetzt:
- Dämmung der Außenwände: max. Wärmedurchgangskoeffizient von
0,24 W/(m²K)
- Erneuerung der Fenster und Fenstertüren: max.
Wärmedurchgangskoeffizient von 1,3 W/(m²K)
- Sanierung der Dachflächen: max. Wärmedurchgangskoeffizient von 0,20
W/(m²K)
- Teilweise Dämmung der Kellerdecken: max. Wärmedurchgangskoeffizient
von 0,30 W/(m²K)
- alle Bestandsheizkörper erhalten Thermostatventile
- hydraulischer Abgleich aller Bestandsheizkörper
- Einbau einer Lüftungsanlage im `Küchentrakt` mit Wärmerückgewinnung
Maßnahmen zur
Barrierefreiheit nach Landesbauordnung und DIN 18040-1
Folgende Maßnahmen
werden mit der Sanierung umgesetzt:
·
barrierefreie
Zugänge zu den schulischen Bereichen (Schule, Freizeit, Sport)
·
Anbau
eines Aufzuges im zweigeschossigen Schulgebäude
·
WC-Anlage
mit behindertengerechten WC im Schulgebäude
·
WC-Anlage
mit behindertengerechten WC und barrierefreier Umkleide im Bereich der
Turnhalle
Schulhofgestaltung
Im Rahmen der Sozialen Stadt soll durch die Schulhofgestaltung der Käthe – Kollwitz - Schule Elbestr. das bereits mit dem Friedenspark, dem Königsberger Platz, dem Park Netzestr. und dem Jugendhaus Rheindorf verwirklichte Konzept fortgeführt werden.
Der Schulhof der Käthe–Kollwitz–Schule Elbestraße zeigt bauliche Mängel und Abnutzungserscheinungen.
Auch wird er, obwohl von zentraler Bedeutung für die angrenzenden Quartiere nicht als Aufenthaltsort genutzt. Bestehende Zugänge sind teilweise unscheinbar und wenig einladend oder auch nicht zugänglich.
Der Zufahrtsbereich gibt den Blick auf die sanierungsbedürftigen Asphaltflächen, den nur unzureichend eingegrünten Müllcontainerplatz und die große, kalt und unfreundlich wirkende Plattenfläche mit den Fahrradabstellmöglichkeiten frei.
Ballspielen ist wegen der höhenmäßigen Lage des Ballspielfeldes nur in eingeschränktem Maße möglich.
Im Rahmen der Umgestaltung des Schulhofes zu einem attraktiveren, barrierefreien Aufenthalts-, Kommunikations-, Spiel- und Sportbereich soll ein ansprechender Pausenraum und Quartiersspielplatz für die umliegende Wohnbebauung geschaffen werden.
Der Schulhofbereich wird optimal an das Quartier angebunden und durch zusätzliche Zugangsmöglichkeiten, dem Freischneiden von Sichtachsen und dem Betonen der Eingangssituationen mit Fortführung des Leitmotivs des Friedensparks zu einer harmonischen Einheit mit den umgebenden Grünachsen und Plätzen werden.
Die vorhandenen Sitzbereiche werden attraktiver gestaltet und die Spielbereiche und der Fahrradabstellplatz neu geordnet.
Der neue Ballspielbereich erhält durch einen roten Asphaltbelag und eine neue Ausstattung eine neue Akzentuierung und trägt so zu einem optisch freundlicheren Bild bei.
Nachhaltigkeit der Investition, langfristige
Sicherung der Nutzung
Hierzu liegt eine
Stellungnahme des Fachbereichs Schulen vom 20.02.2015 vor. Der Schulstandort
ist langfristig gesichert. Dies wird durch den Teilschulentwicklungsplan Gesamtschule/Sekundarschule
bis 2019/2020 und darüber hinaus durch die Bevölkerungsstatistik für Leverkusen
nachgewiesen.
Eine langfristige
Sicherung der Nutzung ist hiermit gegeben.
Bauablauf
Die Umsetzung der
Gesamtmaßnahme ist abhängig von der Förderzusage durch die Bezirksregierung,
welche voraussichtlich im Mai erfolgt.
Es ist vorgesehen,
mit der Sanierungsmaßnahme in diesem Jahr zu beginnen. Die gesamte Sanierung
ist in zwei Bauabschnitten geplant. Küchen- und Betreuungstrakt in 2016/2017,
Teilbereiche in 2015 und der Schultrakt in 2017/2018. Der erste Bauabschnitt erfolgt im laufenden Betrieb, für
den zweiten Abschnitt sollen die Schüler und Lehrer in die Grundschule
Masurenstraße ausgelagert werden, welche ab Sommer 2017 zur Verfügung stände.
Die Grundschule Masurenstraße
ist fußläufig zu erreichen und die im ersten Bauabschnitt sanierten
Räumlichkeiten wie Mensa, Spielzone und evtl. Fachräume könnten während der
Auslagerung genutzt werden.
Als vorgezogene
Maßnahme wird nach voraussichtlicher Förderzusage im ersten Halbjahr 2015 mit
der Installation der Sicherheitsbeleuchtung im Herbst 2015 begonnen.
Für die Vergabe der
Leistung der Objektplanung ist ein VOF-Verfahren durchzuführen. Die
Beauftragung der Leistung erfolgt erst nach erfolgter Förderzusage.
Baubeginn für die
Sanierung ist im Herbst 2015, die Fertigstellung voraussichtlich Ende 2018.
Die Anlagen
liegen den Fraktionen, Gruppen und dem Einzelvertreter des Rates als
verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor.
Zudem besteht für
Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und
einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das
Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Heike Kuhla-Folkmann, FB 651, Tel.: 6519
Energetische Sanierung, bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit und Schulhofumgestaltung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 6500 017001 1115
Finanzposition 783100 Finanzposition 681100
Baukosten Zuweisungen
2014/2015 400.000 € 0 €
2016 300.000 € 262.500 €
2017 3.300.000 € 2.520.000 €
2018 1.700.000 € 1.417.500 €
Spätere Jahre 300.000 € 0 €
6.000.000 € 4.200.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
In die Finanzplanung wurde eine 70%ige Förderung eingestellt. Sollte eine höhere Bewilligung erfolgen, werden die Zuweisungen angepasst.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
X |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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X |
Hinweis des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung:
Es wurden bei der Bezirksregierung Köln Mittel in Höhe von 6.000.000,- € als Gesamtausgabebedarf beantragt. Die Nachrechnung der Kosten hat ergeben, dass die Architekten- und Ingenieurkosten den Kostenansatz um 201.591,50 € überschreiten. Da die beantragten Kosten auf 6.000.000,- € gedeckelt sind, sind die (zum jetzigen Zeitpunkt) zu erwartenden Überschreitungen bei den Ausbaukosten einzusparen.