- Neubau als 8-gruppige Einrichtung
Beschlussentwurf:
1. Dem Neubau einer 8-gruppigen Einrichtung als Ersatzbau für die abgängigen Gebäude Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie Kreuzbroicher Straße 12a auf dem neuen Grundstück Heinrich-Lübke-Straße wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für den Ersatzbau betragen gemäß Kostenberechnung 4.700.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.
3. Die Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung durchzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Deppe
Begründung:
Im Stadtteil Steinbüchel besteht dringender Handlungsbedarf bei den Gebäuden für Kindertagesstätten wie folgt:
- Das Gebäude der Kindertagesstätte Theodor-Heuss-Ring 62 ist abgängig (Containerbauweise),
- das Gebäude der Kindertagesstätte Theodor-Heuss-Ring 132, Kreuzbroicher Straße 12a ist abgängig (Containerbauweise),
- das Gebäude der Einrichtung Kreuzbroicher Straße 12a ist abgängig (Containerbauweise), außerdem ist die Kita als 2-gruppige Einrichtung unwirtschaftlich.
Eine Übersicht zu den
Kitastandorten ist in der Anlage 1 beigefügt.
Diese drei Kindertagesstätten sollen aufgegeben und ein Ersatzbau als 8-gruppige Einrichtung am Standort Heinrich-Lübke-Straße realisiert werden.
Ziele
Die Ziele der Optimierung sind:
-
Reduzierung von Standorten
und Gebäuden,
-
Schaffung von
wirtschaftlichen Einheiten,
-
Einsparung von
Sanierungskosten, stattdessen Neubau als kompaktes, nachhaltiges Gebäude mit
geringen Betriebskosten,
-
Einsparung von
Auslagerungskosten,
-
Schaffung von
Räumlichkeiten entsprechend den heutigen Vorgaben unter Berücksichtigung der
Erfordernisse für eine Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren.
Vorgesehene Maßnahme
Mit Blick auf den Ausbau des
Betreuungsangebotes von Kindern im Alter unter drei Jahren in Leverkusen wird
bei allen anstehenden Neu-, Ersatz- und Anbauten von Tageseinrichtungen für
Kinder bei der Konzeptionsplanung die höchstmögliche Zahl von Betreuungsplätzen
für Kinder im Alter unter drei Jahren angestrebt, die mit Blick auf eine
durchgängige Betreuung der Kinder in der jeweiligen Tageseinrichtung über die
verschiedenen Altersjahrgänge hinaus bis zum Schuleintritt ermöglicht werden
können, einhergehend mit der Umsetzung des offenen pädagogischen Konzepts.
Bei der 8-gruppigen
Tageseinrichtung für Kinder Heinrich-Lübke-Straße geht die Verwaltung von einer
Belegung mit vier Betreuungsgruppen in der Gruppenform I nach dem Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom
30.10.2007 mit 20 Kindern im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung, davon
mindestens vier, max. sechs Kinder im Alter von unter drei Jahren, sowie zwei
Betreuungsgruppen in der Gruppenform II mit 10 Kindern im Alter von unter drei
Jahren und zwei Betreuungsgruppen in der Gruppenform III mit 20 bzw. 25 Kindern
(je nach wöchentlicher Betreuungszeit) im Alter von drei Jahren und älter aus.
Auf diesem Weg können bis zu 44 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter
drei Jahren geschaffen werden, wobei eine durchgängige Betreuung zwischen der
Aufnahme in die Einrichtung und dem Eintritt in die Schule gewährleistet ist.
Insgesamt werden bei dieser Belegung in acht Betreuungsgruppen 140 bis 150
Betreuungsplätze (je nach wöchentlicher Betreuungszeit in der Gruppenform III)
geschaffen.
Eine Zuordnung von Gruppenformen
zu Gruppenräumen gibt es nicht. Die Benennung der Gruppenformen dient lediglich
der Ermittlung der zur Verfügung stehenden Plätze, zumal noch die tatsächlich
in jedem Kindergartenjahr angebotenen Betreuungsplätze im Rahmen der jährlichen
Jugendhilfeplanung nach dem Kinderbildungsgesetz festgeschrieben werden. Hier
eröffnet die vorgesehen bauliche Umsetzung, die alle Gruppenformen zulässt, die
notwendige Flexibilität.
Auf der Grundlage des durch den
Fachbereich Kinder und Jugend in Abstimmung mit dem Land (LVR) entwickelten
Raumprogramms hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft die Vorentwurfsplanung
erstellen lassen. Die Vorentwurfsplanung wurde am 05.12.2016 mit dem LVR
abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurde unter Mitwirkung der fachlich Beteiligten
die vorliegende Entwurfsplanung erstellt.
Planungskonzept
Die Erschließung des Grundstücks (Kita und spätere Wohnbebauung) erfolgt über eine Stichstraße von der Heinrich-Lübke-Straße aus. Von dieser Straße führt eine parallel zur Heinrich-Lübke-Straße gelegene, neue Einbahnstraße aus dem Neubaugebiet heraus. An dieser Einbahnstraße sind die Hol- und Bringparkplätze für die Eltern sowie der behindertengerechte Parkplatz angeordnet.
