Kenntnisnahme:
Das „Weißbuch der Leverkusener Schulen und Kindertagesstätten 2019“ wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Adomat Deppe
Begründung:
Die
Kindertagesstätten und Schulen im Eigentum der Stadt Leverkusen befinden sich
an insgesamt 99 Standorten.
Es
handelt sich um
- 26 Kindertagesstätten,
- 23 Grundschulen,
- 16 weiterführende Schulen.
Die
Kindertagesstätten und Schulen sind in 232 Gebäuden untergebracht.
Die
Nutzfläche beträgt ca. 333.000 m².
72
% der von der Gebäudewirtschaft bewirtschafteten Flächen (460.000 m²) sind Schulen
oder Kindertagesstätten.
Der
Zustand der Gebäude wird in vier Kategorien eingeteilt (A - D):
Kategorie
A
bezeichnet Neubauten oder Gebäude in gutem Zustand ohne Sanierungsbedarf. Hier
fallen nur laufende Instandhaltungsmaßnahmen zum Funktions- und Werterhalt an.
Beispiel:
Anstricharbeiten, Reparaturen nach Beschädigungen, Instandsetzung von stark frequentierten
Bauteilen wie z. B. Einzeltüren, stark beanspruchten Bodenbelagsbereichen,
WC-Sitzen, Lichtschaltern, Leuchtmitteln etc.
Kategorie
B
bezeichnet Gebäude, die mittlere Instandhaltungsmaßnahmen oder punktuelle
Sanierungen benötigen.
Beispiel:
Bodenbelagserneuerung in einzelnen Räumen oder Fluren, Austausch von
Sanitärgegenständen, Erneuerung von Unterverteilungen, Austausch von Leuchten
im größeren Umfang, größere Reparaturen an Dach und Fassade
In
der Kategorie C werden Gebäude aufgeführt, die grundsätzlich
funktionsfähig sind, aber zum Teil größere Instandhaltungsmaßnahmen oder
Teilsanierungen zum Nutzungs- und Werterhalt benötigen.
Beispiel:
in Teilbereichen neue Fenster, neue Dachdeckungen an Gebäudetrakten, Austausch
von Wärmeerzeugungsanlagen etc.
Die
Kategorie D führt Gebäude mit umfassendem Sanierungsbedarf auf. Hier
müssen umfangreiche Arbeiten durchgeführt werden, die die Gebäude
zukunftssicher herrichten und auf den Stand der Technik bringen.
Maßnahmen
aus der Kategorie D sind grundsätzlich als Investitionsmaßnahmen mit
wertsteigerndem Charakter ausgewiesen und unterscheiden sich durch Art und
Umfang von den rein bauunterhalterischen Maßnahmen.
Beispiel:
Komplettsanierungen ganzer Gebäude oder Sporthallen, energetische Sanierungen
ganzer Gebäude oder großer Teilbereiche, Erneuerung der Technischen Gebäudeausstattung;
Brandschutztechnische Sanierungen ganzer Gebäude etc.