Das Gebäude ist als L-förmiger, 2-geschossiger Baukörper mit den Schenkeln entlang der Heinrich-Lübke-Straße und der von-Knoeringen-Straße ausgerichtet. Im Inneren der Schenkel ergibt sich dadurch eine nach Süd/Südwest ausgerichtete Hof- und Grünfläche als Außenspielbereich. An diesem Bereich schließt sich der vorhandene Bolzplatz an, der einen direkten Zugang von der Kita bekommt.
An die zentralen Bereiche im Erd- und Obergeschoss schließen sich je Etage 2 Spielflure an. Es werden jeweils 2 Gruppenmodule durch einen Spielflur erschlossen. Jedes Gruppenmodul besteht aus einem Gruppenraum, 2 Gruppenneben-/Differenzierungräumen, 1 Sanitärbereich je Gruppe, 1 Abstellraum je Gruppe. Das Raumangebot gibt ausreichend Möglichkeiten für offene Aufenthaltsbereiche sowie für individuellen Rückzug.
Raumprogramm
Auf Grundlage der Empfehlungen des LVR zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen (Stand 09.2012) werden folgende Räume neu geschaffen:
Erdgeschoss
4 Gruppenräume je 47 m²
4 Gruppennebenräume je 19 m²
4 Differenzierungsräume je 23 m²
4 Abstellräume je 6 m²
4 Gruppensanitärbereiche je 15 m²
1 Essbereich 53 m²
1 Küche 25 m²
1 Vorratsraum 10 m²
1 Hauswirtschaftraum 11 m²
2 WCs Besucher je 4 m²
1 WC Behinderte 12 m²
1 Leitungsbüro 18 m²
1 Kinderwagenraum 15 m²
1 Putzmittelraum 6 m²
1 Technikraum 28 m²
Bruttogeschossfläche EG 626 m²
Obergeschoss
4 Gruppenräume je 47 m²
4 Gruppennebenräume je 19 m²
4 Differenzierungsräume je 23 m²
4 Abstellräume je 6 m²
4 Gruppensanitärbereiche je 15 m²
1 Mehrzweckraum 77 m²
1 Geräteraum 16 m²
1 Personalraum 41 m²
1 WC Personal 3 m²
1 WC Behinderte 5 m²
1 Teeküche 4 m²
Bruttogeschossfläche OG 586 m²
Bruttogeschossfläche
gesamt 1.212
m²
Inklusion/Barrierefreiheit
Alle Neu- und Ersatzbauten von städtischen Kindertageseinrichtungen sind im Rahmen der Inklusion barrierefrei auszuführen. Die geplante Kindertagesstätte ist durch den Einbau eines Aufzugs, jeweils eines Behinderten-WCs auf jeder Etage sowie stufenfreien Zugängen komplett barrierefrei gestaltet.
Ausschreibungsverfahren
Es ist beabsichtigt, die Baumaßnahme in einer öffentlichen Ausschreibung an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Energiekonzept
Die Beheizung der geplanten Kindertagesstätte soll über einen Großteil regenerativer Energie erfolgen. Damit werden die Anforderungen des Erneuerbaren-Energie-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) erfüllt (Mindestanforderung: 50 %). Zusätzlich erfolgt eine Kompensation über eine erhöhte Anforderung an den Primärenergiebedarf.
Genehmigungsfähigkeit/Planungsrechtliche Grundlage
Auf Grundlage der Planung für die KITA wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 229/III „Steinbüchel - südlich Heinrich-Lübke-Straße, westlich Von-Knoeringen-Straße“ neu aufgestellt. Dieser schafft speziell für das KITA-Projekt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für seine Genehmigung. Die entsprechende Fläche wird herausgelöst aus dem bereits begonnenen Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 187/III „Heinrich-Lübke-Straße“.
Bauzeiten
Nach Erteilung des Baubeschlusses erfolgen die Erstellung des Bauantrages sowie die Ausarbeitung wesentlicher Leitdetails mit der anschließenden Ausschreibung der Gesamtmaßnahme zur Vergabe an einen Generalunternehmer. Mit den Bauarbeiten soll im September 2017 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 17 Monate, so dass die Maßnahme Ende Januar 2019 abgeschlossen sein wird.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurelistungen ab Leistungsphase 4 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an folgende Ingenieurbüros zu vergeben:
Architektenleistung: HahnHelten + Ass. Architekten GmbH, Aachen
Ingenieurleistung ELT + HLS: Ingenieurbüro Bernhard Heiming, Köln
Tragwerksplanung: Walter Ingenieurgesellschaft mbH, Aachen
Für die Leistungen ab Leistungsphase 5/Ausführungsplanung werden verminderte Leistungssätze nach HOAI zu Grunde gelegt, da die Leistung des Generalunternehmers berücksichtigt werden kann.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Andrea Monreal, 65 / 6511
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Kindertagesstätten Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie Kreuzbroicher Straße 12a sind durch den 8-gruppigen Neubau auf der Heinrich-Lübke-Straße zu ersetzen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 65030170011117 / 783100
Planungs- und Baukosten
2016: 680.000 €
2017: 2.000.000 €
2018: 2.020.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Da es sich um einen Ersatzbau handelt, entstehen keine zusätzlichen Folgekosten.
Die Abschreibung liegt bei rund 100.000 € p.a.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
ja |