Zustandsbeschreibungen
Der
Zustand der Gebäude wurde durch die Gebäudewirtschaft in den vergangenen Jahren
umfassend untersucht. Die Zustandsbeschreibung erfolgt durch die Erfassung der
Bauteilzustände (z. B. Zustand der Heizungsanlage, der Dächer, der Fenster
etc.). Aus diesen Ergebnissen werden Gesamtzustände abgeleitet, die den zuvor
genannten Kategorien zugeteilt werden:
Kindertagesstätten*/Überblick
nach Kategorien:
Kategorie |
Anzahl |
Anteil |
Definition |
Kategorie A |
4 |
14,8 % |
guter Zustand |
Kategorie B |
9 |
33,3 % |
Instandhaltungsmaßnahmen
mittleren Umfangs erforderlich |
Kategorie C |
8 |
29,6 % |
größere Instandhaltung
oder Teilsanierungen erforderlich |
Kategorie D |
6 |
22,2 % |
Gesamtsanierung/Ersatzbau
erforderlich (Sanierung nicht
möglich, da Containerbauweise) |
Grundschulen*/Überblick
nach Kategorien:
Kategorie |
Anzahl |
Anteil |
Definition |
Kategorie A |
3 |
4,2 % |
guter Zustand |
Kategorie B |
24 |
33,8 % |
Instandhaltungsmaßnahmen
mittleren Umfangs erforderlich |
Kategorie C |
30 |
42,3 % |
größere
Instandhaltung oder Teilsanierungen erforderlich |
Kategorie D |
10 |
14,1% |
Gesamtsanierung
erforderlich (ggfs Ersatzbau) |
Im Bau |
4 |
5,6 % |
wird zur Zeit
saniert |
Weiterführende
Schulen*/Überblick nach Kategorien:
Kategorie |
Anzahl |
Anteil |
Definition |
Kategorie A |
6 |
7,8 % |
guter Zustand |
Kategorie B |
24 |
37,1 % |
Instandhaltungsmaßnahmen
mittleren Umfangs erforderlich |
Kategorie C |
18 |
29,4 % |
größere
Instandhaltung oder Teilsanierungen erforderlich |
Kategorie D |
9 |
16,1 % |
Gesamtsanierung
erforderlich (ggfs Ersatzbau) |
Im Bau |
4 |
9,5 % |
wird zur Zeit
saniert |
* aufgeführt sind
Gebäude, nicht Gesamtstandorte
In
der o. a. Aufstellung sind keine Erweiterungs- oder Umbaubedarfe enthalten.
Grafische
Darstellung der Zustände nach Kategorien:
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Aufnahme der Gebäudezustände über das Programm Epiqr |
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Die Gebäudewirtschaft hat zur Aufnahme und
Verarbeitung der Daten das Programm Epiqr eingesetzt. Mit Hilfe des Programms
werden Kosten für Instandsetzungen und Sanierungen auf Basis von Baukostendatenbanken
sowie regionalen Baupreisindizes statistisch ermittelt.
Im Folgenden
werden die hochgerechneten Kosten nach ermitteltem Zustand sowie nach Nutzungsform
dargestellt. Die Kosten stellen jeweils die Erreichung vom festgestellten
Zustand hin zum Zustand A dar; im Zustand A werden ausschließlich
werterhaltenden Kosten aufgeführt.
Hochgerechnete Kosten nach Zustand |
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A |
B |
C |
D |
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Kindergärten |
4.276 € |
2.199.966 € |
13.111.797 € |
7.628.078 € |
||||
|
Grundschulen |
59.917 € |
12.312.060 € |
69.663.543 € |
26.943.059 € |
||||
|
Weiterführende Schulen |
71.812 € |
38.550.484 € |
49.320.673 € |
41.571.899 € |
||||
|
Summe |
136.005 € |
53.062.510 € |
132.096.013 € |
76.143.036 € |
||||
|
Gesamt |
261.437.564 € |
|
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Budget der
Gebäudewirtschaft für Bauunterhaltung und Sanierung in den letzten drei Jahren
Bauliche Instandhaltung (BU) fällt für jedes Gebäude gleich
welcher Kategorie an. Hierbei werden Wartungen und Reparaturen durchgeführt,
die funktions- und werterhaltenden Charakter haben. Pro Jahr werden für die
aufgeführten Gebäude durchschnittlich
3 - 4 Millionen Euro aufgewendet.
Mittlere bis größere Instandhaltungsmaßnahmen sowie (Teil-)Sanierungen
einzelner Gebäude oder Gebäudeteile (TSan) finden im Wesentlichen an Gebäuden
mit dem
Zustand der Kategorie B - C Anwendung.
Umfangreiche, wertsteigernde Modernisierungen oder Sanierungen ganzer Gebäude (GSAN) werden bei Gebäuden mit dem Zustand der Kategorie C – D durchgeführt.
Im Folgenden sind tatsächlich geleistete Zahlungen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft dargestellt, die für den Bereich Kindertagesstätten und Schulen in den Jahren 2015 - 2017 erbracht worden sind:
2015 |
2016 |
2017 |
||
Kindergärten |
Instandhaltung |
364.795,20 € |
382.191,15 € |
341.608,06 € |
Teilsanierung |
253.639,12 € |
124.024,89 € |
236.356,62 € |
|
Gesamtsanierung |
206.570,03 € |
656.938,74 € |
696.403,31 € |
|
Neubau |
4.193.476,57 € |
3.024.755,71 € |
853.271,00 € |
|
Grundschulen |
Instandhaltung |
1.313.663,86 € |
1.600.987,70 € |
1.462.338,25 € |
Teilsanierung |
2.725.340,75 € |
952.121,20 € |
2.090.112,47 € |
|
Gesamtsanierung |
1.168.586,86 € |
424.800,08 € |
501.166,02 € |
|
Neubau |
865.285,19 € |
2.373.949,43 € |
3.009.532,89 € |
|
Weiterführende |
Instandhaltung |
1.680.084,83 € |
1.994.229,11 € |
1.872.168,24 € |
Teilsanierung |
2.257.428,57 € |
2.370.351,69 € |
3.295.568,66 € |
|
Gesamtsanierung |
1.170.379,78 € |
3.739.310,02 € |
4.899.749,23 € |
|
Neubau |
208.374,59 € |
1.321.694,96 € |
1.247.934,77 € |
|
Gesamtsumme |
Instandhaltung |
3.358.543,89 € |
3.977.407,96 € |
3.676.114,55 € |
Teilsanierung |
5.236.408,44 € |
3.446.497,78 € |
5.622.037,75 € |
|
Gesamtsanierung |
2.545.536,67 € |
4.821.048,84 € |
6.097.318,56 € |
|
Neubau |
5.267.136,35 € |
6.720.400,10 € |
5.110.738,66 € |
Darstellung des Gebäudebestands der Kindertagesstätten
und Schulen nach Baujahr
Der überwiegende Anteil der Gebäude wurde vor 1970 errichtet, davon der größte Teil in den 1960er Jahren. Diese Gebäude sind mittlerweile fast 70 Jahre alt.
Grafische Darstellung der Anzahl
von Gebäuden nach Baujahren
Die Auswertung des Baualters nach Flächen ergibt ein noch deutlicheres Bild: Der überwiegende Teil der Weiterführenden Schulen wurde in den 60er und 70er Jahren errichtet und ist demnach 60 bis 70 Jahre alt.
Grafische Darstellung der Gebäudeflächen (m²) nach Baujahren
Mittelbedarf für Instandhaltung / Bauunterhaltung
(konsumtive Ausgaben)
Die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) empfiehlt als jährliches Budget für die Bauunterhaltung (keine werterhöhenden Maßnahmen, sondern Reparaturen, Austausch neu für alt oder Kleinschadensbeseitigung) ca. 1,2 % des Wiederherstellungswertes.
Bestandsfläche: 330.000 m²
Wiederherstellungswert: 330.000 m² x 2.500 €/m² = 825.000.000 €
Budget nach KGSt: 825.000.000 € x 1,2% = 9.900.000
€/a
Mittelbedarf für Sanierung/Modernisierung (investive
Ausgaben)
Trotz regelmäßiger Instandhaltung haben Gebäude und
Anlagenteile eine endliche
Lebensdauer.
Die Wertermittlungsrichtlinie von 2006 sieht folgende durchschnittliche wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer bei ordnungsgemäßer Instandhaltung vor:
Schulen 50 bis 80 Jahre,
Kindertagesstätten 50 bis 70 Jahre.
Nach Ablauf dieser Zeitspanne wäre spätestens eine umfassende Gesamtsanierung durchzuführen. Eigene Erfahrungen zeigen, dass eine umfassende Gesamtsanierung in öffentlichen Gebäuden spätestens nach 40 bis 50 Jahren erforderlich ist.
Bei einer notwendigen Gesamtsanierung nach durchschnittlich 50 Jahren läge die erforderliche Sanierungsquote bei jährlich 2 %. Dies bedeutet, dass 2 % des gesamten Gebäudebestandes jährlich saniert werden müsste.
Fläche: 330.000 m².
Bei 2 % Sanierungsquote jährlich zu sanieren: 6.600 m².
Erforderliches
Budget: (6.600m² x 2.000 €/m²): 13.200.000 €/a
Anlagen:
Die umfangreichen Anlagen werden nicht mit der Vorlage
gedruckt. Druckstücke der Anlagen werden den Fraktionen, Gruppen und
Einzelvertretern zur Verfügung gestellt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Gregor Steiniger / FB 65 / 65400
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
entfällt
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
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